Hochschulen, KI-Regeln

Hochschulen reagieren: 87% passen KI-Regeln an, 43% ändern Prüfungen

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 16:14 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der Wissenschaftsrat plädiert für Offenlegung von KI-Nutzung und KI-freie Studienphasen. Hochschulen wie Frankfurt passen bereits ihre Prüfungsordnungen an.

Wissenschaftsrat empfiehlt KI-Transparenz statt Verbote im Studium
Studierende in moderner Uni mit Laptops, abstrakte digitale KI-Elemente. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Wissenschaftsrat hat heute weitreichende Empfehlungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Studium vorgelegt. Statt pauschaler Verbote setzt das Gremium auf Transparenz und geistige Souveränität.

Kein Platz für Verbote – Dialog statt Abschottung

Die zentrale Botschaft der Empfehlungen: KI-Kompetenz soll künftig gleichberechtigt neben dem Fachwissen vermittelt werden. Der Wissenschaftsrat spricht sich klar gegen generelle Verbote von KI-Tools aus, insbesondere bei unbeaufsichtigten Prüfungen. Stattdessen plädiert das Gremium für eine Kultur des Vertrauens und der Offenheit.

Die Kernidee: Studierende dürfen KI nutzen, müssen dies aber transparent machen. Um jedoch eine solide akademische Basis zu gewährleisten, schlagen die Experten KI-freie Phasen vor – vor allem zu Beginn des Studiums.

Die Hochschulen reagieren bereits: 87 Prozent der deutschen Universitäten haben ihre Erklärungen zur eigenständigen Arbeit angepasst, 43 Prozent sogar ihre Prüfungsordnungen geändert. Ein deutliches Zeichen, dass der Wandel längst begonnen hat.

Goethe-Universität geht voran

Ein Paradebeispiel liefert die Goethe-Universität Frankfurt. Ihr Senat verabschiedete am 8. Juli einen neuen Rahmen für Prüfungsordnungen. Der Beschluss schafft eine hochschulweite Rechtsgrundlage für Online-, Hybrid- und asynchrone Lehrformate.

Die neuen Regeln, die auf einem Konsultationsprozess mit über 150 Stellungnahmen seit Anfang 2025 basieren, erlauben KI-Nutzung in Lehre und Prüfungen – unter der Bedingung der Offenlegung. Eine „Experimentierklausel" ermöglicht zudem die Erprobung innovativer Lehrmethoden. Und: Die Mindestwahlpflicht in Bachelorstudiengängen steigt auf 15 ECTS-Punkte, um die akademische Flexibilität zu erhöhen.

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Der Fall Brown: Wenn KI die Noten sprengt

Dass die neuen Regeln dringend nötig sind, zeigt ein Fall aus den USA. An der Brown University startete am 8. Juli eine Untersuchung, nachdem eine krasse Notendiskrepanz aufgefallen war: Eine take-home Zwischenprüfung in Wirtschaftswissenschaften erzielte einen Durchschnitt von 96 Prozent – die anschließende beaufsichtigte Präsenzklausur nur 48,6 Prozent.

Die Folgen waren drastisch: 18 Studierende brachen den Kurs ab, 19 fielen durch. Der Dozent annullierte die Zwischenprüfung und gewichtete die Abschlussklausur auf 80 Prozent der Gesamtnote.

Eine Untersuchungskommission der Universität fand heraus: 56 Prozent der Bachelor- und 67 Prozent der Masterstudierenden nutzen generative KI mindestens wöchentlich – doch mehr als die Hälfte der Kurspläne zwischen 2023 und 2025 enthielten keine KI-Richtlinien. Die Konsequenz: Experten fordern zunehmend die Rückkehr zu beaufsichtigten, handschriftlichen Prüfungen.

Bundesrat ebnet Weg für KI-Regulierung

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Parallel zu den Hochschul-Empfehlungen schreitet auch die nationale Gesetzgebung voran. Am 12. Juli billigte der Bundesrat das KI-Anwendungsgesetz. Es bestimmt die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde for KI-Systeme.

Das Gesetz setzt die EU-weite KI-Verordnung um und schafft einheitliche Durchsetzungsstrukturen sowie Rechtssicherheit für Unternehmen. Vorgesehen sind ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie „Reallabore" zum Testen von KI-Systemen. Ein regulatorischer Rahmen, der den von den Hochschulen geforderten Kulturwandel flankiert.

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