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GKV und PKV: Privatpatienten bringen Arztpraxen jährlich 8,76 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

WIP-Daten für 2024 beziffern den PKV-Mehrumsatz und zeigen Unterschiede bei Arzthonoraren, Wartezeiten und Hilfsmittelerstattung.

GKV und PKV: Privatpatienten bringen Praxen 8,76 Milliarden Euro
Ein minimalistischer, moderner Behandlungsraum einer Arztpraxis mit hochwertigen medizinischen Geräten in hellem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die finanziellen Verflechtungen zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben ein zentrales Thema der deutschen Gesundheitspolitik. Aktuelle Datenanalysen verdeutlichen die ökonomische Bedeutung der Privatversicherten für die ambulante medizinische Versorgung.

Demnach generieren Privatpatienten in Deutschland jährlich einen erheblichen Mehrumsatz, der weit über dem Niveau der Abrechnungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Kassen liegt.

Finanzielle Disparitäten im ambulanten Sektor

Laut dem WIP-Jahresbericht 2024 beläuft sich der Mehrumsatz, den Privatpatienten den Arztpraxen jährlich einbringen, auf 8,76 Milliarden Euro. Während die GKV-Ausgaben im ambulanten Bereich für das Jahr 2024 mit 55,43 Milliarden Euro beziffert werden, liegen die entsprechenden Ausgaben der PKV bei 15,43 Milliarden Euro.

Ein direkter Vergleich zeigt die Honorardifferenz: Wären die Leistungen für Privatversicherte nach den Sätzen des EBM abgerechnet worden, hätten die Einnahmen lediglich 6,66 Milliarden Euro betragen.

Diese Zahlen spiegeln sich auch in der Kostenverteilung wider. Obwohl der Anteil der PKV-Versicherten an der Gesamtbevölkerung lediglich 10,5 % beträgt, entfallen auf diese Gruppe 21,8 % der ambulanten Arztausgaben. Bei den Krankenhausausgaben liegt ihr Anteil mit 11,6 % näher am Versichertenanteil.

Insgesamt beliefen sich die GKV-Ausgaben im Jahr 2024 auf 300,8 Milliarden Euro, was etwa 4000 Euro pro Kopf entspricht. Dem stehen PKV-Gesamtausgaben von 44,8 Milliarden Euro gegenüber, was rechnerisch rund 5100 Euro pro Kopf ergibt.

Umsatzstruktur in der ärztlichen Praxis

Die ökonomische Abhängigkeit von privaten Honoraren variiert je nach Fachrichtung erheblich. Eine Durchschnittspraxis erzielt jährliche Einnahmen von 854.000 Euro, wovon 589.000 Euro auf Kassen- und 231.000 Euro auf Privatpatienten entfallen. Der durchschnittliche Reinertrag einer Praxis wird mit 338.000 Euro angegeben.

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Besonders deutlich wird die Spreizung bei Fachärzten:
- Dermatologen erzielen 52,3 % ihres Umsatzes durch Privatpatienten.
- Bei Orthopäden liegt dieser Anteil bei 47,2 %.
- Hausärzte verzeichnen hingegen einen Privatanteil von lediglich 12,8 %.

Über die rein finanzielle Komponente hinaus existieren Unterschiede in der Versorgungsgeschwindigkeit. Daten aus den Jahren 2017 und 2018 zeigen, dass GKV-Versicherte im Durchschnitt 25 Tage auf einen Facharzttermin warteten, während Privatversicherte diesen bereits nach 12 Tagen erhielten.

Jüngere Umfragen unter Kassenpatienten zeichnen ein gemischtes Bild: Während die Hälfte einen Facharzttermin innerhalb von 10 Tagen erhielt, musste jeder Zehnte mindestens 90 Tage warten. Bei Hausärzten erhielten drei Viertel der GKV-Versicherten innerhalb von drei Tagen einen Termin.

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Politische Einordnung und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hält am dualen System aus GKV und PKV fest. Bundeskanzler Merz bezeichnete das Nebeneinander der Systeme in CDU-Parteigremien zwar als Gerechtigkeitsproblem, betonte jedoch, dass sich dies primär auf die Wartezeiten bei Arztterminen und nicht auf die Existenzberechtigung der PKV beziehe.

Eine Einführung einer Bürgerversicherung ist derzeit nicht beschlossen. In der Koalitionsvereinbarung wurde jedoch festgehalten, dass Entscheidungen innerhalb der GKV künftig wirkungsgleich auf die PKV übertragen werden sollen.

Für das Jahr 2026 wurde die Versicherungspflichtgrenze auf ein Bruttoeinkommen von 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich festgelegt. Die Zahl der Privatversicherten – inklusive Zusatzversicherungen – stieg bereits im Jahr 2025 auf 40,8 Millionen Personen an.

Hürden bei der Hilfsmittelversorgung

Die Unterschiede zwischen den Systemen zeigen sich auch in der Erstattungspraxis für Hilfsmittel. Gesetzliche Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme für spezielle Produkte häufig ab, wenn diese als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens eingestuft werden.

Ein Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 25. Februar 2013 (AZ: S 14 KR 379/12) unterstrich diese restriktive Haltung. Geklagt hatte ein Patient mit spastischer Tetraparese auf die Übernahme der Kosten für ein serienmäßiges Tandem-Fahrrad.

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handle. Bereits das Bundessozialgericht hatte zuvor klargestellt, dass Ausnahmen nur bei Geräten zulässig sind, die speziell für Behinderte gefertigt wurden und keine Serienmodelle darstellen.

Ähnliche Hürden bestehen bei CPAP-Kissen für Schlafapnoe-Patienten. Diese verfügen über keine eigene Hilfsmittelnummer und sind nicht im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Kassen stufen diese oft als Komfortprodukte ein.

Eine Erstattung erfolgt für GKV-Versicherte meist nur per Einzelfallentscheidung bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit. Zudem gilt in der GKV eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Preises, während private Kassen je nach Tarif und offenem Hilfsmittelkatalog oft umfassender leisten.

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