Hülsenfrüchte, Fertiggerichten

Hülsenfrüchte in Fertiggerichten: Der Anteil reicht von 0,8 bis 64 Prozent

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 09:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Viele geprüfte Mahlzeiten erfüllen Protein-Kriterien, doch nur wenige Hersteller kennzeichnen dies; Herkunftsangaben bleiben selten.
Nahaufnahme von verschiedenen getrockneten Hülsenfrüchten wie Linsen und Kichererbsen auf einem rustikalen Holztisch. Illustration mit AI erstellt.

Hülsenfrüchte gelten in der modernen Ernährung als verlässliche Lieferanten von pflanzlichem Eiweiß und Ballaststoffen. Wer im Supermarkt zu fertigen Suppen, Eintöpfen oder Pfannengerichten greift, trifft jedoch auf gravierende Rezepturunterschiede.

Eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Frühjahr 2026 zeigt bei 288 überprüften Fertigmahlzeiten eine erhebliche Spannbreite: Der tatsächliche Gehalt an Hülsenfrüchten schwankte zwischen 0,8 und 64 Prozent.

Hohes Proteinpotenzial bleibt oft ungenutzt

Trotz der stark variierenden Rezepturen weisen viele Fertigmahlzeiten beachtliche Nährwerte auf. Nach Angaben der Verbraucherzentralen erfüllen 263 der 288 untersuchten Produkte, was einem Anteil von 91 Prozent entspricht, die Vorgaben der europäischen Health-Claims-Verordnung für die Kennzeichnung als Proteinquelle. Dafür müssen mindestens 12 Prozent des gesamten Energiegehalts aus Proteinen stammen.

Mehr als die Hälfte der analysierten Erzeugnisse erreichte sogar den Status proteinreich, wofür mindestens 20 Prozent des Energiegehalts auf Proteine entfallen müssen. Besonders Eintöpfe schnitten hier überdurchschnittlich gut ab: Bei ihnen qualifizierten sich drei von vier Gerichten für diese Einstufung. Zudem erfüllten 125 Produkte die Kriterien für eine Auslobung als Ballaststoffquelle oder als ballaststoffreich.

Auffällig ist jedoch die Zurückhaltung der Lebensmittelwirtschaft. Nach Feststellung der Verbraucherzentrale NRW verzichten zahlreiche Hersteller darauf, ihre Hülsenfruchtgerichte explizit als Proteinprodukte zu bewerben, obwohl dies lebensmittelrechtlich zulässig wäre. Lediglich 44 der untersuchten Artikel – was knapp jedem sechsten Anbieter entspricht – trugen die entsprechenden erlaubten Nährwert-Claims auf der Verpackung.

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Nährwertprofile und offene Herkunftsfragen

Beim Blick auf das Nährwertprofil ergab die Untersuchung ein differenziertes Bild. Für 221 Produkte ließ sich ein Nutri-Score ermitteln. Davon erhielten 107 Mahlzeiten eine günstige Bewertung mit den Stufen A oder B. Weitere 113 Produkte wurden mit C bewertet.

Lediglich ein einziges Gericht fiel mit der Einstufung D ab, was die Prüfer auf einen hohen Anteil gesättigter Fettsäuren durch den Einsatz von Kokosfett zurückführten. Beim Salzgehalt ermittelten die Verbraucherschützer über alle Produkte hinweg einen Durchschnittswert von 0,9 Gramm pro 100 Gramm.

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Transparenzdefizite zeigten sich vor allem bei den Rohwaren. Nur drei der geprüften Unternehmen machten auf ihren Verpackungen freiwillige Angaben zur geografischen Herkunft der eingesetzten Hülsenfrüchte.

Auf eine gezielte Nachfrage bei 62 Herstellern gingen lediglich sechs Antworten ein. Aus diesen Rückmeldungen ergab sich, dass mehr als die Hälfte der bezogenen Hülsenfrüchte aus EU-Staaten stammte und nur vereinzelt Chargen aus deutschem Anbau verarbeitet wurden.

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