KI-Gesetzgebung: Schweiz plant Vernehmlassung für Frühjahr 2027
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 04:24 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Schweizer Bundesrat hat sich am 28. Oktober 2026 über den aktuellen Stand bei der Umsetzung der KI-Konvention des Europarats informiert. Die Ratifizierung des Abkommens hatte das Gremium am 12. Februar 2025 beschlossen. Die Koordination der nicht bindenden Umsetzungsschritte, zu denen Leitlinien, Branchenstandards und Selbstverpflichtungen gehören, liegt federführend beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom).
Sektorielle Ansätze und hohe Dynamik in der Verwaltung
Ebenfalls am 28. Oktober 2026 legte das Bakom den Bericht „Sektorielle Massnahmen zur Regulierung von KI“ vor. Dieser stützt sich auf eine Umfrage unter sämtlichen Bundesstellen und fasst laufende sowie geplante Massnahmen in Kernbereichen wie Verkehr, Energie, Gesundheit und Medien zusammen.
Der Bericht verzeichnet eine hohe Dynamik innerhalb der Bundesverwaltung bei der Beschäftigung mit künstlicher Intelligenz. Zugleich weist das Bundesamt auf besondere Herausforderungen in Hochtechnologie-, IP-, Datenverarbeitungs- und Digitalinfrastrukturmärkten sowie weiteren regulierten Sektoren hin.
Zur praktischen Orientierung stellte das Bakom eine „Handreichung für einen KI-Kodex“ bereit. Das Dokument enthält konkrete Textvorschläge zu zehn verschiedenen Themenkomplexen, die jeweils in drei unterschiedlichen Detailgraden ausgearbeitet sind.
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Branchenspezifische Dialoge und Vorgaben
In einzelnen Sektoren laufen die Arbeiten an branchenspezifischen Standards bereits seit Längerem. Das Bundesamt für Kultur (BAK) führt seit November 2025 den „KI-Dialog Kultur“ durch und bereitet in diesem Rahmen einen Ethikkodex vor. Im Medienbereich hatte das Bakom im Mai 2026 einen entsprechenden KI-Dialog veranstaltet.
Das Bundesamt für Energie (BFE) wiederum fordert die Erarbeitung von Branchenrichtlinien durch die Elektrizitätswirtschaft ein, um den sektorspezifischen Anforderungen an die Technologie gerecht zu werden.
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Zeitplan für verbindliche Vorgaben und Begleitmassnahmen
Über die weichen Steuerungsinstrumente hinaus bereitet die Bundesverwaltung auch gesetzliche Leitplanken vor. Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet derzeit rechtlich verbindliche Massnahmen, die sich auf zentrale Bereiche wie Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung erstrecken. Für das Frühjahr 2027 ist hierzu die Eröffnung einer Vernehmlassung vorgesehen.
Parallel dazu treiben das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Bakom unterstützende Instrumente voran. Bis Ende März 2028 planen die Behörden den Aufbau einer verwaltungsinternen Wissensplattform, eine methodische Begleitung der Stellen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der vorliegenden Handreichung.
