Invaliditätsprüfung, Ukraine

Invaliditätsprüfung in der Ukraine: Neue Richtlinien rücken den Alltag in den Fokus

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 21:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue Vorgaben rücken Einschränkungen im Alltag in den Mittelpunkt und sichern bestehende Invaliditätsgruppen vor einer Überprüfung.
Ein minimalistisches, helles Behandlungszimmer mit einem leeren Ordner und einem Stethoskop auf einem Holztisch. Illustration mit AI erstellt.

Das ukrainische Gesundheitsministerium hat mit dem Erlass Nr. 1448 vom 30. September 2026 zwei zentrale Dokumente für Expertenteams verabschiedet, die die Bewertung der Alltagsfunktion bei der Invaliditätsfeststellung neu strukturieren.

Der Schritt markiert einen methodischen Wandel im Begutachtungsprozess: Künftig richtet sich die Zuweisung einer Invaliditätsgruppe nicht mehr primär nach einer rein medizinischen Diagnose, sondern nach den konkreten Einschränkungen der Betroffenen im alltäglichen Leben.

Funktionsfähigkeit im Zentrum der Begutachtung

Die mit dem Erlass bereitgestellten Dokumente dienen als klinisches Instrument für medizinisches Personal, das Überweisungen zur Funktionsbewertung ausstellt, sowie für die begutachtenden Expertenteams.

Die methodischen Empfehlungen konzentrieren sich auf die tatsächliche Beeinträchtigung in zentralen Lebensbereichen: Selbstversorgung, Mobilität beziehungsweise Bewegung, Orientierung, Kommunikation, Lernen, Verhaltenskontrolle und Arbeitstätigkeit.

Erfasst werden funktionale Einschränkungen bei onkologischen, kardiovaskulären, neurologischen, psychischen, endokrinen und muskuloskelettalen Erkrankungen sowie bei den Folgen von Unfällen.

Die Beurteilung erfolgt anhand von Kategorien der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie unter Zuhilfenahme empfohlener klinischer Skalen und strukturierter Untersuchungslisten.

Liegen mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen gleichzeitig vor, werden diese gemeinsam betrachtet, wobei die stärkste dauerhafte Einschränkung für das Gesamtergebnis ausschlaggebend ist.

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Bürokratieabbau und Klarheit für bestehende Status

Das Regelwerk sieht zudem Erleichterungen im Verfahren vor. Zusätzliche medizinische Untersuchungen sind nur dann anzusetzen, wenn hierfür ein konkreter Bedarf besteht. Sollte eine grundsätzlich empfohlene Untersuchung fehlen, stellt dies allein keinen Ablehnungsgrund dar, sofern die bereits vorliegenden Daten für eine sachgerechte Beurteilung ausreichen.

Gleichzeitig bleibt der Bestandsschutz gewahrt: Bereits festgestellte Invaliditätsgruppen werden durch die Neuregelung weder überprüft noch aufgehoben. Die neuen Vorgaben verändern oder erweitern auch nicht die Kriterien des vorangegangenen Kabinettsbeschlusses Nr. 1338 vom 15. November 2024, sondern präzisieren deren praktische Anwendung im medizinischen Alltag.

Gesetzliche Übergangsfristen und behördlicher Datenaustausch

Flankiert wird dieser Ansatz durch rechtliche Anpassungen der Exekutive. Das ukrainische Kabinett fasste am 28. Oktober 2026 den Beschluss Nr. 1359, der Änderungen an den bisherigen Beschlüssen Nr. 835 über offene Daten sowie Nr. 1338 zur Bewertung der Alltagsfunktion vornimmt.

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Die Sorge, eine bestehende Invaliditätsgruppe zu verlieren, ist verständlich — doch bereits festgestellte Gruppen werden durch die Neuregelung weder überprüft noch aufgehoben, und für fristgerecht durchlaufene Verfahren verlängert der Beschluss Nr. 1359 den Status bis zum Bescheid des Expertenteams. Die Checkliste zeigt, welche Fristen und Nachweise Sie jetzt sichern. Checkliste Bestandsschutz jetzt abrufen

Demnach wird für Personen, welche das Bewertungsverfahren innerhalb der Fristen des Beschlusses Nr. 1338 durchlaufen haben, die Gültigkeitsdauer des Invaliditätsstatus bis zum Datum der Entscheidung des Expertenteams verlängert. Dies greift auch dann, wenn eine Änderung oder Nichtfeststellung der Gruppe erfolgt; in diesem Fall gilt die bisherige Frist ebenfalls bis zum Tag des Bescheids als verlängert.

Darüber hinaus verpflichtet der Beschluss das Zentrum für Funktionsbewertung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten Daten über Wehrpflichtige und Reservisten des Sicherheitsdienstes der Ukraine an dessen Zentralverwaltung oder Regionalstellen weiterzuleiten. Der Kabinettsbeschluss tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft, wobei für einzelne Absätze gesonderte Übergangsregelungen gelten.

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