Heimkosten, Eigenanteil

Heimkosten: Eigenanteil klettert auf 1.104 Euro monatlich

21.06.2026 - 18:12:27 | boerse-global.de

Der Eigenanteil für Heimbewohner steigt auf Rekordniveau. Immer häufiger müssen Ersparnisse und Häuser zur Finanzierung herhalten.

Pflegekosten explodieren: Immobilienverlust durch Eigenanteil droht
Heimkosten - Eine ältere Hand hält einen Hausschlüssel, im Hintergrund unscharfe Finanzdokumente und ein Taschenrechner. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Eigenanteil für Heimbewohner steigt rasant – und immer öfter müssen Immobilien und Ersparnisse dafür draufgehen.

Eigenanteil klettert auf Rekordniveau

Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist von 920 Euro im Jahr 2024 auf aktuell 1.104 Euro gestiegen. Inklusive aller Nebenkosten zahlen Heimbewohner im ersten Jahr durchschnittlich 3.245 Euro pro Monat.

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Zum Vergleich: Die durchschnittliche Nettorente lag 2024 bei 1.154 Euro. Die Lücke ist gewaltig. Ein DAK-Bericht vom Mai 2026 zeigt: Fast jede zweite Pflegeperson ist von Pflegearmut betroffen. Oft führt das zum Verlust von Ersparnissen oder der eigenen Immobilie.

Wann das Sozialamt den Hausverkauf verlangt

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt ein – aber nur nach strenger Prüfung. Das Schonvermögen für Alleinstehende liegt bei 10.000 Euro, dazu kommen 152 Euro monatlich zur freien Verfügung.

Der Knackpunkt: Wohneigentum. Grundsätzlich ist ein selbstgenutztes Eigenheim geschützt, solange der Pflegebedürftige oder sein Ehepartner darin wohnt (§ 90 SGB XII). Wird die Immobilie nicht mehr selbst genutzt, kann das Sozialamt den Verkauf fordern. In Härtefällen gibt es ein Darlehen, das durch eine Grundschuld abgesichert wird (§ 91 SGB XII).

Ein Fall aus Juni 2026 zeigt die Härte dieser Regeln: Ein 77-jähriger Pflegebedürftiger bekam keine Kostenübernahme, weil er Anteile an einer Eigentumswohnung besaß. Die Folge: Mietschulden im fünfstelligen Bereich, Zwangsräumung und Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft.

Politik streitet über Reformen

Seit Januar 2020 haften Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro für die Pflegekosten ihrer Eltern. Diese Grenze steht zur Disposition. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) brachte Mitte Juni eine mögliche Senkung ins Spiel.

Wirtschaftsvertreter fordern eine stärkere Einbeziehung von privatem Vermögen. Der Sachverständigenrat prognostiziert in seinem Frühjahrsgutachten 2026 einen Anstieg des Pflegeversicherungsbeitrags auf bis zu 5,2 Prozent bis 2040. Ein Vorschlag: Streichung von Leistungszuschlägen und Entlastungsbeträgen, was rund 15 Prozent der Ausgaben einsparen könnte. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates, betonte im Juni: Rund 72 Prozent der Rentnerhaushalte könnten theoretisch einen fünfjährigen Heimaufenthalt allein aus ihrem Immobilienvermögen finanzieren.

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Fallstricke für Erben und Beschenkte

Auch nach dem Tod können Forderungen auf Hinterbliebene zukommen. Gemäß § 102 SGB XII kann das Sozialamt Kostenersatz von den Erben verlangen – begrenzt auf den Nachlasswert. In einem aktuellen Fall musste eine Witwe rund 50.000 Euro an das Sozialamt zurückzahlen, nachdem ihr verstorbener Ehemann Sozialleistungen für die Pflege erhalten hatte.

Besonders tückisch: Schenkungen. Wer sein Haus innerhalb von zehn Jahren vor Inanspruchnahme von Sozialhilfe an Kinder verschenkt hat, riskiert die Rückforderung wegen Verarmung (§ 528 BGB).

Für Immobilieneigentümer mit geringem Einkommen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss als Wohngeld. Doch die Bundesregierung plant ab 2027 massive Kürzungen beim Wohngeld – bis zu einer Milliarde Euro. Das würde den finanziellen Spielraum für pflegebedürftige Eigentümer weiter einschränken.

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