GKV-Zuzahlungen, Millionen

GKV-Zuzahlungen: 74 Millionen Versicherte sollen ab 2027 mehr zahlen

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das beschlossene Gesetz sieht ab 2027 höhere Eigenanteile und Beitragsgrenzen vor; Verbände kritisieren die geplanten Mehrkosten.
Ein minimalistischer, leerer Krankenhausflur mit sanftem Lichteinfall und klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stehen den gesetzlich Versicherten ab 2027 deutliche Mehrkosten bevor. Das Gesetzesvorhaben sieht eine Anhebung der gesetzlichen Zuzahlungen um 50 Prozent vor, um die Ausgabendynamik in der gesetzlichen Krankenversicherung einzudämmen. Von den Neuregelungen sind rund 74 Millionen Versicherte betroffen.

Deutliche Mehrkosten bei Medikamenten, Heilmitteln und Klinikaufenthalten

Die geplanten Anpassungen greifen quer durch die medizinische Versorgung. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln steigt die Eigenbeteiligung pro Verordnung von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro.

In Modellrechnungen erhöht sich die Mindestzuzahlung von 60 auf 90 Euro pro Jahr. Für Patientinnen und Patienten mit höherem Bedarf, etwa bei 60 Packungen, beziffert die Deutsche Diabetes Gesellschaft den Anstieg von 300 auf 450 Euro.

Auch bei Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie müssen Versicherte tiefer in die Tasche greifen. Künftig werden 15 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 15 Prozent der Therapiekosten fällig, statt der bisherigen 10 Euro plus 10 Prozent.

Ein Behandlungszyklus von sechs Einheiten Physiotherapie bei Gesamtkosten von rund 150 Euro verteuert sich damit von 25 Euro im Jahr 2026 auf 37,50 Euro im Jahr 2027. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben von diesen Zuzahlungen weiterhin ausgenommen.

Die gleiche Kostenstruktur gilt ab 2027 für die häusliche Krankenpflege: Die Zuzahlung steigt ebenfalls auf 15 Euro plus 15 Prozent, wobei auch hier Minderjährige befreit bleiben.

Im Krankenhaus erhöht sich der Tagessatz von 10 auf 15 Euro für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Bei einem fünftägigen Klinikaufenthalt fällt damit eine Eigenbeteiligung von 75 Euro statt zuvor 50 Euro an.

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Kürzungen beim Zahnersatz und Wegfall alternativer Heilmethoden

Einschnitte sind zudem bei zahnärztlichen Leistungen vorgesehen. Die Festzuschüsse der Kassen für die Regelversorgung sinken von 60 auf 50 Prozent. Bei Nachweis eines lückenlos geführten Bonushefts über fünf Jahre sinkt der Zuschuss von 70 auf 60 Prozent, nach zehn Jahren von 75 auf 65 Prozent.

Für eine Zahnkrone mit Gesamtkosten von 400 Euro bedeutet dies einen Anstieg des Eigenanteils von 160 auf 200 Euro. Leistungen für Homöopathie und Anthroposophie werden ab 2027 von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet.

Für chronisch Kranke bleibt die gesetzliche Belastungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen bestehen; für sonstige Versicherte gilt weiterhin die Grenze von zwei Prozent.

Höhere Bemessungsgrenzen und Eingriffe in Vergütungen

Neben den Zuzahlungen verändert sich die Finanzierung über die Einnahmeseite. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2027 auf monatlich 6.375 Euro, nachdem sie 2026 bei 5.812,50 Euro lag. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit beläuft sich die monatliche Mehrbelastung für Gutverdiener dadurch auf bis zu rund 26 Euro.

Das Gesetzespaket umfasst weitere Kostendämpfungen: Zwischen 2027 und 2029 gilt eine Vergütungsobergrenze, die sich an der Grundlohnrate minus einem Prozentpunkt orientiert. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert das Entlastungsvolumen für das Jahr 2027 auf fast 19 Milliarden Euro.

Zudem greifen ein fester Herstellerabschlag von 15,5 Prozent, ein Aufschlag von 9 Prozent bei patentierten Impfstoffen sowie ein Preismoratorium für die Jahre 2027 bis 2030. Flankierend steigen die Bundeszuschüsse zur Grundsicherung: von 1 Milliarde Euro im Jahr 2027 über 1,25 Milliarden (2028), 1,75 Milliarden (2029) und 2,25 Milliarden (2030) bis auf jährlich 2,75 Milliarden Euro ab 2031.

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Belastungen für Familienversicherte ab 2028 und Kritik von Verbänden

Ab dem 1. Januar 2028 plant der Gesetzgeber zudem einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen von Hauptversicherten für familienversicherte Ehepartner. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro entspricht dies einer Belastung von 75 Euro im Monat beziehungsweise 900 Euro im Jahr.

Nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen betrifft dies rund 2,46 Millionen Haushalte. Ausnahmen gelten unter anderem für Haushalte mit Kindern unter zwölf Jahren, ab Pflegegrad 3 sowie bei Erreichen der Regelaltersgrenze oder voller Erwerbsminderung.

Die Mitversicherung von Kindern bleibt beitragsfrei. Durch das Pflegeneuordnungsgesetz, das am 30. September 2026 vom Kabinett verhandelt wurde, sind ab 2028 weitere 0,52 Prozentpunkte vorgesehen, was zu einem Gesamtzuschlag von 3,02 Prozentpunkten führt.

Carsten Linnemann aus dem Bundesgesundheitsministerium schloss eine weitere Anhebung der Zuzahlungen für das kommende Jahr aus, stellte jedoch klar, dass weitere Sparrunden bei den Krankenkassen möglich seien, und verwies auf die anstehenden Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit gegen Ende Dezember.

Die Vorhaben stoßen auf deutlichen Widerstand der Sozialverbände: Der Sozialverband Deutschland lehnt höhere Zuzahlungen ab. Hans-Josef Hotz vom VdK Baden-Württemberg kritisierte die geplante Zuzahlungssteigerung von 50 Prozent am 30. Oktober 2026 ebenfalls scharf.

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