Hilfsmittelversorgung: Verbände warnen vor Rückkehr zu Ausschreibungen
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 21:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Rahmenbedingungen für die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln in Deutschland stehen vor einem signifikanten Umbruch. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht die durch die Bundesregierung geplante Wiedereinführung von Ausschreibungsverfahren, die über das sogenannte Omnibusgesetz umgesetzt werden soll.
Betroffene Fachverbände haben in einem Positionspapier deutliche Kritik an diesem Vorhaben geäußert und warnen vor qualitativen Einbußen bei der Betreuung chronisch kranker Patienten.
Rückkehr zu einem bereits abgeschafften System
Die Diskussion um Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung ist nicht neu. Bereits im Jahr 2019 wurden derartige Verfahren gesetzlich abgeschafft. Hintergrund dieser Entscheidung war die Erkenntnis, dass der gewünschte Qualitätswettbewerb durch die Fokussierung auf preisorientierte Ausschreibungen weitgehend ausgeblieben war.
Die Branche sowie politische Akteure sahen damals die Notwendigkeit, den Fokus wieder stärker auf die Versorgungsqualität und die individuellen Bedürfnisse der Versicherten zu legen.
Die nun geplante Kehrtwende wird von Branchenvertretern daher mit Skepsis betrachtet. Eine offizielle Anhörung zu den entsprechenden Passagen im Omnibusgesetz ist laut Berichten vom 3. Oktober 2026 für den 7. Oktober angesetzt. Das Positionspapier der Verbände verdeutlicht, dass die Branche in der Rückkehr zu Ausschreibungen einen Rückschritt für die Patientensicherheit und den Versorgungsstandard sieht.
Befürchtete Auswirkungen auf die Patientenversorgung
Fachleute warnen vor konkreten Verschlechterungen für die Endverbraucher. Jörn Böge, Geschäftsführer des Sanitätshauses Böge, erläuterte die potenziellen Folgen einer Wiedereinführung der Ausschreibungen. Er wies darauf hin, dass die Patienten mit einer deutlich reduzierten Wahlfreiheit rechnen müssten. Zudem seien erzwungene Anbieterwechsel eine wahrscheinliche Konsequenz, die für die Betroffenen oft mit erheblicher Unsicherheit verbunden ist.
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Darüber hinaus befürchten Experten längere Wege für die Patienten, da durch die Zentralisierung auf wenige Vertragspartner lokale Versorgungsstrukturen gefährdet werden könnten.
Insgesamt steige das Risiko einer Unter- oder Fehlversorgung, wenn wirtschaftliche Aspekte durch Ausschreibungen über die fachliche Eignung und die Nähe zum Patienten gestellt würden. Dies betrifft insbesondere Menschen mit chronischen Leiden, die auf eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung angewiesen sind.
Wirtschaftliche Kennzahlen und demografische Faktoren
Die Kritik der Verbände stützt sich auch auf eine Analyse der bisherigen Kostenstruktur in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Den Angaben zufolge nehmen Hilfsmittel seit Jahren einen stabilen Anteil von circa 3,5 bis 4 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben ein.
Trotz einer leichten Steigerung des Gesamtvolumens seit dem Jahr 2019 betonen die Verbände, dass diese Entwicklung primär durch den demografischen Wandel und die damit verbundenen höheren Fallzahlen begründet ist. Eine Ineffizienz des aktuellen Systems, die eine Wiedereinführung von Ausschreibungen rechtfertigen würde, lasse sich daraus nicht ableiten.
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Zusätzlich zur Diskussion um die Ausschreibungen erhöhen weitere finanzielle Vorgaben den Druck auf die Leistungserbringer. Für die Jahre 2027 und 2028 sind bereits spezifische Festbeträge vorgesehen.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch einen gesetzlich fixierten Abschlag von drei Prozent. Diese Kumulation von Sparmaßnahmen und strukturellen Veränderungen gefährdet nach Ansicht der Verbände die Stabilität der Hilfsmittelversorgung in Deutschland nachhaltig.
Mehr zum Thema bei Deutsches Ärzteblatt: „Onkologen warnen vor geplanten Zytostatika-Ausschreibungen – News“
