HBA-Umtausch, Mediziner

HBA-Umtausch: Ärzte müssen bis 30. Juni handeln

07.06.2026 - 07:09:22 | boerse-global.de

Mediziner müssen ihre elektronischen Berufsausweise bis Ende Juni tauschen, sonst sind E-Rezepte und eAU blockiert. Neue Regeln zur Teilarbeitsunfähigkeit geplant.

HBA-Umtausch bis 30. Juni: Ärzten droht digitaler Stillstand
HBA-Umtausch - A doctor's hand holds an electronic professional card over a tablet displaying a German eAU form, symbolizing digital healthcare. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 müssen Mediziner ihre elektronischen Berufsausweise (HBA) umtauschen, sonst droht der digitale Stillstand in der Praxis. Wer die Frist verpasst, kann keine E-Rezepte mehr ausstellen und keine elektronischen Krankmeldungen bearbeiten.

Karten-Tausch: Diese Modelle sind betroffen

Die nationale Digitalagentur Gematik hat mehrere Kartentypen identifiziert, die nach dem Stichtag ihre Funktion verlieren. Betroffen sind RSA-only-Karten der Anbieter medisign und D-Trust sowie ECC-fähige Karten von D-Trust und SHC+Care. Wer sie nicht rechtzeitig austauscht, steht buchstäblich im digitalen Abseits.

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Die Deaktivierung hätte weitreichende Folgen: Ärzte könnten keine Identitäten mehr authentifizieren, keine E-Rezepte signieren und keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) mehr verarbeiten. Gematik-Experten raten dringend, den Tausch sofort in die Wege zu leiten – die Lieferzeit für eine neue Karte beträgt mindestens zwei Wochen.

Teilarbeitsunfähigkeit: Neue Regeln für den Wiedereinstieg

Parallel zu den technischen Neuerungen treibt die Bundesregierung ein weiteres Digitalisierungsprojekt voran. Ein Gesetzesentwurf zur Teilarbeitsunfähigkeit (§§ 44c, 44d SGB V) soll noch vor der Sommerpause 2026 verabschiedet werden.

Das Modell richtet sich an Patienten, die länger als vier Wochen krank sind und schrittweise in den Beruf zurückkehren möchten. Die Eckpunkte:

  • Ärzte können eine Arbeitsunfähigkeit von 25, 50, 75 oder 100 Prozent bescheinigen
  • Die Teilnahme ist für den Arbeitnehmer freiwillig
  • Der Arbeitgeber muss zustimmen und erhält sieben Tage Bedenkzeit

Die finanziellen Prognosen klingen vielversprechend: Rund 40 Millionen Euro soll das Modell 2027 einsparen, bis 2030 sogar schätzungsweise 160 Millionen Euro.

eAU vor Gericht: Was Patienten wissen müssen

Die elektronische Krankmeldung ist seit Januar 2023 für Ärzte und Arbeitgeber verpflichtend. Ärzte übermitteln die Daten direkt an die Krankenkassen, die sie für die Arbeitgeber digital bereitstellen.

Ein aktuelles Urteil sorgt für Klarheit: Anfang Februar 2026 entschied ein Landessozialgericht, dass Krankenkassen das Krankengeld nicht allein wegen fehlender „neuer" Bescheinigungen einstellen dürfen, wenn die Arbeitsunfähigkeit korrekt festgestellt wurde. Das ist eine wichtige Abweichung von älteren Urteilen – etwa dem des Sozialgerichts Detmold von 2018, wonach Patienten ihren Anspruch verlieren, wenn sie die Bescheinigung nicht innerhalb einer Woche bei der Kasse einreichen.

Praxisalltag: Wo es noch hakt

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So fortschrittlich die digitale Infrastruktur klingt – im Praxisalltag sieht es oft anders aus. Dr. Florian Brenck, Facharzt für Anästhesiologie, berichtet von komplexen Softwaremodulen für Rezepte und häufigen technischen Ausfällen beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). „Oft fehlen schlicht die Patientendaten", so seine Erfahrung.

Einige digitale Komponenten sind noch gar nicht einsatzbereit. Elektronische Betäubungsmittelrezepte (E-BtM) gibt es noch nicht – hier bleibt nur der Papierweg. Auch die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) wird noch nicht von allen Krankenkassen unterstützt.

Die ePA selbst läuft seit dem 15. Januar 2025 im Widerspruchsmodell („Opt-out"). Während Gematik-Produktmanagerin Lena Dimde die Vorteile der zentralen Medikamentenübersicht betont, mahnt Dr. Nicolas Kahl: „Es braucht noch viel Aufklärung, damit Patienten diese digitalen Werkzeuge wirklich verstehen und nutzen."

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