Kultusministerkonferenz

Keine Wiederholung des Schuljahres aufgrund der Corona-Pandemie

24.03.2020 - 07:39:14

Kultusministerkonferenz spricht sich für eine normale Wertung des Schuljahres trotz Schulschließungen und Unterrichtsausfalls aus.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Stefanie Hubig (SPD), plädiert für eine uneingeschränkte Wertung des Schuljahres 2019/2020 trotz des erheblichen Ausfalls von Unterricht infolge der Schließung von öffentlichen Bildungseinrichtungen. Die rheinland-pfälzische Kultusministerin bestätigte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass innerhalb der Kultusministerkonferenz Einigkeit über die Anerkennung des Schuljahres bestehe. Dies gelte auch für das Abitur 2020, das derzeit durch die Aussetzung von Prüfungen auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Auch für den Fall, dass die noch ausstehenden Prüfungen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können, wird die KMK die uneingeschränkte bundesweite Anerkennung des Abiturs beschließen. Im Mittelpunkt der Bemühungen der Kultusminister steht die Abwicklung des Schuljahres, ohne dass den Schülern durch die Krisensituation ein Nachteil entsteht, betont Hubig. Aktuell arbeitet die KMK an koordinierten Durchführungsbestimmungen des Restschuljahres. Der Deutsche Philologenverband als Vertreter der Pädagogen sieht die Anerkennung des Abiturs nicht als gefährdet an. Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende des Lehrerverbands, plädiert für eine der Corona-Situation angepasste Durchführung der Prüfungen im Anschluss an eine Normalisierung des öffentlichen Lebens. Selbst für den Fall, dass sich die Einschränkungen und Schulschließungen bis zu den Sommerferien verlängern sollten, haben wir beim Abitur eine Bewertungsgrundlage durch die bereits abgeleisteten Kurse. Bei der Abiturnote stehen zwei Drittel ja bereits durch die Kursnoten fest, verweist die SPD-Politikerin. Die Abiturprüfungen dienen zu einer Bestätigung der bisher erbrachten Leistungen in einer Prüfungssituation, was aber für die Wertung nicht unbedingt erforderlich sei. Die Leistungspunkte im Kurssystem ergeben eine hinreichende Basis zur statistischen Ermittlung der Prüfungsleistungen. Auf diese Weise können wir bei vollständiger Berücksichtigung der Prüfgerechtigkeit eine Bewertung vornehmen, bestätigt die Präsidentin des Deutschen Philologenverbands gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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