Großbritannien: Selbstständige müssen ab sofort vierteljährlich digital melden
19.06.2026 - 21:53:54 | boerse-global.de
Selbstständige und Kleinunternehmer in Großbritannien müssen sich auf deutlich strengere digitale Meldepflichten einstellen. Die Steuerbehörde HMRC treibt ihren Umbau mit Hochdruck voran.
Seit dem 6. April 2026 gilt die digitale Steuererklärung für Selbstständige und Vermieter mit Jahreseinkünften über 50.000 Pfund – rund 58.000 Euro. Wer bislang einmal im Jahr eine Steuererklärung abgab, muss nun vierteljährlich digitale Updates an das Finanzamt senden. Die erste Frist für das dritte Quartal endet am 7. August 2026.
Automatische Strafen bei Verstößen
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HMRC droht bei Nichtbeachtung mit einem automatischen Punktesystem und höheren Verzugszinsen. Die Behörde stellt Webinare und Anleitungsvideos bereit, bietet aber auch Ausnahmen für Menschen an, die digitale Werkzeuge nicht nutzen können.
Der Einstieg ist bewusst hoch angesetzt. Doch das Finanzamt plant, die Schwelle bereits im April 2027 auf 30.000 Pfund zu senken, ein Jahr später sogar auf 20.000 Pfund. Das Ziel ist klar: Bis Ende des Jahrzehnts sollen fast alle Selbstständigen digital melden.
Plattformen müssen Daten liefern
Parallel dazu greifen seit 2024 verschärfte Meldegesetze für Online-Marktplätze. Plattformen wie Vinted, eBay oder Airbnb sind verpflichtet, Verkaufsdaten ihrer Nutzer direkt an HMRC zu übermitteln. Die Grenze liegt bei mehr als 30 verkauften Artikeln pro Jahr oder Einnahmen von rund 1.700 Pfund.
Der Privatverkauf persönlicher Gegenstände bleibt meist steuerfrei. Wer jedoch einen einzelnen Artikel für mehr als 6.000 Pfund veräußert, muss möglicherweise Kapitalertragsteuer zahlen. Für Nebeneinkünfte gilt eine Freigrenze von 1.000 Pfund – wer mehr verdient, muss sich beim Finanzamt registrieren. Der durchschnittliche Nebenverdienst in Großbritannien liegt bei umgerechnet etwa 550 Euro pro Monat.
Milliarden durch Datentransparenz
Die gesetzliche Grundlage für den Datenzugriff liefert der Data (Use and Access) Act 2025, der am 19. Juni 2025 die königliche Zustimmung erhielt. Seit August 2025 können Minister Verordnungen für sogenannte Smart Data erlassen – den Zugriff auf Kunden- und Geschäftsinformationen.
Unternehmen könnten künftig verpflichtet werden, Kundendaten auf Anfrage herauszugeben oder Geschäftsdaten zu Preisen, Nutzung und Leistung zu veröffentlichen. Die Regierung verspricht sich davon einen wirtschaftlichen Nutzen von umgerechnet rund 11,5 Milliarden Euro über zehn Jahre.
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Software-Regeln verschärft
HMRC hat zudem die technischen Anforderungen für Steuerberater und Buchhaltungsfirmen verschärft. Screen Scraping – das automatisierte Auslesen von Bildschirminhalten – ist verboten. Zugelassen sind nur noch offizielle Programmierschnittstellen (APIs) der Behörde.
Bemerkenswert: Das hauseigene Tool zur Überprüfung des Beschäftigungsstatus, CEST, verliert rapide an Bedeutung. Die Nutzung sank zwischen 2023/24 und 2024/25 um 71 Prozent, im Folgejahr um weitere 43 Prozent. Branchenkenner führen dies darauf zurück, dass die Software seit 2019 nicht mehr an aktuelle Gerichtsurteile angepasst wurde. Immer mehr Unternehmen setzen auf Alternativen.
