Jobcenter, Krankmeldungen

Jobcenter ab 2027: Krankmeldungen kommen direkt von den Krankenkassen

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Gesetzlich Versicherte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin melden; Privatversicherte reichen Atteste weiterhin selbst beim Jobcenter ein.
Ein heller, leerer Flur in einem modernen Verwaltungsgebäude mit großen Fenstern und neutraler Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Erfassung von Krankmeldungen in den Jobcentern auf ein digitales Verfahren um. Ab dem 1. Januar 2027 rufen die Jobcenter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von gesetzlich Versicherten direkt auf elektronischem Weg bei den Krankenkassen ab. Dies geht aus einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 2. November 2026 hervor, über die buergergeld.org in einem Bericht vom 6. November 2026 informierte. Die gesetzliche Grundlage für diese Umstellung bildet das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz aus dem Jahr 2024.

Mitteilungspflicht für Leistungsberechtigte bleibt bestehen

Trotz des automatisierten Abrufs der Nachweise entfällt die Informationspflicht für Bürgergeld-Empfänger nicht vollständig. Gesetzlich Versicherte müssen sich weiterhin unverzüglich beim Jobcenter krankmelden. Diese Verpflichtung ist in Paragraph 56 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) festgeschrieben.

Der digitale Datenabruf ersetzt somit lediglich das manuelle Einreichen des ärztlichen Attests, nicht aber die Mitteilung über den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an sich. Zudem müssen auch eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit sowie ein eventueller Krankenhausaufenthalt dem zuständigen Jobcenter weiterhin aktiv gemeldet werden.

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Ausnahmen vom elektronischen Abrufverfahren

Nicht alle Leistungsberechtigten sind von dem automatisierten Datenaustausch erfasst. Das Verfahren greift ausschließlich bei gesetzlich Krankenversicherten, deren Atteste von Vertragsärzten übermittelt werden.

Privat Versicherte müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch nach dem Jahreswechsel 2026/2027 weiterhin selbst beim Jobcenter einreichen. Die Pflicht zur eigenständigen Vorlage gilt demnach ebenso für Bescheinigungen, die von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung ausgestellt wurden, sowie für Nachweise über eine im Ausland eingetretene Arbeitsunfähigkeit. In diesen Fällen bleibt der gewohnte Nachweisweg in Papierform oder als digital übermitteltes Dokument bestehen.

Übergangsregelung bis zum Jahresende 2026

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Bis zur Umstellung auf den behördlichen Direktabruf zum 1. Januar 2027 gilt die bisherige Praxis uneingeschränkt fort. Bis zum Jahresende 2026 müssen erkrankte Bürgergeld-Empfänger ihre Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem Arbeitstag vorlegen, der auf den dritten Kalendertag der Erkrankung folgt. Mit dem Start des neuen Systems soll der bürokratische Aufwand für Leistungsberechtigte und Behörden gleichermaßen reduziert werden.

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