Google und Perplexity: Deutsche Behörde stuft KI-Systeme als Inhalteanbieter ein
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 21:58 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die deutsche Medienregulierung hat Google und Perplexity als voll verantwortliche Inhalteanbieter eingestuft – ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen für die gesamte KI-Branche.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat in einer Grundsatzentscheidung KI-gestützte Suchmaschinen und Chatbots dem deutschen Medienstaatsvertrag unterstellt. Konkret betroffen sind Googles „AI Overviews“ und die KI-native Suchmaschine Perplexity. Die Regulierungsbehörde sieht in den automatisch generierten Zusammenfassungen keine fremden Inhalte mehr, sondern eigenständig veröffentlichtes Material der Technologiekonzerne.
KI-Output als eigene Verantwortung
Die entscheidende Neubewertung: Anders als bei klassischen Suchmaschinen, die lediglich auf fremde Inhalte verlinken, generieren KI-Systeme eigene Antworten. Damit entfällt der Haftungsschutz, den digitale Plattformen sonst durch den Digital Services Act (DSA) der EU genießen. ZAK-Vorsitzender Schmiege betonte, dass die Unternehmen für den konkret ausgegebenen Text geradestehen müssten – sie seien primäre Inhalteanbieter.
Das Urteil folgt einer früheren Entscheidung des Münchner Landgerichts, wonach Google für fehlerhafte Informationen aus seinen KI-Übersichten direkt haftbar gemacht werden kann. Künftig müssen beide Unternehmen nationale Mediengesetze zu Transparenz und Desinformation einhalten.
Marktverzerrung durch KI-Zusammenfassungen
Die Regulierungsbehörde äußerte zudem handfeste Bedenken zum Wettbewerb: Googles KI-Übersichten verdrängen demnach journalistische Links systematisch zugunsten automatisierter Zusammenfassungen. Dies könnte gegen Paragraph 109 des Medienstaatsvertrags verstoßen, der Diskriminierung verbietet und klare Transparenzregeln für Medienplattformen vorschreibt.
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Perplexity wurde zusätzlich gerügt: Der Anbieter habe keinen benannten Vertreter in der Region und notwendige Offenlegungen versäumt. Während sich Perplexity bislang nicht konkret zum Urteil äußerte, betont das Unternehmen, die DSGVO einzuhalten. Google kündigte bereits an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Beide Konzerne haben dafür einen Monat Zeit.
EU verschärft Druck auf Google
Die deutsche Entscheidung fällt in eine Phase massiver rechtlicher Herausforderungen für Googles KI-Geschäft. Erst heute verhängte die EU-Kommission neue Kartellauflagen nach dem Digital Markets Act (DMA). Ab Januar 2027 muss Google Suchdaten mit Wettbewerbern teilen, bis Juli 2027 das Android-System für konkurrierende KI-Assistenten öffnen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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In den USA läuft parallel eine Sammelklage, eingereicht am 10. Juli 2026 vor einem Bundesgericht in New York. Verlage wie Hachette Book Group, Cengage Learning und Elsevier sowie Autor Scott Turow werfen Google Urheberrechtsverletzung vor. Der Konzern habe Bücher und Artikel ohne Erlaubnis zum Training seiner Gemini-KI-Modelle genutzt. Interne Dokumente aus dem Verfahren deuten darauf hin, dass Google mit möglichen Strafen in Milliardenhöhe rechnete.
Erst Anfang Juli stufte das Youth AI Safety Institute Googles KI-Tools als unzumutbares Risiko für Kinder ein. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück und verwies auf integrierte Sicherheitsvorkehrungen und Kinderschutzfunktionen.
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