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Google vs. Musiker: Konzern beruft sich auf YouTube-AGB für KI-Training

10.06.2026 - 17:54:27 | boerse-global.de

Google beruft sich bei KI-Training auf YouTube-Lizenzklauseln. Unabhängige Musiker sehen Urheberrechte verletzt.

Google weist Musiker-Klage zu KI-Training mit YouTube-AGB zurück
Google - A stylized courtroom scene with a glowing AI brain over a judge's bench, legal documents, and musical notes, symbolizing AI copyright lawsuit. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

München/San Francisco – Google hat die Abweisung einer Sammelklage unabhängiger Musiker beantragt. Die Künstler werfen dem Unternehmen vor, ihre urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis zum Training des KI-Modells Lyria 3 genutzt zu haben. In einer am 8. Juni 2026 eingereichten Stellungnahme argumentiert der Technologieriese, dass die Nutzungsbedingungen von YouTube eine umfassende rechtliche Grundlage für solche Aktivitäten böten.

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Vertrag statt Fair Use

Das Kernargument von Google: Wer Inhalte auf YouTube hochlädt, stimmt den AGB zu. Diese räumen dem Unternehmen eine „weltweite, gebührenfreie Lizenz" ein, die auch die Nutzung und Bearbeitung der Inhalte umfasst. Google bezeichnet dies als „breite Lizenz", die explizit das Training von KI-Modellen abdecke.

Dieser Ansatz unterscheidet sich grundlegend von anderen aktuellen KI-Urheberrechtsstreitigkeiten. Während Konkurrenten im Bereich generativer KI oft auf die „Fair-Use"-Doktrin setzen, stützt sich Google auf die spezifischen Lizenzklauseln seiner Nutzungsverträge. Das Unternehmen argumentiert zudem, dass die Kläger – darunter die Künstler Sam Kogon und Magnus Fiennes – weder konkrete Schäden nachweisen noch Belege für rechtsverletzende KI-Ausgaben vorlegen könnten.

Die Kluft zwischen Major-Labels und Independent-Künstlern

Der Fall offenbart einen wachsenden Graben in der Musikindustrie. Während große Labels wie Universal Music Group und Warner Music Group offenbar separate Lizenzvereinbarungen mit verschiedenen KI-Firmen getroffen haben, stehen unabhängige Künstler rechtlich anders da.

Die Werbe- und Abonnement-Einnahmen von YouTube beliefen sich 2025 auf rund 60 Milliarden Euro. Kritiker bemängeln: Zwar können Künstler Dritten die Nutzung ihrer Uploads für KI-Training untersagen – eine ähnliche Möglichkeit, das Training durch Google oder YouTube selbst zu verhindern, fehlt jedoch.

Das Modell Lyria 3, das am 18. Februar 2026 innerhalb der Gemini-Plattform startete, erzeugt kurze Musikstücke von etwa 30 Sekunden Länge. Die Kläger sehen darin eine Urheberrechtsverletzung: Ihre professionellen Aufnahmen würden ohne ausdrückliche zusätzliche Zustimmung für die Entwicklung dieser Technologie verwendet.

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Internationale Dimension: Münchener Urteil und französisches Gesetz

Der Antrag auf Klageabweisung fällt in eine Phase intensiver rechtlicher Auseinandersetzungen um KI und digitale Inhalte. Erst am 9. Juni 2026 entschied ein Münchner Gericht, dass Google für Inhalte seiner KI-Übersichten („AI Search Overviews") direkt haftet. Das Gericht wies das Argument zurück, diese Zusammenfassungen seien als neutrale Suchergebnisse zu behandeln – und stufte sie stattdessen als eigene Inhalte Googles ein.

Parallel dazu setzt Sony Music seinen eigenen Rechtsstreit fort. Der Musikkonzern forderte ein Bundesgericht auf, den Versuch der KI-Firma Udio abzuweisen, den Umfang ihrer Trainingsdaten vertraulich zu halten. Sony argumentiert: Nur wer das genaue Datenvolumen kenne, könne das Ausmaß der Urheberrechtsverletzung bewerten.

Auch die Gesetzgebung kommt in Bewegung. Im April 2026 verabschiedete der französische Senat den „Darcos-Gesetzesentwurf". Er sieht eine Beweislastumkehr in Urheberrechtsstreitigkeiten vor: Künftig müssten KI-Unternehmen nachweisen, dass sie keine geschützten Werke ohne Genehmigung genutzt haben. Der Entwurf liegt nun der französischen Nationalversammlung zur Entscheidung vor.

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