Italiens, Dekret

Italiens Dekret 179/ 2026: Arbeitgeber dürfen Jobentscheidungen nicht KI überlassen

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 05:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein neues Dekret untersagt Italiens Arbeitgebern automatisierte Endentscheidungen im Personalbereich und sieht hohe Bußgelder bei Verstößen vor.
Ein minimalistisches, modernes italienisches Regierungsgebäude mit klaren architektonischen Linien und Steinfassaden. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem am 8. Oktober 2026 veröffentlichten Dekret 179/2026 untersagt die italienische Regierung Arbeitgebern, endgültige Entscheidungen über die Einstellung, Änderung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen ausschließlich auf automatisierte Datenverarbeitungen zu stützen.

Die Regelung tritt am 23. Oktober 2026 in Kraft. Verstöße gegen diese Vorgabe sind rechtlich nichtig. Das Verbot ist zwingend und kann auch durch eine ausdrückliche Zustimmung der Arbeitnehmer nicht aufgehoben werden.

Ausnahmen für Screening und neue behördliche Aufsicht

Nicht alle Phasen des Personalprozesses sind von dem Verbot gleichermaßen betroffen. Nach Dekret 179/2026 gelten vorbereitende Schritte wie das Bewerber-Screening sowie die Suche nach Kandidaten nicht als Endentscheidung und fallen folglich nicht unter das Verbot rein automatisierter Beschlüsse.

Für die administrative Durchsetzung und Kontrolle benennt die italienische Regierung die AgID als notifizierende Behörde sowie die Cyberagentur ACN als Marktaufsichtsbehörde.

Spezifische Zuständigkeiten greifen im Banken- und Versicherungswesen: Dort übernehmen die Banca d'Italia, die Börsenaufsicht CONSOB und die Versicherungsaufsicht IVASS die Überwachung von Hochrisiko-KI. Um Innovationen unter kontrollierten Bedingungen zu testen, sieht Artikel 26 des Dekrets zudem die Einrichtung einer regulatorischen Sandbox vor.

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Strafrahmen mit hohen Millionenbeträgen

Die Durchsetzung des Dekrets ist mit umfassenden Sanktionen verknüpft. Artikel 23 des Erlasses legt für verbotene Praktiken Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fest. Die Verletzung anderer Pflichten kann mit Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes geahndet werden.

Für irreführende Angaben drohen Geldbußen von bis zu 7,5 Millionen Euro beziehungsweise 1 Prozent des weltweiten Umsatzes, während weitere Pflichtverletzungen mit bis zu 1 Million Euro oder 0,5 Prozent geahndet werden können. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups gilt jeweils der niedrigere Wert.

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Wachsender Regulierungsdruck auf europäischer Ebene

Italiens Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden Diskussion über algorithmische Führung in Europa. In Spanien trat am 5. Oktober 2026 das Real Decreto 723/2026 in Kraft, das Unternehmen bei Beschäftigungsverhältnissen von mehr als vier Wochen zur Information über den Einsatz von Algorithmen und automatisierten Systemen bei arbeitsbezogenen Entscheidungen verpflichtet.

In Deutschland prüft die Bundesdatenschutzbehörde parallel automatisierte Screening- und Bewertungssysteme im Recruiting auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht.

Auch die Europäische Union bereitet weitergehende Schritte vor. Mitte Oktober 2026 forderte die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament auf der Brüsseler Konferenz „Quality Jobs for All“ bindende EU-Mindeststandards gegen digitale Überwachung und algorithmische Steuerung am Arbeitsplatz, darunter Rechte auf Information, Kontrolle und Widerspruch sowie den Grundsatz, dass Algorithmen nicht über Jobverluste entscheiden dürfen.

Europäische Gewerkschaften drängen ebenfalls auf schärfere Schutzvorgaben. Kommissionsvizepräsidentin Roxana Mînzatu betonte auf der Tagung, dass verbindliche Regeln erforderlich seien. Ein konkreter Entwurf der EU-Kommission für einen sogenannten Quality Jobs Act wird für Ende 2026 erwartet.

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