Hausnotruf, Pflegekasse

Hausnotruf: Pflegekasse zahlt bis zu 27 Euro monatlich für Pflegegrade 1 bis 5

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Zuschuss gilt für Pflegegrade 1 bis 5; Basistarife können damit vollständig gedeckt sein, Zusatzleistungen kosten extra.
Ein helles und ruhiges Wohnzimmer mit einem Sessel bei Tageslicht, das eine Atmosphäre von Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Für pflegebedürftige Menschen, die alleine wohnen, stellt ein Hausnotrufsystem eine zentrale Unterstützung im Alltag dar. Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt hierfür auf Antrag bis zu 27 Euro pro Monat.

Wie Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit auf der Plattform gesund.bund.de verdeutlichen, spielt die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad für diesen Betrag keine Rolle: Der monatliche Zuschuss von bis zu 27 Euro gilt für Versicherte von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 gleichermaßen. Bei Pflegegrad 2 deckt dieser Betrag die Kosten für einen Basistarif in vielen Fällen vollständig ab.

Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung

Damit die Pflegekasse den monatlichen Betrag bewilligt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad sowie eine Wohnsituation, in der die betroffene Person den überwiegenden Teil des Tages allein lebt.

Zudem muss aufgrund des Gesundheitszustands jederzeit eine akute Notsituation eintreten können, in der eine Kontaktaufnahme über herkömmliche Telefone nicht mehr möglich ist. Eine weitere Vorgabe ist, dass der Vertrag mit einem anerkannten Anbieter abgeschlossen wird.

Auch eine gesetzliche Perspektive liegt vor: Nach dem am 30. September 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Pflegereform, der ab 2027 greifen soll, bleibt der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1 weiterhin im Leistungskatalog erhalten.

Tarife der Anbieter und anfallende Mehrkosten

Während Basistarife bei Organisationen wie den Maltesern, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) sowie dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) maximal 27 Euro im Monat kosten und somit bei Pflegegrad 2 zuzahlungsfrei bleiben, verlangen erweiterte Pakete Zuzahlungen der Versicherten. Der teuerste Tarif liegt bei den Maltesern bei 64,90 Euro pro Monat, während das BRK für Spitzenangebote etwa 49 Euro pro Monat ansetzt.

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Regionale Verbände bieten unterschiedliche technische Lösungen an. Der DRK-Kreisverband Odenwaldkreis verzeichnet beispielsweise rund 2.100 Hausnotruf-Kunden. Davon nutzen etwa 25 das Basis-Paket und rund 700 ein Kombigerät. Bei den monatlichen Preisen veranschlagt die Organisation für ein stationäres Gerät 47 Euro, für eine mobile Kombination 57 Euro und für eine Notrufuhr 62 Euro.

Technische Funktionsweise und Nutzen in der Angehörigenpflege

Die Systeme werden meist per Knopfdruck an einem Armband oder einer Halskette ausgelöst. Wie der BRK-Kreisverband Südfranken erläutert, leitet die Notrufzentrale im Ereignisfall die Information je nach Lage an Angehörige, Nachbarn oder bei einem medizinischen Notfall direkt an den Rettungsdienst weiter. Über das Info-Telefon (09141) 86990 weist der Verband darauf hin, dass das System auch von Personen ohne Pflegegrad genutzt werden kann.

Insbesondere bei einer Angehörigenpflege über größere Distanzen hinweg sorgt das Hilfsmittel für Sicherheit, da moderne Geräte teilweise über Ortungs- und Sturzerkennungsfunktionen verfügen. Eine außen am Haus angebrachte Schlüsselbox wird in diesem Zusammenhang als praktische Ergänzung betrachtet, um Einsatzkräften schnellen Zugang zu verschaffen.

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Einbindung in die Hilfsmittelversorgung

Hausärzte können Hilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten, Toilettenstühle, Wannen- oder Treppenlifte und Hausnotrufsysteme bei Notwendigkeit verordnen. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung ist eine Verordnung bereits vorab möglich, damit die Technik bei der Entlassung bereitsteht.

Eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen in der Krankenversicherung gilt zugleich für die Pflegeversicherung. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Windeln leistet die Kasse separat einen Zuschuss von bis zu 31,00 Euro monatlich.

Dass die Systeme auch Grenzen haben, zeigen Erfahrungen spezialisierter Notrufdienste wie Tís?ová pé?e Života 99 in Jihlava: Bei fortgeschrittenen Demenzerkrankungen verliert das System an Nutzen, da Betroffene die Notwendigkeit des Knopfdrucks oft nicht mehr erfassen können. Um die Verlässlichkeit zu gewährleisten, führen Notrufzentralen daher regelmäßige Funktionstests durch.

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