Google-Kartellverfahren, Schweiz

Google-Kartellverfahren Schweiz: COMCO prüft Choice-Screen-Abschaffung

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 15:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Schweizer Wettbewerbskommission untersucht Googles Abschaffung des Auswahlbildschirms auf Android-Handys wegen möglicher Kartellrechtsverstöße.

COMCO prüft Google: Fehlende Suchauswahl auf Android-Geräten
Smartphone-Bildschirm mit Google-Suchleiste, überlagert von verschwommener Schweizer Flagge und Richterhammer. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Schweizer Wettbewerbskommission (COMCO) prüft, ob Google mit der Abschaffung des Suchmaschinen-Auswahlbildschirms gegen Kartellrecht verstößt.

Seit dem 14. Juli 2026 läuft ein vorläufiges Verfahren gegen den US-Konzern. Auslöser ist die Entscheidung, die sogenannte „Choice Screen"-Funktion auf Android-Geräten in der Schweiz abzuschalten. Bisher konnten Nutzer bei der Ersteinrichtung ihres Smartphones zwischen verschiedenen Suchanbietern wählen. Nun setzt Google seine eigene Suche automatisch als Standard – ohne Alternative.

Wettbewerbsnachteil für kleinere Anbieter

Die Behörde sieht darin ein ernstzunehmendes Problem. Denn Standardeinstellungen haben einen enormen Einfluss auf das Nutzerverhalten. Wer einmal Google als Voreinstellung hat, wechselt selten. Das könnte den Marktzugang für Konkurrenten wie DuckDuckGo oder Ecosia erschweren.

COMCO prüft nun, ob dieser Schritt gegen das Schweizer Kartellgesetz verstößt. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Strafen – bis zu zehn Prozent des Schweizer Umsatzes. Google hat angekündigt, mit den Behörden zu kooperieren.

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Ungleiche Behandlung von Schweizer Nutzern

Besonders brisant: Während Schweizer Kunden die Wahlmöglichkeit verloren haben, bleibt sie in der Europäischen Union erhalten. Der Grund liegt im Digital Markets Act (DMA) der EU, der solche Auswahlbildschirme vorschreibt. Da die Schweiz nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist, greift das Gesetz dort nicht.

Die Schweiz arbeitet zwar an einer eigenen Plattform-Regulierung nach Vorbild des Digital Services Act. Diese wird aber frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 in Kraft treten. Bis dahin klafft eine regulatorische Lücke.

Marktdominanz und erste Ausweichbewegungen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Laut Statcounter hält Google in der Schweiz einen Marktanteil von 82 Prozent bei der Internetsuche. Konkurrenten haben es schwer, dagegen anzukommen.

Interessant ist ein Detail: Nachdem Google im Frühjahr KI-generierte Zusammenfassungen in seinen Suchergebnissen einführte, verzeichnete DuckDuckGo einen Anstieg der Installationen um 18 Prozent. Ein Zeichen, dass Nutzer durchaus bereit sind, Alternativen zu testen – wenn sie die Wahl haben.

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Europäischer Präzedenzfall

Die Schweizer Untersuchung reiht sich ein in eine Serie kartellrechtlicher Verfahren gegen Google. Erst im Juli 2026 bestätigte der Europäische Gerichtshof eine Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen den Konzern wegen wettbewerbswidriger Android-Praktiken.

Google hatte zwar im März 2026 zugesagt, auf seinen eigenen Pixel-Geräten ausgewählte Browser prominenter zu platzieren. Die aktuelle Untersuchung zielt jedoch auf eine grundsätzlichere Frage: Darf ein dominanter Plattformbetreiber den Nutzern die Wahl einfach wegnehmen?

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