Handy am Steuer: Neue EU-Regeln für Autos ab 7. Juli
02.07.2026 - 15:31:28 | boerse-global.de
Ab dem 7. Juli greifen deshalb neue EU-Regeln: Neuwagen müssen dann mit einer automatischen Ablenkungserkennung ausgestattet sein.
Die Verordnung 2019/2144 schreibt vor, dass neu zugelassene Fahrzeuge den Blick des Fahrers überwachen. Wandert er zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Damit reagiert die EU auf alarmierende Unfallzahlen.
Unfälle zeigen die Gefahr
Erst am Mittwochabend verlor eine 29-Jährige in Bielefeld die Kontrolle über ihr Auto. Sie bediente ihr Smartphone, kam von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Die Fahrerin zog sich leichte Verletzungen zu, der Sachschaden liegt bei rund 21.000 Euro.
Nur einen Tag später in Olten (Schweiz): Ein Fahrzeuglenker krachte in eine Lichtsignalanlage. Auch hier war das Mobiltelefon schuld. Der Fahrer blieb unverletzt – Glück im Unglück.
Es sind keine Einzelfälle. Der ACE kontrollierte in Winsen und Lüneburg 434 Fahrzeuge. Das Ergebnis: 36 Fahrer waren durch ihr Handy abgelenkt. Statistisch jeder zwölfte Autofahrer.
Die Polizei in Bad Oeynhausen zog bei Schwerpunktkontrollen am 1. Juli eine ähnliche Bilanz. Neben Vorfahrtsverstößen und fehlenden Gurten registrierten die Beamten zahlreiche Handyverstöße.
Was die neue EU-Verordnung bringt
Die Ablenkungserkennung ist nur ein Teil des neuen Sicherheitspakets. Ab dem 7. Juli müssen Neuwagen außerdem mit einem Notbremsassistenten ausgerüstet sein. Der schützt speziell Fußgänger und Radfahrer.
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Ein Notfall-Spurhalteassistent und adaptive Bremslichter kommen hinzu. Letztere warnen bei Gefahrenbremsungen ab 50 km/h besonders auffällig. Die Systeme greifen ineinander und sollen Unfälle verhindern, bevor sie passieren.
Strengere Regeln auch für Smartwatches
Nicht nur das Handy lenkt ab. Wearables wie Smartwatches rücken zunehmend ins Visier der Verkehrsüberwachung. Die StVO erlaubt die Nutzung nur per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion.
Die Bußgelder sind empfindlich. Ein einfacher Verstoß kostet 100 Euro und einen Punkt. Bei Gefährdung anderer werden daraus 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
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Kommt es zu einem Unfall mit Sachschaden, steigt die Strafe auf 200 Euro. Plus zwei Punkte und Fahrverbot. Bei Personenschäden drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
