Hybrid-DRGs: Ambulante Fallzahlen steigen um 65 Prozent
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 15:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Verlagerung medizinischer Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich gilt in beiden Ländern als gesundheitspolitisches Ziel – doch die Tarifsysteme, die diesen Wandel steuern sollen, geraten zunehmend in die Kritik. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zeigen aktuelle Analysen, dass die finanziellen und strukturellen Anreize nicht wie geplant wirken.
Hybrid-DRGs treiben Ausgaben und Fallzahlen in die Höhe
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat in einer Analyse vom 9. September 2026 die Entwicklung der sogenannten Hybrid-DRGs untersucht – Fallpauschalen, die ambulante und stationäre Vergütung angleichen sollen, um Krankenhäuser zu entlasten.
Demnach entstanden der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2025 dadurch Mehrausgaben von rund 360 Millionen Euro. Die GKV-Ausgaben in diesem Bereich stiegen inflationsbereinigt um 14 Prozent, die Fallzahlen um 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Besonders deutlich fällt der Anstieg bei niedergelassenen Vertragsärzten aus: Hier wuchsen die Hybrid-DRG-Fallzahlen von 2024 auf 2025 laut WIdO um 65 Prozent, von 219.000 auf 363.000 Fälle. Bei den Krankenhäusern fiel der Zuwachs mit 6 Prozent, von 932.000 auf 986.000 Fälle, deutlich moderater aus.
Für das erste Quartal 2026 registrierte das WIdO im Vergleich zum ersten Quartal 2025 einen Mengenzuwachs von 5 Prozent bei einem Ausgabenanstieg von 7 Prozent, was rund 160 Millionen Euro entspricht. Für das Gesamtjahr 2026 rechnet das Institut mit Mehrausgaben von etwa 640 Millionen Euro.
Der Hybrid-DRG-Katalog umfasst laut WIdO inzwischen 69 Fallpauschalen. Das Ambulantisierungspotenzial schätzt das Institut auf 60 Prozent der vollstationären Fälle, was rund 8 Millionen GKV-Fällen entspricht. Als Ursache für die starke Mengensteigerung nennt die Analyse lukrative Vergütungsanreize bei Vertragsärzten sowie zusätzliche Mengensteigerungen im Krankenhausbereich.
AOK fordert gesetzliche Nachbesserung
Die AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann äusserte sich Anfang September 2026 kritisch zu den bestehenden Regelungen. Die Hybrid-DRGs seien gut gemeint, aber schlecht gemacht, so ihre Einschätzung. Sie fordert gesetzliche Vorgaben, die die Preise stärker an die tatsächlichen ambulanten Aufwände anpassen, sowie eine Senkung der Fallpauschalen um 30 Prozent.
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) mahnt unterdessen eine andere Baustelle an: Die Anästhesie bei ambulanten Operationen solle von der Budgetierung ausgenommen werden, da das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Ambulantisierung sonst ausbremse.
Laut BDA erzielte die Fachgruppe Anästhesiologie 2023 über die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Honorarumsatz von rund 608 Millionen Euro. Der Verband warnt, dass Budgetgrenzen insbesondere Behandlungen von Kleinkindern und Menschen mit geistiger Behinderung gefährden könnten.
Primärversorgung als weiterer Reformbaustein
Parallel arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit an einem Referentenentwurf für ein Gesetz zum Primärversorgungssystem, der bis Ende November 2026 vorliegen soll. Danach folgen Ressortabstimmung und parlamentarische Beratung ab Anfang 2027, ein verpflichtender Start für alle ist ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen, wobei Teilschritte denkbar sind.
