KHBK, Gesuche

KHBK nimmt Gesuche an: Neue Kommission klärt Streit um belastetes Kulturerbe

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Kommission bearbeitet Herkunftsstreitigkeiten zunächst per Mediation; bei Bedarf gibt sie eine unverbindliche fachliche Empfehlung ab.

KHBK nimmt Gesuche zu NS-Raubgut und kolonialem Kulturerbe an
Ein ruhiger Archivraum mit alten Artefakten und Dokumenten auf Holzregalen, beleuchtet durch sanftes Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die neu geschaffene Kommission für historisch belastetes Kulturerbe (KHBK/CPCP) hat ihre operative Tätigkeit zur Bearbeitung strittiger Herkunftsfragen aufgenommen. Das Fachgremium ermöglicht ab sofort die Einreichung von Gesuchen in Fällen, in denen die Provenienz von Kulturgütern zu Konflikten zwischen Institutionen und Anspruchstellern führt.

Im Fokus der Kommissionsarbeit stehen dabei insbesondere Objekte, die aus dem Kontext der nationalsozialistischen Herrschaft oder aus kolonialen Unrechtszusammenhängen stammen.

Organisatorischer Rahmen und Leitung der Fachkommission

Die Leitung der Kommission liegt in den Händen von Simonetta Sommaruga, die das Amt der Präsidentin bekleidet, sowie Felix Uhlmann als Vizepräsident. Die strategischen und operativen Leitlinien der Institution wurden im Rahmen einer Medienkonferenz in Bern öffentlich dargelegt.

Ein wesentlicher Meilenstein in der Konstituierung des Gremiums war die Verabschiedung der offiziellen Verfahrensregeln, welche die Kommission am 18. September 2026 während ihrer dritten Sitzung beschloss.

Dieses Regelwerk bildet die rechtliche und methodische Grundlage für die künftige Arbeit der KHBK. Interessierte Kreise sowie betroffene Institutionen können die detaillierten Bestimmungen über die offizielle Internetpräsenz der Kommission unter www.khbk.admin.ch abrufen. Damit wurde die infrastrukturelle Voraussetzung geschaffen, um komplexe Restitutionsfragen auf nationaler Ebene fachgerecht zu moderieren.

Zweistufiges Verfahren: Mediation und Empfehlung

Der für die Bearbeitung von Gesuchen vorgesehene Prozess folgt einem klar definierten zweistufigen Modell. Vorrangiges Ziel der Kommission ist es, in strittigen Fällen eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

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Seit dem 30. September 2026 nimmt die neue Kommission Gesuche zu strittigem Kulturgut entgegen — zuerst Mediation, bei Scheitern eine fachliche Stellungnahme. Wer als Museum oder Sammlung betroffen ist, findet in diesem kostenlosen Leitfaden den zweistufigen Verfahrensweg, eine Sorgfalts-Checkliste und ein Muster-Gesuch. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Zu diesem Zweck wird zunächst ein Mediationsverfahren eingeleitet, sofern Aussicht auf einen konsensualen Lösungsweg besteht. Dieser Ansatz unterstreicht das Bestreben, kooperative Lösungen in der Provenienzforschung und Rückgabepraxis zu fördern.

Sollte die Mediation jedoch scheitern oder nicht zielführend erscheinen, sieht das Mandat der Kommission die Abgabe einer fachlichen Stellungnahme vor. Diese mündet in einer nicht bindenden Empfehlung an die Beteiligten.

Obwohl diese Empfehlungen keine direkte Rechtswirkung entfalten, wird ihnen aufgrund der personellen Besetzung und der fachlichen Expertise des Gremiums ein hohes Gewicht in der öffentlichen und institutionellen Bewertung beigemessen.

Schwerpunkte und laufende Projekte in der Bestandsaufnahme

Ein aktueller Schwerpunkt der Kommissionsarbeit liegt auf der Überprüfung von Sammlungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. In diesem Zusammenhang führte das Gremium im September Anhörungen mit Vertretern der Nationalbibliothek, der ETH Zürich sowie des Landesmuseums durch. Ziel dieser Konsultationen war es, einen detaillierten Überblick über potenziell belastete Bestände in den bundeseigenen Institutionen zu gewinnen.

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Neben der Aufarbeitung von NS-Raubgut und kolonialen Objekten widmet sich die KHBK zwei spezifischen Kernprojekten. Von hoher Priorität ist dabei die Erstellung eines Inventars menschlicher Überreste in Schweizer Sammlungen, die aus einem Unrechtskontext stammen könnten. Parallel dazu ist ein verstärkter Dialog mit Museen außerhalb des Bundesbereichs geplant.

In diesem Rahmen sollen Sorgfaltspflichten im Umgang mit historisch belastetem Kulturgut thematisiert und einheitliche Standards für die Provenienzforschung gefördert werden. Dieser Dialog soll sicherstellen, dass auch nicht-staatliche Institutionen von der Expertise der Kommission profitieren können.

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