KI-Kennzeichnung, Transparenz

KI-Kennzeichnung ab 2. August: EU erzwingt Transparenz für Inhalte

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 18:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab August 2026 müssen KI-generierte Inhalte in der EU klar markiert werden. Unternehmen drohen bei Verstößen hohe Bußgelder.

EU AI Act: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab August 2026
Abstraktes digitales Interface mit Datenströmen und neuronalen Netzwerken zur Visualisierung von KI-Transparenz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen und Behörden in der gesamten Europäischen Union KI-generierte Inhalte klar kennzeichnen. Die neuen Transparenzregeln basieren auf Artikel 50 des EU AI Acts und betreffen sowohl Entwickler als auch professionelle Nutzer künstlicher Intelligenz.

Was genau gekennzeichnet werden muss

Die Vorschriften unterscheiden zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Große Technologiekonzerne wie OpenAI, Google und Meta sind verpflichtet, ihre KI-Ausgaben maschinenlesbar zu markieren. Dazu gehören technische Lösungen wie Wasserzeichen und Metadaten.

Professionelle Nutzer – von Unternehmen und Nachrichtenorganisationen über Influencer bis hin zu Verbänden – müssen sichtbare Hinweise anbringen, wenn sie KI einsetzen. Chatbots sind künftig verpflichtet, ihre Nutzer darüber zu informieren, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Auch Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein.

Die EU-Kommission hatte bereits am 28. Juli detaillierte Leitlinien veröffentlicht, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen. Allerdings gibt es bislang kein einheitliches EU-weites Label – die Kommission hat lediglich Beispiele für freiwillige Symbole vorgeschlagen.

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Ausnahmen für private und künstlerische Nutzung

Um Kreativität und persönliche Kommunikation nicht zu behindern, sieht die Verordnung mehrere Ausnahmen vor. Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für die private, nicht-professionelle Nutzung. Rein künstlerische, fiktive oder satirische Werke sind von der sichtbaren Kennzeichnung grundsätzlich befreit – allerdings können für Deepfakes in diesen Kategorien weiterhin besondere Bedingungen gelten.

Auch Texte müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie eine menschliche redaktionelle Prüfung durchlaufen haben oder KI lediglich unterstützend eingesetzt wurde – etwa für die Rechtschreib- oder Grammatikkorrektur.

Wer kontrolliert und was droht bei Verstößen

Die Überwachung der neuen Regeln übernehmen das EU-KI-Büro, der Europäische Datenschutzbeauftragte sowie nationale Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland hat die BaFin bereits damit begonnen, den KI-Einsatz in Banken und Versicherungen zu prüfen – insbesondere im Hinblick auf Transparenz und die Qualifikation der Mitarbeiter.

Die finanziellen Risiken bei Verstößen sind erheblich. Bei Nichteinhaltung der Transparenzregeln drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Bei schwerwiegenderen Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken können die Strafen auf bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des globalen Umsatzes steigen.

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Übergangsfrist für bestehende Systeme

Während die neuen Regeln ab Sonntag für neue Systeme gelten, gibt es für bereits bestehende KI-Anwendungen eine Übergangsfrist. Anbieter von Legacy-Systemen haben Zeit bis zum 2. Dezember 2026, um die erforderlichen Kennzeichnungen nachzurüsten. Für Hochrisiko-KI-Anwendungen sind ab Ende 2027 noch strengere Auflagen geplant.

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