Die WIdO-Analyse zeigt: Bei niedergelassenen Vertragsärzten stiegen die Hybrid-DRG-Fallzahlen 2024 auf 2025 um 65 Prozent, von 219.000 auf 363.000 Fälle — bei Krankenhäusern nur um 6 Prozent. Für das Gesamtjahr 2026 rechnet das Institut mit Mehrausgaben von rund 640 Millionen Euro. Wer die Vergütungsanreize und das eigene Ambulantisierungspotenzial einordnen will, findet im kostenlosen Report die Zahlen und Prüfschritte. Kostenlosen Report zur Hybrid-DRG-Entwicklung anfordern
In der politischen Debatte dazu schloss die SPD-Politikerin Pantazis Bonus-Malus-Systeme für Patienten nicht aus, während die Grünen-Politikerin Dahmen betonte, mehr Geld allein sei keine Gelingensbedingung – vielmehr müssten Finanzierungsströme im ambulanten Sektor umgesteuert werden, weg von der Quartalsabrechnung hin zu einer Jahrespauschale.
Die Linken-Politikerin Gürpinar kritisierte die fehlende Anschubfinanzierung. Laut Dahmen und Pantazis seien rund 90 Prozent der Fälle abschliessend in der Primärversorgung lösbar.
Schweiz: TARDOC-Nachfolge und Tarifprobleme
Auch in der Schweiz steht das ambulante Tarifsystem zur Debatte. Die OAAT AG hat gemeinsam mit H+, FMH, prio.swiss, MTK und der GDK eine revidierte Version des ambulanten Gesamt-Tarifsystems, bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen, beim Bundesrat eingereicht. Diese verbesserte Version könnte zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, während eine weitere Version für 2028 bereits in Arbeit ist.
Verbesserungen betreffen unter anderem Pauschalen in Nuklearmedizin, Hand-, Kiefer- und Kinderchirurgie sowie Pathologie, bei TARDOC insbesondere die Kindermedizin und den Bereich Notfall/Dringlichkeit.
Dass Nachbesserungsbedarf besteht, zeigt ein Fall, den das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt hat: Unter dem seit Januar 2026 geltenden TARDOC kostete eine zehnminütige Nachbehandlung – die Entfernung eines Drahtes – im Fusszentrum Luzern über die Tarifziffer C08.33D plötzlich 1642 Franken, wo zuvor unter 100 Franken fällig waren.
Entsprechende Anpassungen in der revidierten Fassung ab 1. Januar 2027 sind beim BAG derzeit in Prüfung. Krankenkassen rechnen unterdessen mit Prämiensteigerungen von bis zu 5 Prozent, in Extremfällen bis zu 20 Prozent.
Im Bereich der hochspezialisierten Bauchraum-Chirurgie – Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse und Leberresektion – sollen ab dem 1. Januar 2027 neue, auf sechs Jahre befristete Leistungsaufträge der GDK greifen.
Bewilligt wurden dabei 11 von 12 Bewerbern im Bereich Speiseröhre, 18 von 19 im Bereich Bauchspeicheldrüse und 16 von 18 im Bereich Leberresektion, während unter anderem das Kantonsspital Baden sowie das Spital Thurgau wegen nicht erreichter Mindestfallzahlen abgelehnt wurden.
Gemeinsamer Nenner beider Länder
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten warnt, dass die Budgetierung die Ambulantisierung ausbremst — und fordert, die Anästhesie bei ambulanten Operationen von den Budgetgrenzen auszunehmen. Solange die Vergütung ambulanter Eingriffe unklar bleibt, braucht Ihr Haus eine belastbare Bewertung des eigenen Fallpotenzials. Der kostenlose Report liefert eine Praxis-Checkliste und ein schrittweises Vergütungs-Audit. Vergütungs-Audit jetzt starten
Die Beispiele aus Deutschland und der Schweiz verdeutlichen ein ähnliches Muster: Tarifreformen, die die Ambulantisierung fördern sollen, erzeugen unbeabsichtigte Mengen- und Kostendynamiken oder produzieren im Einzelfall groteske Fehlbepreisungen.
Beide Systeme befinden sich damit in einer Nachjustierungsphase, deren Ausgang – gesetzliche Korrekturen in Deutschland, eine überarbeitete Tarifversion in der Schweiz – über die kommenden Jahre entscheidend dafür sein dürfte, ob die angestrebte Verlagerung in den ambulanten Sektor finanziell tragfähig bleibt.
