Grundsteuer Thüringen: 20 Mio. Euro Entlastung für Hausbesitzer ab 2027
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Reform der Grundsteuer in Thüringen stellt spürbare Entlastungen für Haus- und Wohnungseigentümer in Aussicht. Wie Finanzministerin Katja Wolf (Thüringen gerecht) im Anschluss an eine Kabinettssitzung darlegte, zielt das Vorhaben darauf ab, die Belastungen für Wohnimmobilien zu senken.
Ob das Wohnen für Bürgerinnen und Bürger am Ende tatsächlich günstiger wird, hängt allerdings maßgeblich von den Hebesätzen und Entscheidungen der Thüringer Kommunen ab.
Geplante Verschiebung der Steuerlasten ab 2027
Nach den Plänen der Landesregierung, die von einer Koalition aus CDU, Thüringen.Gerecht und SPD getragen wird, soll die Grundsteuer für Wohngebäude sinken, während sie für Gewerbeimmobilien steigt. Die gesetzlichen Regelungen sollen ab 2027 wirksam werden, nachdem auf Bundesebene entsprechende Grundregeln bereits seit 2025 gelten.
Das gesamte Grundsteueraufkommen, das den Städten und Gemeinden zufließt, liegt bei rund 250 Mio. Euro. Das Reformvorhaben ist für die Kommunen beziehungsweise den Staat aufkommensneutral gerechnet. Allerdings verschieben sich die Anteile zwischen den Gebäudearten deutlich.
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Vor der Bundesreform lag der Anteil der Wohngrundstücke am Grundsteueraufkommen in Thüringen bei 52,4 Prozent und stieg danach auf 73,9 Prozent an. Für das Jahr 2027 ist nun ein Anteil von 56,2 Prozent geplant. Im Gegenzug betrug der Anteil von Nicht-Wohngebäuden vor der Bundesreform 45,2 Prozent, sank danach auf 23,5 Prozent und soll ab 2027 bei geplanten 41,2 Prozent liegen.
Entlastungspotenzial für Eigentümer und Mieter
Konkret soll das Steueraufkommen für Einfamilienhäuser im Freistaat von rund 90.118.740 Euro auf 69.622.723 Euro sinken. Dies entspricht einer Entlastung von rund 20 Mio. Euro. Entsprechende Bescheide wurden an Eigentümer bereits seit Juni verschickt. Von dieser Entwicklung dürften nach Einschätzung der Verantwortlichen auch Mieter profitieren, da die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf sie umlagefähig ist.
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Kritik aus der regionalen Wirtschaft
Während Eigentümer und Mieter mit finanziellen Erleichterungen rechnen können, formiert sich auf Seiten der Wirtschaft Widerspruch. Der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Ralf Pieterwas, warnte vor einer erheblichen Mehrbelastung der Betriebe durch die anstehende Reform.
Da das Gesamtsteueraufkommen unverändert bleiben soll, führt die Entlastung des Wohnbereichs zwangsläufig zu einem höheren Aufkommen bei gewerblich genutzten Objekten. Die tatsächliche Endabrechnung vor Ort wird letztlich davon abhängen, wie die einzelnen Gemeinden ihre Hebesätze künftig festsetzen.
