Homöopathie-Streit, Deutschland

Homöopathie-Streit: Deutschland streicht, Schweiz behält Kassenleistung

05.07.2026 - 06:40:30 | boerse-global.de

Deutschland plant Kürzungen bei Homöopathie und Zuzahlungen, während die Schweiz an der Vergütung festhält und Ärzte gegen Tarifdeckel protestieren.

Gesundheitspolitik: Deutschland streicht Homöopathie, Schweiz hält fest
Homöopathie-Streit - Ein Mörser und Stößel mit getrockneten Kräutern und kleinen Glasfläschchen, die auf Homöopathie hinweisen, vor verschwommenem Hintergrund. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während Berlin Homöopathie aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung streicht, hält Bern an der Vergütung fest. Beide Länder kämpfen mit steigenden Kosten – und heftigem Widerstand aus der Ärzteschaft.

Homöopathie: Streichung hier, Erhalt dort

In der Schweiz sorgt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider für Diskussionen. Sie will Homöopathie weiterhin als festen Bestandteil der obligatorischen Grundversicherung (OKP) behalten. Kritiker sehen darin einen Widerspruch zum Krankenversicherungsgesetz (KVG). Denn das erlaubt Vergütungen nur bei nachgewiesener Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Untersuchungen zu diesen Kriterien wurden laut Berichten aus diesem Jahr teilweise gestoppt – bei gleichzeitig steigenden Prämien.

Deutschland geht den umgekehrten Weg. Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, Homöopathie und Cannabis-Blüten als Kassenleistungen zu streichen. Der Bundestag stimmt am 10. Juli 2026 ab. Prof. David Martin von der Universität Witten-Herdecke warnt vor diesem Schritt, besonders bei Kindern. Studien zeigten, dass homöopathische Ansätze den Antibiotika-Einsatz um 43 bis 57 Prozent senken könnten. Eine Streichung sei „sozial unökonomisch“, so der Mediziner.

Deutsche Sparpläne: 16,3 Milliarden Euro Entlastung

Das deutsche Sparpaket ist ambitioniert. Ab Januar 2027 müssen Versicherte tiefer in die Tasche greifen. Die Zuzahlungen für Medikamente steigen um 50 Prozent – künftig zwischen 7,50 und 15 Euro pro Packung. Auch Krankenhausaufenthalte werden teurer: 15 Euro pro Tag statt bisher weniger.

Der Zuschuss zum Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Für 2028 ist zudem ein Partnerbeitrag von 2,5 Prozent für die Familienmitversicherung von Ehepartnern geplant. Bestehende Härtefallregelungen und Belastungsgrenzen für chronisch Kranke bleiben erhalten.

Schweiz: Ärzte rebellieren gegen Tarifdeckel

In der Schweiz formiert sich massiver Protest gegen eine Neuregelung der ambulanten ärztlichen Leistungen. Der Ärzteverband FMH, der Spitalverband H+ und der Krankenkassenverband Prioswiss einigten sich auf eine Höchstgrenze von 1577 Taxpunkten pro Arbeitstag – das entspricht etwa 12 Stunden Arbeitszeit. Ab 2027 soll die Regelung gelten.

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Medizinverbände kritisieren den Tarifdeckel scharf. Sie sprechen von einem faktischen Lohndeckel. Effizient arbeitende Ärzte könnten ihre Abrechnungsgrenze bereits nach fünf bis zehn Patienten erreichen. In Zürich bedeutet das einen maximalen Tagesverdienst von 1435 CHF. Ausgenommen sind nur Notfälle und administrative Tätigkeiten. Eine Petition gegen die Maßnahme hat bereits mehrere tausend Unterschriften gesammelt.

Psychotherapie: Systemwechsel zeigt Wirkung

Eine Evaluation des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt: Der 2022 vollzogene Systemwechsel bei der psychologischen Psychotherapie wirkt. Der direkte Zugang zur Vergütung über die OKP hat die Zahl der zugelassenen Therapeuten erhöht und die Versorgung verbessert. Doch der Erfolg hat seinen Preis: Die Ausgaben stiegen von 528 Millionen CHF (2021) auf 922 Millionen CHF (2024).

Zur Kostendämpfung schlägt der Bundesrat vor, das KVG zu ändern. Privatpersonen sollen Medizinprodukte wie Blutzuckermessgeräte oder Gehhilfen künftig kostengünstiger in 30 EWR-Ländern kaufen können – die OKP übernimmt die Kosten. Arzneimittel bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen.

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Die zuständige Nationalratskommission (SGK-N) lehnte hingegen eine Gesetzesänderung ab, die eine Versicherungspflicht für ausländische Inhaftierte ohne Schweizer Wohnsitz vorgesehen hätte. Diese Kosten tragen weiterhin die Kantone.

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