Hausarzt-Abrechnung: Neue Pauschale GOP 03100 ab 1. Juli
23.06.2026 - 00:18:54 | boerse-global.de
Ab dem 1. Juli 2026 tritt die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 03100 in Kraft. Sie ersetzt mehrere bisherige Abrechnungsziffern und deckt einen Zeitraum von zwei Quartalen ab.
Was die neue Pauschale bringt
Die GOP 03100 gilt für Versicherte zwischen 18 und 75 Jahren mit stabilen chronischen Erkrankungen, die medikamentös behandelt werden. Betroffen sind unter anderem Patienten mit essentieller Hypertonie, Hypothyreose, Hyperlipidämie oder idiopathischer Gicht.
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Mit der Einführung entfallen gleich mehrere alte Abrechnungspositionen: die Versichertenpauschale (GOP 03000), die Chronikerpauschalen (GOP 03220 und 03221) sowie der Zuschlag für den Medikationsplan (GOP 03222). Die Neuregelung basiert auf Beschlüssen des Bewertungsausschusses vom März 2026.
So wird die Leistung vergütet
Die Honorierung ist nach Alter gestaffelt. Für Patienten zwischen 18 und 53 Jahren gibt es 356 Punkte – das entspricht 45,50 Euro. Bei der Altersgruppe von 54 bis 74 Jahren steigt die Bewertung auf 403 Punkte beziehungsweise 51,51 Euro.
Was passiert, wenn der Betreuungsbedarf steigt? Dann können Ärzte im Folgequartal den Zuschlag nach GOP 03110 abrechnen. Dieser ist mit 152 bis 173 Punkten bewertet. Allerdings gibt es eine Mengenbegrenzung: Der Zuschlag darf nur in maximal 8 Prozent der Fälle angesetzt werden, in denen im Vorquartal die GOP 03100 abgerechnet wurde. Ergänzend kommen die Vorhaltepauschalen (GOP 03043 bis 03048) hinzu. Nach dem ersten Quartal ist eine Evaluation des neuen Systems vorgesehen.
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Psychotherapeuten müssen Einbußen hinnehmen
Parallel zur hausärztlichen Neuregelung hat der Erweiterte Bewertungsausschuss auch die psychotherapeutischen Leistungen angepasst. Seit dem 1. April 2026 sind die Bewertungen um 4,5 Prozent gesenkt. Die Entscheidung war Teil der Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zur Steuerung der Gesamtausgaben.
Das große Ganze: GKV-Reform mit Folgen
Die neue Pauschale ist nur ein Mosaikstein in einer umfassenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Das im April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht für 2027 ein Entlastungsvolumen von 16,3 Milliarden Euro vor.
Für die Versicherten bedeutet das ab Januar 2027 spürbare Mehrbelastungen. Die Zuzahlungen für Medikamente steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro – ein Plus von 50 Prozent. Auch beim Zahnersatz wird gespart: Ohne Bonusheft sinkt die Erstattung von 60 auf 50 Prozent, bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft von 75 auf 65 Prozent.
Trotz dieser Einschnitte bleiben die Härtefallregeln bestehen. Die Zuzahlungsbefreiung greift weiterhin, sobald die Ausgaben 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreiten. Für chronisch Kranke, die von der neuen Versorgungspauschale profitieren, liegt diese Grenze unverändert bei 1 Prozent des Einkommens.
