Handy, Steuer

Handy am Steuer: ADAC zählt eine Milliarde Verstöße pro Jahr

09.06.2026 - 02:26:26 | boerse-global.de

ADAC schätzt jährlich eine Milliarde Handyverstöße am Steuer. Offizielle Zahlen erfassen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Fälle.

ADAC-Studie: Milliarde Handyverstöße pro Jahr in Deutschland
Handy - Eine unscharfe Straßenansicht aus der Perspektive eines Autos, mit einer Hand, die ein Smartphone hält und dessen Bildschirm leuchtet. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der ADAC schätzt die Zahl der Handyverstöße auf rund eine Milliarde pro Jahr. Die offizielle Statistik zählt dagegen nur etwa 400.000 Fälle.

Die Zahlen klaffen gewaltig auseinander. Grundlage der Hochrechnung sind Beobachtungen in fünf deutschen Metropolen. Der Automobilclub warnt vor massiven Sicherheitsrisiken – besonders durch kurze Ablenkungsphasen im Stadtverkehr.

Jeder 37. Autofahrer nutzt das Handy am Steuer

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Die Erhebungen fanden im Frühjahr 2026 in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt statt. Ergebnis: Durchschnittlich 2,7 Prozent aller Kraftfahrzeugführer nutzten während der Fahrt ein Mobiltelefon. Bei Pkw-Fahrern lag der Wert mit 2,8 Prozent etwas höher. In Köln waren es 2,4 Prozent.

Auch Radfahrer, E-Bike- und E-Scooter-Nutzer sind betroffen. Hier lag die Quote bei 1,4 Prozent. In Köln dokumentierten die Beobachter 1,5 Prozent. Ein Vergleich mit Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2024 zeigt: Früher lag die aktive Handynutzung teils noch höher. Männer neigen statistisch häufiger zum Griff zum Gerät als Frauen.

30 Meter Blindflug bei nur zwei Sekunden Ablenkung

Die Gefahr wird massiv unterschätzt. Bei 50 km/h legt ein Fahrzeug in zwei Sekunden fast 30 Meter zurück. Ein kurzer Blick aufs Display reicht – und der Fahrer ist blind für das Verkehrsgeschehen.

Der ADAC untermauert das mit eigenen Umfragen: Mehr als die Hälfte der befragten Autofahrer gab zu, das Smartphone während der Fahrt zu nutzen. Gleichzeitig berichteten 41 Prozent von gefährlichen Situationen, die durch Handynutzung anderer Verkehrsteilnehmer ausgelöst wurden. Die Diskrepanz zwischen Wissen und Handeln ist enorm.

Was erlaubt ist – und was nicht

Die Straßenverkehrsordnung ist klar: § 23 Abs. 1 verbietet die Nutzung elektronischer Geräte, wenn sie in der Hand gehalten werden müssen. Das gilt für Smartphones, Tablets und Navigationsgeräte – auch an roten Ampeln oder im Stau. Ausnahme: Der Motor ist komplett abgestellt.

Erlaubt bleibt die Nutzung per Sprachsteuerung oder ein sehr kurzer, der Verkehrssituation angepasster Blick. Ein Verstoß kostet 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

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ADAC fordert flächendeckende Handy-Blitzer

Die Dunkelziffer ist enorm – und die Politik muss reagieren, fordert der ADAC. Rund 70 Prozent der Bürger befürworten laut der Untersuchung den Einsatz sogenannter Handy-Blitzer. Diese Systeme können die Handynutzung automatisiert erfassen.

In Rheinland-Pfalz laufen bereits Pilotprojekte. Der Automobilclub drängt darauf, die rechtlichen Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatz zu schaffen. Nur so lasse sich die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen.

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