Kanton, Zürich

Kanton Zürich: 68,11 Prozent stimmen für Suizidhilfe in privaten Heimen

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mit 68,11 Prozent Zustimmung gilt die Vorgabe künftig auch für private Heime, Spitäler und Rehakliniken; Psychiatrien und Gefängnisse bleiben ausgenommen.

Zürich weitet Duldungspflicht für assistierten Suizid deutlich aus
Ein ruhiger, von natürlichem Licht durchfluteter Flur in einem modernen Pflegeheim mit Blick auf einen begrünten Innenhof. Illustration mit AI erstellt.

Der Kanton Zürich verpflichtet künftig auch private Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Rehabilitationskliniken dazu, assistierten Suizid zu dulden. Die Stimmberechtigten sagten mit 68,11 Prozent Ja zu einer entsprechenden Vorlage. Ausgenommen von der neuen Duldungspflicht bleiben Psychiatrien und Gefängnisse. Damit wird Zürich zum ersten deutschschweizerischen Kanton mit einer derart weitreichenden Regelung.

Von der kommunalen zur flächendeckenden Pflicht

Bislang galt die Duldungspflicht in Zürich nur für Alters- und Pflegeeinrichtungen, die von Gemeinden betrieben werden oder einen kommunalen Leistungsauftrag haben – eine Regelung, die seit 2023 bestand.

Mit dem Volksentscheid weitet sich der Kreis der betroffenen Institutionen nun erheblich aus. Besonders zu spüren bekommen dies fast 30 private christliche Pflegeheime, die assistierten Suizid aus weltanschaulichen Gründen ablehnen. Sie müssen Organisationen wie Exit oder Dignitas künftig Zugang gewähren – oder alternativ in einen Kanton ohne solche Vorgaben verlegen.

Auch die Zürcher Spitäler sind betroffen und müssen Vertretern von Sterbehilfe-Organisationen Zutritt ermöglichen, wobei den meisten Häusern bislang entsprechende Betriebsregeln fehlen. Von den gut 200 Zürcher Pflegeheimen hatten allerdings bereits die meisten den Zugang für Sterbehilfe-Organisationen gestattet, sodass sich für einen Grossteil der Einrichtungen wenig ändert.

Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) zeigte sich vom Ergebnis nicht überrascht und erklärte, man sei von einem Ja ausgegangen. Für die grosse Mehrheit der Heime ändere sich wenig, weil dort assistierter Suizid bereits geduldet werde.

Rickli rechnet nicht mit einem hohen Fallvolumen und geht davon aus, dass die Duldungspflicht im Frühling in Kraft tritt, sofern kein Rekurs eingelegt wird. Der Kanton will die entsprechenden Zahlen künftig jährlich erheben.

Ursprung in einer zurückgezogenen Volksinitiative

Ausgangspunkt der Vorlage war die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen», die ursprünglich auch Psychiatrien und Gefängnisse einbeziehen wollte.

Kantonsrat und Regierungsrat lehnten diesen weiter gefassten Ansatz als zu extrem beziehungsweise zu weitgehend ab und erarbeiteten stattdessen einen Gegenvorschlag, woraufhin die Initiative zurückgezogen wurde. Eine bürgerliche Minderheit ergriff daraufhin das Kantonsreferendum, sodass die Vorlage vors Volk kam – obwohl der Regierungsrat selbst ein Nein empfohlen hatte.

Am Abstimmungstag zeichnete sich der klare Ausgang früh ab: Eine Hochrechnung wies 63,8 Prozent Ja aus, später lag der Ja-Anteil bei ausgezählten 154 von 160 Gemeinden bereits über 65 Prozent. Lediglich die Gemeinden Trüllikon und Fischenthal lehnten die Vorlage ab.

Geteiltes politisches Echo

Die politischen Reaktionen fielen entlang bekannter Linien aus. Die SP bezeichnete die Ausweitung als erfreulich, sie stärke die Selbstbestimmung und schaffe Rechtssicherheit; SP-Kantonsrat Jean-Daniel Strub sah das Resultat als Stärkung der Selbstbestimmung am Lebensende.

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Die Grünen sprachen von einem progressiven Weg, die Mitte begrüsste die einheitliche gesetzliche Grundlage, und die Alternative Linke deutete den Entscheid als einen für Würde und Freiheit.

Die GLP betonte, es dürfe künftig keinen belastenden Transport von Betroffenen in der letzten Lebensphase mehr geben. FDP-Präsident Filippo Leutenegger begrüsste das deutliche Ja; seine Partei hatte Stimmfreigabe beschlossen, da es sich um eine ethische und nicht rein politische Frage handle.

SVP, EVP und EDU bedauerten das Ergebnis dagegen und forderten eine sorgfältige Umsetzung, bei der aus der Duldungspflicht keine persönliche Mitwirkungspflicht für Mitarbeitende werden dürfe.

SVP-Präsident Domenik Ledergerber akzeptierte das Resultat, kündigte aber an, die Umsetzung zu beobachten; seine Partei sprach von unnötigem staatlichem Zwang und einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit von Heimen und Spitälern.

Auch kirchliche Stimmen positionierten sich gegensätzlich: Während die Reformierte Kirche Kanton Zürich ein Ja empfahl, bezeichnete der Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain, die Zulassungspflicht als falsch und als Zeichen der Entmenschlichung.

Rechtlicher Rahmen und Vergleich mit anderen Kantonen

Assistierter Suizid ist in der Schweiz bereits seit dem Strafgesetzbuch von 1942 auch ohne tödliche Krankheit erlaubt, sofern Urteilsfähigkeit und ein dauerhafter Sterbewunsch vorliegen und die Person die Handlung selbst ausführt. Aktive direkte Sterbehilfe bleibt hingegen strafbar.

Vor zehn Jahren urteilte das Bundesgericht in einem Fall aus Neuenburg, dass eine Pflicht zur Duldung von Sterbehilfe zwar in die Gewissensfreiheit eingreife, dieser Eingriff aber nicht schwer wiege und durch das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen aufgewogen werde.

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Mit dem Entscheid nähert sich Zürich bei den Spitälern den Regelungen in den Kantonen Waadt, Neuenburg, Genf und Wallis an, geht aber durch den Einbezug privater Heime deutlich weiter.

Genf und Wallis verpflichten bereits sämtliche Spitäler und Heime gesetzlich zur Duldung, während Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden dies nur für öffentlich beauftragte Institutionen vorschreiben. Vergleichbare Regeln haben zudem die Parlamente in Nidwalden und Solothurn beschlossen.

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