Google speichert automatisch Medien: Neue Datenschutz-Regeln ab Juni
11.06.2026 - 19:15:31 | boerse-global.de
Der Internetkonzern führt ein neues System zur Speicherung von Nutzerinteraktionen ein – mit weitreichenden Folgen für den Datenschutz.
Neue Speicherpraxis für KI-Training
Ab Juni 2026 trennt Google seine bisherige „Web- und App-Aktivität" in zwei separate Kategorien: Suchverlauf und Personalisierte Empfehlungen. Die Neuerung betrifft Milliarden von Nutzern weltweit, denn die bisherigen Einstellungen werden automatisch auf das neue System übertragen.
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Besonders weitreichend ist eine Unterfunktion namens „Medien speichern". Sie archiviert automatisch Bilder, Dateien, Audioaufnahmen und Videos, die bei der Nutzung von Google Lens, Übersetzer und der Live-Suche entstehen. Wer bisher die Web- und App-Aktivität aktiviert hatte, bekommt diese Funktion standardmäßig zugeschaltet.
Was mit den Daten passiert
Die gesammelten Medien sollen verschiedene Dienste verbessern – darunter Googles KI-Modelle und die Funktion Gemini Live. Vor dem Training werden die Daten laut Unternehmensangaben von persönlichen Identifikatoren befreit. Sie sind dann nicht mehr direkt mit dem Nutzerkonto verknüpft.
Eine wichtige Einschränkung: Google Fotos bleibt von diesen Änderungen unberührt. Die neuen Speicherregeln gelten ausschließlich für die Suchwerkzeuge.
Widerspruch und Löschung – aber mit Haken
Nutzer können der neuen Datensammlung widersprechen. Die Optionen im Aktivitäten-Dashboard:
- Deaktivierung der Funktion „Medien speichern"
- Komplette Abschaltung des Suchverlaufs
- Manuelle Löschung der letzten 15 Minuten, bestimmter Zeiträume oder des gesamten Verlaufs
Doch es gibt einen entscheidenden Vorbehalt: Ist ein Datensatz erst einmal in ein aktives KI-Modell eingeflossen, lässt er sich dort nicht mehr entfernen. Das räumen technische Berichte ein.
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Rechtsstreit um Urheberrechte
Die Neuerung fällt in eine Phase intensiver juristischer Auseinandersetzungen. Erst Anfang Juni verhandelte ein Gericht eine Klage unabhängiger Musiker gegen Google. Streitpunkt: Der Musikgenerator Lyria 3 wurde angeblich mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert.
Googles Verteidigung stützt sich auf die Nutzungsbedingungen seiner Videoplattform. Diese räumen dem Konzern demnach eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz für hochgeladene Inhalte ein – inklusive des Rechts, Vervielfältigungen und abgeleitete Werke zu erstellen. Genau das, so das Unternehmen, decke auch das KI-Training ab.
KI-Suche für über 200 Länder
Parallel zu den Datenschutzänderungen rollt Google seine KI-gestützte Suche im Juni 2026 in über 200 Ländern aus. Die Funktion liefert direkt KI-generierte Antworten auf Suchanfragen – ein Schritt, der Verlage um sinkende Klickzahlen bangen lässt.
Als Zugeständnis an die Kritik führt der Konzert die Funktion „Bevorzugte Quellen" ein. Sie erlaubt Nutzern, bestimmte Nachrichtenportale in den Suchergebnissen zu priorisieren. Künftig soll dieses Feature auch in den KI-Übersichten und im speziellen KI-Suchmodus integriert werden. Die Maßnahme ist Teil einer Vereinbarung mit südafrikanischen Wettbewerbsbehörden aus dem Jahr 2025.
