Grundsicherung im Alter: 773.735 Menschen beziehen die Leistung – neuer Höchststand
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die finanzielle Absicherung im Alter steht in Deutschland vor wachsenden Herausforderungen. Nach Angaben der Bundesregierung und des Statistischen Bundesamtes bezogen im Juni 2026 genau 773.735 Menschen Grundsicherung im Alter – ein neuer Höchststand. Gegenüber dem Juni 2025 mit 749.665 Beziehenden entspricht dies einem Zuwachs von 24.070 Personen oder 3,2 Prozent innerhalb eines Jahres.
Eine Betrachtung der längerfristigen Entwicklung verdeutlicht die Dynamik: Ende März 2026 lag die Zahl bei 771.275 Personen, was einem Anstieg von 36,7 Prozent beziehungsweise rund 207.000 Betroffenen im Vergleich zu Ende 2020 (564.110 Personen) entspricht.
Demografischer Wandel und Zuwanderung prägen den Anstieg
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage geht hervor, dass sich die Zusammensetzung der Leistungsempfänger verschoben hat. Die Zahl der ausländischen Empfänger stieg von 152.320 Personen Ende 2020 auf 279.275 Personen Anfang 2026, was einem Plus von 83,3 Prozent entspricht.
Bei deutschen Beziehenden betrug der Anstieg im selben Zeitraum 19,5 Prozent – von 411.790 auf 492.000 Personen. Im Juni 2026 lag der Ausländeranteil bei 36,4 Prozent (Ende 2020: 27 Prozent). Von den 24.070 zusätzlichen Fällen binnen Jahresfrist entfielen knapp 63 Prozent auf ausländische Staatsangehörige.
Das Bundessozialministerium bewertete diesen Zuwachs vor dem Hintergrund des demografischen Wandels als nicht verwunderlich. Zudem gehe der Anstieg bei ausländischen Beziehenden zu einem großen Teil auf die Zuwanderung infolge des Ukraine-Kriegs zurück. Im März 2026 bezogen 106.905 Ukrainer Grundsicherung im Alter.
Bereits nach dem Rechtskreiswechsel im Juni 2022 kletterte die Gesamtzahl ausländischer Empfänger von 157.670 im Dezember 2021 auf 215.205 im Dezember 2022. Der Gesamtanteil der Grundsicherungsempfänger an allen Personen über der Regelaltersgrenze lag 2024 bundesweit bei 4,1 Prozent.
Gleichzeitig stiegen die finanziellen Belastungen für die öffentlichen Haushalte: Die Nettoausgaben des Bundes für die Grundsicherung im Alter erhöhten sich von rund 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf rund 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2025. Das Statistische Bundesamt weist in seinen Berechnungen darauf hin, dass die Zahl der Menschen im Rentenalter bis 2038 um mindestens 3,8 Millionen anwachsen wird.
Regionale Unterschiede und Risikofaktoren
Die Belastung durch Altersarmut verteilt sich regional ungleichmäßig. In Nordrhein-Westfalen bezogen Ende 2025 nach Angaben des Statistischen Landesamtes NRW 326.285 Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Quote unter den über 66-Jährigen betrug 5,3 Prozent und lag damit 1,2 Prozentpunkte über dem Bundesschnitt; in Städten wie Köln und Düsseldorf bezog mehr als jeder zehnte Senior Grundsicherung.
Der DGB-Rentenreport für das Bundesland wies aus, dass Männer durchschnittlich 1.535 Euro monatliche Altersrente erhalten, Frauen dagegen 876 Euro. Frauen stellen in NRW 58,1 Prozent der Grundsicherungsbeziehenden im Alter.
In Hessen lag die Quote der armutsgefährdeten Senioren ab 65 Jahren laut Landesamt bei 19,5 Prozent. Bundesweit stuft das Statistische Bundesamt 19,7 Prozent (rund 3,45 Millionen) der Personen über 65 Jahren als armutsgefährdet ein, definiert durch ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.446 Euro.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen und Rentenentwicklung
Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende liegt seit 2024 bei 563 Euro. Beim Bezug von Grundrente gilt ein Freibetrag von mindestens 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des darüber liegenden Betrags, gedeckelt auf maximal 281,50 Euro bei mindestens 33 Grundrentenjahren.
Die Altersgrenze erreichte im Dezember 2025 die Marke von 66 Jahren und 2 Monaten. Die gesetzliche Unterhaltsschwelle für Angehörige greift erst ab einem Jahresbruttoeinkommen der Kinder von 100.000 Euro.
Parallel dazu passte die Deutsche Rentenversicherung den Rentenwert zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent von 40,79 auf 42,52 Euro an. Die Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund aus dem Mai 2026 stellt für den 1. Juli 2027 ein Plus von 4,4 Prozent in Aussicht, was den Wert auf 44,39 Euro je Entgeltpunkt erhöhen würde.
Eine Standardrente mit 45 Entgeltpunkten stiege damit rechnerisch von 1.913,40 auf 1.997,55 Euro brutto. Für die Jahre 2028 und 2029 werden Anpassungen um rund 2,3 Prozent beziehungsweise rund 2,8 Prozent erwartet.
Rentenansprüche durch häusliche Pflege
Ein Baustein zur Absicherung bleibt die Berücksichtigung von Pflegezeiten. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund werden 4,9 Millionen Pflegebedürftige zu Hause versorgt – das sind 86 Prozent der 5,7 Millionen Betroffenen. Rund 1,2 Millionen Pflegepersonen, zu 85 Prozent Frauen, sind über die Pflegekassen rentenversichert, ohne bereits eine eigene Rente zu beziehen.
Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, der Pflegeaufwand wenigstens 10 Stunden pro Woche verteilt auf mindestens zwei Tage beträgt und eine Erwerbstätigkeit 30 Wochenstunden nicht überschreitet.
Das für die Beitragsberechnung herangezogene fiktive Einkommen reicht im Jahr 2026 von 748 Euro monatlich (Pflegegrad 2, Sachleistungen) bis zu 3.955 Euro (Pflegegrad 5, Pflegegeld).
Ein Jahr häusliche Pflege erbringt bei Bezug von Pflegegeld je nach Einstufung ein Rentenplus zwischen 10,50 Euro (0,247 Entgeltpunkte bei Pflegegrad 2) und 38,86 Euro monatlich (0,914 Entgeltpunkte bei Pflegegrad 5).
Frauen erhalten laut DGB-Rentenreport im Schnitt 876 Euro Altersrente, Männer 1.535 Euro – und stellen 58,1 Prozent der Grundsicherungsbeziehenden. Wer früh gegensteuern will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden fünf Schritte, um die eigene Rentenlücke zu schließen. 5 Schritte gegen die Rentenlücke ansehen
Das Bundeskabinett beschloss im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026, dass Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige vor Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin in vollem Umfang von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt hingegen die Möglichkeit für Personen, die bereits die persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben, über eine geringfügige Teilrente weitere Beitragszahlungen aus der Pflegetätigkeit zu generieren. Ende 2025 gab es rund 101.200 Teilrentner oberhalb der Regelaltersgrenze. Bereits erworbene Rentenpunkte bleiben davon unberührt.
