Google-Verfügung, CMA

Google-Verfügung: CMA zwingt Opt-Out für KI-Suchfunktionen

04.06.2026 - 07:20:08 | boerse-global.de

Google muss Verlagen Opt-Out für KI-Suchfunktionen erlauben. Die weltweit einmalige Verfügung könnte Signalwirkung für die EU haben.

Google-Verfügung: CMA zwingt Opt-Out für KI-Suchfunktionen - Bild: über boerse-global.de
Google-Verfügung: CMA zwingt Opt-Out für KI-Suchfunktionen - Bild: über boerse-global.de

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsicht (CMA) hat Google erstmals per Verfügung dazu verpflichtet, Nachrichtenverlagen mehr Kontrolle über ihre Inhalte in KI-Suchfunktionen zu geben. Die am 3. Juni 2026 erlassenen Auflagen sind weltweit einzigartig – und könnten Signalwirkung für die EU haben.

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Verlage erhalten Opt-Out-Recht

Im Kern der Entscheidung steht ein neues Mitspracherecht für Medienhäuser. Google muss Verlagen künftig erlauben, ihre Inhalte von den KI-Funktionen AI Overviews und AI Mode auszuschließen. Entscheidet sich ein Verlag für den Opt-Out, darf Google ihn dafür nicht in den klassischen Suchergebnissen abstrafen. Die Unternehmen können ihr geistiges Eigentum also schützen, ohne ihre wichtigste Traffic-Quelle zu gefährden.

Darüber hinaus haben Verlage nun das Recht, die Nutzung ihrer Inhalte zum Feintuning von Googles KI-Modellen zu untersagen. Google testet dafür bereits einen neuen Schalter in der Search Console – zunächst nur in Großbritannien, ein globaler Rollout ist geplant.

Transparenz und Quellenangaben

Die CMA verlangt zudem mehr Transparenz: Google muss in KI-generierten Zusammenfassungen klare Quellenangaben und prominente Links zu den Originalpublishern setzen. Auch die Datenweitergabe wird neu geregelt – Verlage erhalten künftig detaillierte Kennzahlen zur Nutzerinteraktion mit ihren Inhalten.

Zur Überwachung der Auflagen muss Google alle sechs Monate Compliance-Berichte vorlegen. Für die technische Umsetzung hat der Konzern neun Monate Zeit.

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Hintergrund: Marktmacht und offene Fragen

Die Verfügung ist die direkte Folge von Googles Einstufung als Unternehmen mit „Strategischem Marktstatus“ (SMS) im britischen Suchsektor vom Oktober 2025. Der Konzern hält in Großbritannien einen Marktanteil von über 90 Prozent.

CMA-Chefin Sarah Cardell bezeichnete die Maßnahmen als „weltweit einmalig“ und richtete sich gegen die sich rasant verändernde Landschaft der digitalen Suche. Bereits am heutigen Donnerstag prüft die Behörde weiter, ob Googles KI-Modelle Medieninhalte ohne Lizenz genutzt haben.

Ein Vergütungssystem für KI-Nutzung ist in den aktuellen Auflagen nicht enthalten – eine Frage, die in der EU mit dem Digital Markets Act bereits deutlich weiter diskutiert wird.

Reaktionen der Branche

Die Branche reagiert gespalten. Theo Bamber, CEO der News Media Association (NMA), sprach von einem „bedeutenden Schritt für die Verlagsbranche“. Die Möglichkeit, Inhalte ohne Ranking-Nachteile zurückzuziehen, sei ein echter Durchbruch.

Kritik kommt dagegen von Sajeeda Merali, CEO der Professional Publishers Association (PPA). Sie bemängelt das Fehlen einer funktionsspezifischen Opt-Out-Option. Verlage bräuchten feinere Kontrollmöglichkeiten, um zu entscheiden, welche KI-Tools ihre Inhalte nutzen dürfen.

Die Entwicklung dürfte auch in Deutschland und der EU genau beobachtet werden – schließlich kämpfen hiesige Verlage mit ähnlichen Problemen, während Google auch hierzulande den Suchmarkt dominiert.

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