Homöopathie ausgeschlossen: GKV streicht Erstattung ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Juli 2026 steht das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor tiefgreifenden Veränderungen. Ein zentraler Aspekt der Neuregelung betrifft die Erstattung komplementärmedizinischer Leistungen. Während homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bislang teilweise über Satzungsleistungen finanziert werden konnten, entfällt diese Möglichkeit künftig vollständig.
Ende der Erstattungsfähigkeit für Homöopathie und Anthroposophie
Das am 30. Juli 2026 in Kraft getretene Gesetz beendet die Verordnungsfähigkeit von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Für eine Übergangszeit bis Ende 2026 bleibt es den einzelnen Kassen überlassen, diese Kosten freiwillig auf Basis ihrer jeweiligen Satzung zu übernehmen. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine solche Übernahme jedoch gesetzlich ausgeschlossen.
Diese Entwicklung wird durch die Rechtsprechung gestützt. So hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bereits am 19. August 2020 entschieden, dass Krankenkassen nicht verpflichtet sind, für Behandlungen durch Heilpraktiker, Nahrungsergänzungsmittel oder Feldenkrais-Therapien aufzukommen. Die aktuelle Gesetzgebung festigt diesen Kurs der Leistungsbegrenzung im Bereich der Alternativmedizin.
Umfassende Erhöhung der Zuzahlungen ab 2027
Die Reform sieht zudem signifikante Kostensteigerungen für Versicherte vor, die zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Das Bundesgesundheitsministerium kalkuliert für das Jahr 2027 mit einem Einspareffekt von fast 19 Milliarden Euro. Ein wesentlicher Teil dieser Summe soll durch erhöhte Zuzahlungen generiert werden:
- Arznei- und Hilfsmittel: Die Zuzahlung steigt auf 10 Prozent der Kosten, wobei der Mindestbetrag von bisher 5 Euro auf 7,50 Euro und der Maximalbetrag von 10 Euro auf 15 Euro angehoben wird. Dies entspricht einer Steigerung von 50 Prozent.
- Heilmittel und Pflege: Bei Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sowie der häuslichen Krankenpflege werden künftig 10 Prozent der Kosten plus 15 Euro je Verordnung fällig (zuvor 10 Euro).
- Stationäre Behandlung: Der Tagessatz im Krankenhaus erhöht sich von 10 Euro auf 15 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr.
Wer sich mit den steigenden Kosten im Gesundheitswesen und weiteren gesetzlichen Änderungen befasst, sollte auch die kommenden Neuerungen im Arbeitsrecht nicht übersehen. Dieser kostenlose PDF-Guide zeigt, worauf Arbeitgeber und Personalabteilungen jetzt achten müssen, um Compliance-Risiken rechtzeitig zu vermeiden. Neue Arbeitsrecht-Regeln 2026: So bereiten Sie Ihre HR-Prozesse rechtzeitig vor
Auch im Bereich des Zahnersatzes sinken die Leistungen. Der Festzuschuss für die Regelversorgung wird von 60 auf 50 Prozent reduziert. Bei Nachweis regelmäßiger Vorsorge über fünf Jahre sinkt der Zuschuss auf 60 Prozent (zuvor 70 Prozent), nach zehn Jahren auf 65 Prozent (zuvor 75 Prozent). Die bestehenden Härtefallregelungen bleiben hiervon unberührt.
Belastungsgrenzen und strukturelle Anpassungen
Trotz der Erhöhungen bleiben die allgemeinen Belastungsgrenzen bestehen. Diese liegen grundsätzlich bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke bei 1 Prozent.
Für das Jahr 2026 wurden die Freibeträge auf 7.119 Euro für Ehepartner und 9.756 Euro je Kind festgelegt. Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe haben eine jährliche Belastungsgrenze von 135,12 Euro, im Chronikerstatus von 67,56 Euro.
Zusätzlich zu den Leistungsänderungen wird ab dem 1. Januar 2028 eine Reform der beitragsfreien Familienversicherung wirksam. Während Kinder weiterhin beitragsfrei versichert bleiben, wird für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent erhoben. Ausnahmen gelten unter anderem für Partner, die Kinder bis 12 Jahre betreuen, einen Pflegegrad von 3 bis 5 aufweisen oder erwerbsgemindert sind.
Neben den Anpassungen in der Krankenversicherung stehen Unternehmen auch bei anderen Verwaltungsthemen wie der Lohnabrechnung und Vertragsgestaltung vor neuen Herausforderungen. Sichern Sie sich jetzt den kostenlosen Ratgeber, um die wichtigsten Änderungen bei Minijobs und weiteren HR-Themen frühzeitig zu verstehen. Lohnabrechnung, Verträge, Minijobs: Diese HR-Themen ändern sich 2026 grundlegend
Debatte um Informationspflichten
Im Zuge der steigenden finanziellen Belastungen – der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 3,1 Prozent zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent – ist eine politische Diskussion um die Transparenz entbrannt.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann plant, die zuvor gestrichene Verpflichtung der Krankenkassen zur schriftlichen Information über Beitragserhöhungen im Kern wieder einzuführen. Verbraucherzentralen hatten kritisiert, dass durch den Wegfall dieser Pflicht das Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt werde.
Der Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, fordert in diesem Zusammenhang die Nutzung digitaler Informationswege, um die mit der schriftlichen Mitteilung verbundenen Kosten von geschätzt 1 bis 2 Euro pro Schreiben zu vermeiden.
Angesichts der sinkenden Leistungen im gesetzlichen System verweisen Marktbeobachter auf die Bedeutung privater Absicherungen. Derzeit bestehen bereits rund 32 Millionen Zusatzversicherungsverträge bei gesetzlich Versicherten.
