Hüftfrakturen, Krankenhäuser

Hüftfrakturen: Krankenhäuser erhalten Fristverlängerung bis Ende 2028

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kliniken können geriatrische Expertise bis Ende 2028 per Konsildienst sichern; die tägliche Facharztverfügbarkeit bleibt vorgeschrieben.
Ein leerer, modern gestalteter Krankenhausflur mit hellem Tageslicht und neutraler Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Die personellen und strukturellen Vorgaben für die Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen erhalten einen erweiterten zeitlichen Rahmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 16. Oktober 2026 die bestehende Übergangsregelung in der Richtlinie zur Qualitätssicherung bei hüftgelenknaher Femurfraktur (QSFFx-RL) modifiziert.

Für betroffene Krankenhäuser verlängert sich damit der Zeitraum zur Etablierung der geforderten geriatrischen Strukturen. Konkret sieht die beschlossene Änderung von Paragraph 12 Absatz 1 der Richtlinie vor, dass die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 ausgeweitet wird. Zuvor war das Auslaufen dieser Regelung für den 31. Dezember 2026 festgelegt.

Konsildienste sichern geriatrische Expertise bis Ende 2028

Ein wesentliches Element der Richtlinie betrifft die Einbindung geriatrischer Fachkompetenz in den klinischen Ablauf. Bis zum 31. Dezember 2028 bleibt es Krankenhäusern weiterhin gestattet, die fachärztliche geriatrische Kompetenz über einen Konsildienst sicherzustellen.

Diese Regelung ermöglicht es Kliniken, externe geriatrische Fachärztinnen und Fachärzte beratend hinzuzuziehen, anstatt die geforderte Expertise ausschließlich über fest angestelltes Personal der eigenen Einrichtung vorzuhalten.

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Die Frist ist verlängert, aber letztmalig: Bis zum 31. Dezember 2028 dürfen Kliniken die geriatrische Fachkompetenz noch über einen Konsildienst abdecken. Wer jetzt die Schritte festlegt, muss 2028 nicht improvisieren. Kostenlosen Umsetzungs-Leitfaden anfordern

Unberührt von der zeitlichen Verlängerung bleiben die qualitativen Anforderungen an die tägliche Versorgung. Nach den Vorgaben der Richtlinie gilt weiterhin die verbindliche Anforderung: Sobald ein geriatrisches Screening bei einem Patienten positiv ausfällt, muss täglich ein Facharzt mit geriatrischer Kompetenz verfügbar sein. Damit soll gewährleistet werden, dass die spezifischen medizinischen Bedürfnisse älterer Patientinnen und Patienten bei Knochenbrüchen des Oberschenkels unmittelbar in das Behandlungskonzept einfließen.

Mehrheit der Standorte erfüllt Anforderungen – Letztmaliger Aufschub

Hintergrund der Fristanpassung ist der fortschreitende Ausbau der geriatrischen Versorgungsstrukturen im Bundesgebiet. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss darlegt, hat die überwiegende Mehrheit der Klinikstandorte die geforderte geriatrische Kompetenz bereits aufgebaut. Die zweijährige Fristverlängerung dient dazu, jenen Standorten zusätzlichen Spielraum zu geben, die den strukturellen Übergang noch nicht vollständig abschließen konnten.

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Ein positives geriatrisches Screening verlangt weiterhin täglich einen Facharzt mit geriatrischer Kompetenz — unabhängig von der verlängerten Frist. Wie Sie Screening-Ablauf und Verfügbarkeit prüffest dokumentieren, zeigt dieser Leitfaden mit Audit-Vorlage. Audit-Vorlage jetzt abrufen

Der Gemeinsame Bundesausschuss verband die Entscheidung jedoch mit einem deutlichen Hinweis auf die Verbindlichkeit der neuen Frist. Das Gremium bezeichnete die Verlängerung um zwei Jahre als letztmalige Fristverlängerung.

Für Krankenhäuser bedeutet dies, dass die Inanspruchnahme von Konsildiensten zur Erfüllung der Vorgaben nach dem 31. Dezember 2028 endgültig auslaufen soll und die entsprechenden Facharztkapazitäten bis zu diesem Stichtag dauerhaft abgesichert sein müssen.

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