Hausärztliche, Versorgung

Hausärztliche Versorgung: Vietnam erweitert Krankenversicherung ab Januar

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Vietnams Gesundheitsministerium will Hausbesuche, Telemedizin und Vorsorgechecks in den Katalog der Krankenversicherung aufnehmen. Besonders vulnerable Gruppen sollen profitieren.

Vietnam plant Ausweitung der Krankenversicherung auf Hausbesuche und Telemedizin
Ein Stethoskop und ein Tablet auf einem Schreibtisch in einer modernen Hausarztpraxis. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein Anfang August 2026 durch das vietnamesische Gesundheitsministerium veröffentlichter Entwurf sieht grundlegende Änderungen bei der Kostenübernahme für medizinische Leistungen vor. Die geplante Regelung zielt darauf ab, die hausärztliche Versorgung sowie den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen finanziell abzusichern. Das Vorhaben umfasst detaillierte Bestimmungen zur Erstattung von allgemeinmedizinischen Untersuchungen, Hausbesuchen und telemedizinischen Behandlungen durch die staatliche Krankenversicherung.

Erweiterung des Leistungskatalogs und organisatorische Voraussetzungen

Der Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass die Krankenversicherung künftig Kosten für ein breites Spektrum allgemeinmedizinischer Leistungen übernimmt. Neben klassischen Untersuchungen in der Praxis sollen auch Hausbesuche und Telemedizin in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Um diese Leistungen mit der Versicherung abrechnen zu können, müssen medizinische Einrichtungen entsprechende Verträge abschließen.

Ein wesentlicher Aspekt des Vorschlags betrifft die präventive Versorgung: Patienten, die ihre Erstversicherung in einer Hausarztpraxis gemeldet haben, sollen Anspruch auf kostenlose Gesundheitschecks erhalten. Damit soll die Rolle der Primärversorgung gestärkt und der Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen erleichtert werden. Über die reine Untersuchung hinaus sieht der Entwurf vor, dass die Krankenversicherung auch die Kosten für notwendige Medikamente, medizinische Geräte sowie Blutprodukte übernimmt, sofern diese im Rahmen einer hausärztlichen Behandlung eingesetzt werden.

Finanzielle Regelungen und Erstattungsmechanismen

Hinsichtlich der Abrechnung folgt der Entwurf den Vorgaben des nationalen Krankenversicherungsgesetzes. Grundsätzlich erfolgt die Erstattung gemäß den gesetzlich festgelegten Sätzen. Für den Fall, dass die Preise einer medizinischen Einrichtung nicht explizit genehmigt sind, dient der jeweilige Einrichtungspreis als Verrechnungsgrundlage. Eine entstehende Differenz zu den Regelsätzen müsste in diesem Szenario vom Patienten selbst getragen werden.

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Besondere Regelungen schlägt das Ministerium für die Vergütung von Hausbesuchen vor. Sollten die Kosten für eine Behandlung im häuslichen Umfeld die Kosten einer vergleichbaren Behandlung in einer medizinischen Einrichtung übersteigen, übernimmt die Krankenkasse laut dem Entwurf 50 Prozent dieser Differenz. Falls die Kosten für den Hausbesuch niedriger oder gleichauf mit den Kosten in der Einrichtung liegen, leistet die Versicherung Zahlungen gemäß dem jeweils genehmigten Preis.

Gezielte Unterstützung für vulnerable Patientengruppen

Ein Schwerpunkt der Neuregelung liegt auf der Ausweitung der häuslichen Krankenversicherung für spezifische Zielgruppen. Das Gesundheitsministerium hat sieben Kategorien definiert, die vorrangig von den erweiterten Leistungen profitieren sollen. Dazu gehören Menschen mit schweren Behinderungen sowie Personen über 75 Jahre, deren Mobilität eingeschränkt ist.

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Ebenfalls berücksichtigt werden Patienten mit psychischen Erkrankungen sowie chronisch Kranke, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation in ihrer Bewegungsfreiheit limitiert sind. Der Entwurf umfasst zudem Palliativpatienten, Bezieher von Sozialleistungen in stationären Einrichtungen sowie Kinder unter 36 Monaten, die ohne familiäre Betreuung aufwachsen. Durch diese Fokussierung soll sichergestellt werden, dass besonders schutzbedürftige Teile der Bevölkerung eine adäquate medizinische Betreuung erhalten, auch wenn sie keine Praxis aufsuchen können.

Die Umsetzung dieser Reformschritte ist für den Jahreswechsel geplant. Das entsprechende Rundschreiben des Gesundheitsministeriums soll nach aktuellem Stand am 01.01.2027 in Kraft treten. Damit erhielten die beteiligten Akteure im Gesundheitssystem eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten, um die vertraglichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Neuregelungen zu schaffen.

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