HiB-Gesetzentwurf: Hörsysteme sollen wieder vorab genehmigt werden
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 16:18 Uhr | Redaktion boerse-global.dePläne für das sogenannte Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB) sorgen im Gesundheitshandwerk für erhebliche Unruhe. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen 263-seitigen Referentenentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass Versorgungen mit Hörsystemen über die gesetzlichen Krankenkassen künftig wieder verpflichtend vorab geprüft und genehmigt werden müssen – selbst dann, wenn bereits eine fachärztliche Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt vorliegt. Branchenvertreter schlagen Alarm und sehen darin das Gegenteil eines Bürokratieabbaus.
Warnung vor Zahlungsverzögerungen und Insolvenzen
Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) warnt vor gravierenden negativen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Versorgungssicherheit. Nach Einschätzung der Innung drohen durch die geplante Wiedereinführung des Genehmigungsvorbehalts monatelange Zahlungsverzögerungen für die Leistungserbringer. Dies könne insbesondere bei inhabergeführten Fachbetrieben zu existenziellen Engpässen und einer Welle von Insolvenzen führen. Zudem zeichne sich ein massiver Versorgungsstau ab, wenn Kassen jede einzelne Verordnung vor der Abgabe prüfen müssen.
Die biha verweist darauf, dass bereits heute umfangreiche Dokumentationspflichten bestehen und die Versichertenzufriedenheit in der Hörgeräteversorgung auf einem hohen Niveau liege. Zusätzliche Genehmigungsschritte seien daher sachlich nicht gerechtfertigt.
Fachleute der Innung weisen zudem auf die gesundheitlichen Folgen hin: Entstünden Versorgungsengpässe bei älteren und pflegebedürftigen Menschen, steige das Risiko für soziale Isolation und Vereinsamung sowie für das Fortschreiten von Demenzerkrankungen.
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Geplante Neuregelungen im Gesetzesentwurf
Der Gesetzentwurf des BMG enthält neben dem Genehmigungsvorbehalt für Hörhilfen weitere regulatorische Anpassungen:
- Schiedsstellenverfahren: Sollte ein Rahmenvertrag zwischen Kassen und Leistungserbringern nicht fristgerecht zustande kommen, soll eine neue dauerhafte Schiedsstelle den Vertragsinhalt binnen drei Monaten verbindlich festsetzen.
- Präqualifizierung: Die Zulassungsprüfung nach Paragraf 126 SGB V bleibt für Betriebe bestehen. Allerdings sieht der Entwurf vor, dass anlasslose Betriebsbegehungen künftig entfallen.
- Qualitätsprüfungen: Die Krankenkassen werden verpflichtet, jährlich einen Versorgungsbereich für verbindliche Qualitätsprüfungen im Folgejahr festzulegen. Bei diesem Verfahren sollen auch Patientenorganisationen beteiligt werden.
Kritik auch aus der Augenoptik
Nicht nur in der Hörakustik stößt der Gesetzentwurf auf Widerstand. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) und die Augenoptik-Landesinnungen zweifeln ebenfalls an einer spürbaren bürokratischen Entlastung durch das Gesetz.
Die Branchenvertreter fordern unter anderem die vollständige Abschaffung anlassloser Überwachungsprüfungen alle 20 Monate. Zudem kritisieren sie den vorgesehenen Genehmigungsvorbehalt bei Versorgungen, für die Versicherte eine private Aufzahlung leisten.
Ein weiterer Streitpunkt sind erweiterte Dokumentationspflichten, nach denen Betriebe künftig auch die individuellen Beweggründe der Versicherten für ihre Produktwahl festhalten müssten – eine Anforderung, die auf Forderungen des GKV-Spitzenverbands zurückgeht.
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Fristen und weiteres Verfahren
Der Referentenentwurf befindet sich in der Verbändeanhörung. Für die betroffenen Verbände gilt eine Frist zur Einreichung schriftlicher Stellungnahmen bis zum 16. November 2026. Eine offizielle Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit ist für den 17. November 2026 angesetzt. Die Verbände fordern im Rahmen des Konsultationsverfahrens einhellig, die geplanten Genehmigungspflichten vollständig aus dem Gesetzestext zu streichen.
