Kägi Butterbiscuits: Rückruf wegen möglicher Metallteile in mehreren Packungen
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 07:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Schweizer Gebäckhersteller Kägi hat am 2. Oktober 2026 einen vorsorglichen Rückruf für mehrere Varianten seiner Butterbiscuits veranlasst. Grund für die Maßnahme ist der mögliche Fund von Metall-Fremdkörpern in den Produkten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden ausdrücklich davor gewarnt, die betroffenen Kekse zu verzehren, da Fremdkörper aus Metall Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie im Magen-Darm-Trakt verursachen können.
Betroffene Artikel und Kennzeichnungen im Überblick
Der Rückruf erstreckt sich auf mehrere Packungsgrößen und Chargen, die im Handel vertrieben wurden. Kägi grenzt die betroffenen Artikel anhand von Artikelnummern, EAN-Codes, Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargennummern genau ein:
- Kägi Butterbiscuits 200 g: Betroffen ist die Einzelpackung mit der Artikelnummer V7.1211 und der EAN 7610046002017. Hierbei handelt es sich um die Charge KHR mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 28.08.2027.
- Kägi Butterbiscuits 2×200 g: Das Doppelpack trägt die Artikelnummer V7.4412 sowie die EAN 7610046022008. Betroffen ist ebenfalls ausschließlich die Charge KHR mit dem MHD 28.08.2027.
- Kägi Butterbiscuits 3×200 g: Die Dreierpackung mit der Artikelnummer V7.4306 und der EAN 7610046032007 ist in den beiden Chargen KHR und KHQ betroffen, jeweils mit dem MHD 28.08.2027.
- Kägi Butterbiscuits mini 1.650 g: Die Großpackung mit der Artikelnummer V9.4790 und der EAN 7610046300557 weist keinen Chargencode auf. Betroffen sind hier Einheiten mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 28.08.2027 sowie 28.09.2027.
Erst der Blick auf die Rückseite bringt Klarheit: Betroffen sind nur bestimmte Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten der Butterbiscuits — alle anderen Packungen können laut Hersteller weiter gegessen werden. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie EAN, Charge und MHD prüfen und betroffene Ware im Handel erstatten lassen. Rückruf-Check jetzt kostenlos anfordern
Nach Angaben des Herstellers sind andere Chargen sowie Produkte mit abweichenden Mindesthaltbarkeitsdaten nicht von der Verunreinigung betroffen und können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.
Behördliche Warnung und Abwicklung für Kunden
Auch behördliche Stellen reagierten auf die Meldung des Herstellers. Am 7. Oktober 2026 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine offizielle Warnung bezüglich der Kägi Butterbiscuits in der 200-Gramm-Packung mit der EAN 761004600201 und dem MHD 28.08.2027. Die Behörde bekräftigte darin, dass die Ware aufgrund möglicher Metallteile keinesfalls verzehrt werden sollte.
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Für Kundinnen und Kunden, die entsprechende Packungen erworben haben, gestaltet sich die Reklamation unkompliziert. Die betroffene Ware kann direkt an den jeweiligen Verkaufsstellen im Handel zurückgegeben werden. Dort erhalten Betroffene den vollen Kaufpreis erstattet.

