Immobilienerbe, Steuerlast

Immobilienerbe: Steuerlast springt von 380.000 auf 2 Millionen Euro

04.06.2026 - 05:31:19 | boerse-global.de

Fehlerhafte Testamente führen zu Erbstreitigkeiten und hohen Steuerlasten. Besonders bei Immobilien und Patchwork-Familien drohen finanzielle Fallstricke.

AfA Step-Up: Steuer-Turbo für Immobilien bleibt 2026 erhalten - Bild: über boerse-global.de
AfA Step-Up: Steuer-Turbo für Immobilien bleibt 2026 erhalten - Bild: über boerse-global.de

Die Folgen: jahrelange Rechtsstreitigkeiten und hohe Steuerlasten. Besonders in Patchwork-Familien und bei Immobilienbesitz drohen Fallstricke.

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Formvorschriften: Warum handschriftlich Pflicht ist

Ein privates Testament muss nach § 2247 BGB vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Maschinengeschriebene Dokumente oder solche ohne Datum sind in der Regel unwirksam. Das betont die aktuelle Rechtsprechung Anfang Juni 2026.

Auch das Schreibgerät ist nicht egal: Zwar ist Bleistift rechtlich zulässig, doch Experten warnen – die Gefahr von nachträglichen Änderungen oder unleserlichen Stellen ist zu groß. Empfohlen werden Kugelschreiber oder andere dauerhafte Stifte.

Ein weiterer Knackpunkt: die Aufbewahrung. Viele Menschen verwahren ihr Testament zu Hause. Fachleute raten dringend zur hinterlegung beim Amtsgericht (amtliche Verwahrung). Nur so ist sichergestellt, dass das Dokument nach dem Tod auch gefunden und eröffnet wird.

Das Berliner Testament: Ein häufiger Formulierungsfehler

Das klassische Ehegattentestament – das sogenannte Berliner Testament – birgt Tücken. Die aktuelle juristische Analyse vom Juni 2026 zeigt: Setzen sich Ehepartner gegenseitig als „Vor- und Nacherben“ ein, entstehen massive Einschränkungen.

Der überlebende Partner darf dann ohne Zustimmung der Kinder kein Grundstück verkaufen. Die Lösung: Statt „Vorerbe“ sollte der Begriff „alleiniger Vollerbe“ verwendet werden. Die Kinder werden als „Schlusserben“ des Letztversterbenden eingesetzt. Nur so bleibt die finanzielle Flexibilität im Alter erhalten.

Pflichtteilsansprüche: Wer bekommt was?

Auch wer nahe Angehörige enterbt, kommt um den Pflichtteil nicht herum. Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – als Geldzahlung.

Wichtig: Dieser Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Jahresende, in dem der Erbe vom Tod und Testament erfährt. Zudem können Schenkungen des Verstorbenen aus den letzten zehn Jahren vor dem Tod unter bestimmten Umständen ausgeglichen werden – um eine gezielte Ausplünderung des Nachlasses zu verhindern.

Immobilien: Wenn aus dem Eigenheim eine Steuerfalle wird

Gerade bei Immobilien eskalieren Konflikte schnell. Können sich mehrere Erben nicht auf Verwaltung oder Verkauf einigen, droht die Zwangsversteigerung.

Hinzu kommt die Erbschaftsteuer. Steigende Immobilienpreise lassen selbst bescheidene Häuser über die Freibeträge rutschen. Aktuelle Fallbeispiele aus München zeigen eine dramatische Entwicklung: Ein Grundstück, das einst zwei Millionen Euro wert war, wird heute auf zehn Millionen Euro taxiert. Die Steuerlast springt von 380.000 auf über zwei Millionen Euro.

Experten fordern daher eine Besteuerung nach Mietertrag statt nach Marktwert. Sonst droht Erben der Zwangsverkauf, um die Steuerschuld zu begleichen.

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Patchwork-Familien: Stiefkinder haben kein Erbrecht

In Patchwork-Konstellationen ist besondere Vorsicht geboten. Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht – es sei denn, sie wurden adoptiert oder im Testament ausdrücklich bedacht. Ohne klare Regelung drohen jahrelange Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Familienzweigen.

Digitaler Nachlass: Der vergessene Vermögenswert

Moderne Nachlassplanung umfasst auch den digitalen Nachlass. Bei einer Fachtagung Anfang Juni 2026 in Pinneberg warnten Notare und Rechtsanwälte: Fehlende Zugangsdaten für Online-Konten, Kryptowährungen oder Cloud-Dienste werden für Erben zum unüberwindbaren Hindernis.

Die Empfehlung: Neben dem Testament eine sichere Liste aller digitalen Vermögenswerte und Zugänge hinterlegen.

Hilfe für die Praxis

Wer sein Testament überprüfen oder neu aufsetzen möchte, kann sich im Juni 2026 bei verschiedenen Fachvorträgen informieren. Am 11. Juni etwa spricht der Rechtsexperte Klaus Herrmann in Riegelsberg über typische Fehler bei der Testamentserstellung und die Tücken des modernen Erbrechts.

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