GKV-Zuzahlungen, Millionen

GKV-Zuzahlungen: 73 Millionen Versicherte zahlen ab 2027 deutlich mehr

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Januar 2027 steigen mehrere Eigenanteile; zugleich sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz, während Härtefallregeln bestehen bleiben.

GKV-Reform 2027: Höhere Zuzahlungen und geringere Zahnersatzzuschüsse
Ein leerer, minimalistischer Krankenhausflur mit Holzsitzbänken in gedimmtem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der finanzielle Konsolidierungsdruck im Gesundheitssystem bleibt hoch: Laut Gesundheitsministerin Nina Warken beläuft sich der Einsparbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2027 auf fast 19 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund greifen zum 1. Januar 2027 die Regelungen des am 10. Juli 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Für die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland bedeutet dies einen Anstieg der Zuzahlungen in mehreren Leistungsbereichen um bis zu 50 Prozent, während die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses von 2 Milliarden auf 1,35 Milliarden Euro abgefedert wurde.

Mehrkosten bei Arzneimitteln, Kliniken und Heilmitteln

Die Anpassungen betreffen zentrale Versorgungsbereiche des Alltags:

  • Arzneimittel: Die Zuzahlung beträgt weiterhin 10 Prozent des Abgabepreises, die Spanne verschiebt sich jedoch von bisher 5 bis 10 Euro auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Ein Präparat zum Preis von 30 Euro erfordert künftig 7,50 Euro Zuzahlung statt 5 Euro, während bei einem Medikament für 60 Euro ebenfalls 7,50 Euro fällig werden (zuvor 6 Euro). Kostet ein Medikament 80 Euro, bleibt die Zuzahlung bei 8 Euro, und bei 100 Euro bleibt sie bei 10 Euro. Für Arzneien ab 120 Euro steigen die Kosten von 10 auf 12 Euro, bei einem Preis von 200 Euro fällt der Höchstsatz von 15 Euro an (zuvor 10 Euro).
  • Krankenhausaufenthalte: Der Tagessatz klettert von 10 Euro auf 15 Euro. Bei der gesetzlichen Begrenzung auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bedeutet dies für Patienten Höchstkosten von 420 Euro statt bisher 280 Euro. Für einen zehntägigen Aufenthalt fallen 150 Euro statt 100 Euro an.
  • Heilmittel und häusliche Pflege: Die Pauschale je Verordnung steigt von 10 Euro auf 15 Euro, zuzüglich der unveränderten 10 Prozent der Gesamtkosten.

Belastungsgrenzen und Schutz für chronisch Kranke

Um Härten abzufedern, greift weiterhin die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V. Diese liegt unverändert bei 2 Prozent der Bruttojahreseinnahmen des Haushalts. Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt eine reduzierte Grenze von 1 Prozent.

Voraussetzung für den Chroniker-Status ist eine Dauerbehandlung von mindestens einem Jahr mit mindestens einem Arztbesuch pro Quartal sowie ein zusätzliches Kriterium wie ein durch die Erkrankung begründeter Grad der Behinderung von mindestens 60 oder Pflegegrad 3 bis 5. Bei Bruttoeinnahmen von 20.000 Euro im Jahr liegt die Obergrenze beispielsweise bei 400 Euro beziehungsweise 200 Euro für chronisch Kranke.

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Kürzere Festzuschüsse beim Zahnersatz

Bereits am 10. Juli 2026 beschloss der Gesetzgeber (mit 318 zu 284 Stimmen bei vier Enthaltungen, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026) zudem Einsparungen beim Zahnersatz.

Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse bezogen auf das Bewilligungsdatum:
* Ohne Bonusheft übernimmt die Kasse 50 Prozent (bisher 60 Prozent).
* Bei fünf Jahren lückenlosem Nachweis sinkt der Zuschuss von 70 auf 60 Prozent.
* Bei zehn Jahren Nachweis fällt er von 75 auf 65 Prozent.

Die Härtefallregelung mit einer vollen Kostenübernahme von 100 Prozent bleibt bestehen; die monatlichen Einkommensgrenzen sollen 2027 auf 1.652 Euro für Alleinstehende steigen.

Durch die Kürzungen beim Zahnersatz strebt die GKV Einsparungen von rund 590 Millionen Euro im Jahr 2027 und rund 620 Millionen Euro jährlich bis 2030 an.

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Ebenfalls ab 2027 entfällt das Krankengeld neben einer Alters-Teilrente, sofern diese mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Gleichzeitig erhöht sich der von Apotheken zu leistende Kassenabschlag pro Packung verschreibungspflichtiger Medikamente von 1,77 Euro auf 2,07 Euro. Das Bundesinnenministerium setzt die Neuregelungen zudem wirkungsgleich für Bundesbeamte um, womit auch dort die Eigenanteile für Arzneien auf 7,50 bis 15 Euro steigen.

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