GKV-Reform, Zuzahlungen

GKV-Reform: Zuzahlungen steigen um 50 Prozent ab 2027

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 04:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das neue GKV-Gesetz soll 2027 rund 16,3 Milliarden Euro einsparen und bringt höhere Zuzahlungen sowie Einschnitte bei Leistungen.

Gesundheitsreform 2026: GKV-Stabilisierungsgesetz mit massiven Sparmaßnahmen
Ein professioneller Arbeitsplatz in einer Verwaltung mit Dokumenten zur Krankenversicherung bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundespolitik im Sommer 2026 eine weitreichende Reform zur Konsolidierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet.

Nachdem der Bundestag die Vorlage am 10. Juli 2026 mit 319 Ja-Stimmen gegen 286 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen hatte, erfolgte Ende Juli 2026 die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Das Regelwerk, dem auch der Bundesrat zustimmte, trat unmittelbar nach der Verkündung in Kraft und sieht umfassende Einschnitte sowie strukturelle Anpassungen vor, um wachsende Defizite im Gesundheitssystem aufzufangen.

Finanzielle Zielsetzung und strukturelle Anpassungen

Kern des Gesetzes ist die Schließung einer erheblichen Finanzlücke, die für das Jahr 2027 auf 15 Mrd. Euro prognostiziert wird und bis zum Jahr 2030 auf bis zu 40 Mrd. Euro ansteigen könnte.

Die im Juli 2026 beschlossenen Maßnahmen sollen im Jahr 2027 eine Entlastung von 16,3 Mrd. Euro bewirken. Für das Jahr 2030 wird ein Entlastungseffekt von 38,1 Mrd. Euro angestrebt. Das gesamte Einsparvolumen für das Jahr 2027 bezifferten Experten auf fast 19 Mrd. Euro.

Zur Gegenfinanzierung werden unter anderem die staatlichen Zuschüsse angepasst. Der Bund zahlt ab 2027 für Bezieher von Grundsicherung 1 Mrd. Euro an die Krankenversicherung, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Wert von 250 Mio. Euro darstellt. Der reguläre Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds wird für das Jahr 2027 auf 13,15 Mrd. Euro festgesetzt und soll ab 2028 auf 12,95 Mrd. Euro sinken.

Auswirkungen auf Versicherte und Beitragszahler

Für die Versicherten gehen die Neuregelungen mit spürbaren Mehrbelastungen einher. Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen um 50 Prozent und liegen künftig in einem Korridor zwischen 7,50 Euro und 15 Euro.

Im Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation erhöht sich der tägliche Eigenanteil ab dem 1. Januar 2027 von 10 auf 15 Euro. Zudem wird die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner ab 2028 eingeschränkt: Auf beitragspflichtige Einnahmen wird ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten erhoben, wovon schätzungsweise 2,46 Mio. Haushalte betroffen sind.

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Eine weitere Änderung betrifft die Transparenz bei Beitragserhöhungen. Die bisherige Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder gesondert über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren, wird gestrichen. Das Sonderkündigungsrecht der Versicherten bleibt in solchen Fällen jedoch bestehen.

Auch beim Krankengeld gibt es Verschärfungen; so wird die Antragsfrist für bestimmte Bezieher von 10 auf 4 Wochen verkürzt. Als Neuerung im Leistungsrecht wird eine dreistufige Teilkrankschreibung (25, 50 oder 75 Prozent) eingeführt.

Belastungen für Leistungserbringer und das medizinische Umfeld

Im Bereich der Arzneimittelversorgung steigt der Herstellerabschlag auf Patentarzneien von 7 Prozent auf 15,5 Prozent. Medizinische Einrichtungen müssen sich ebenfalls auf strengere finanzielle Rahmenbedingungen einstellen. So werden Vergütungssteigerungen für Reha-Einrichtungen begrenzt, wobei Tarifsteigerungen künftig nur noch zu 50 Prozent berücksichtigt werden.

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Ähnliche Regelungen gelten ab 2027 für Krankenhäuser, bei denen Tarifsteigerungen über die Grundlohnrate hinaus ebenfalls nur zur Hälfte refinanziert werden. Das Pflegebudget wird gedeckelt, und die Einführung des Personalbemessungsinstruments PPR 2.0 wird nicht verpflichtend umgesetzt.

Weitere Einsparungen betreffen die Psychotherapie mit einem geplanten Volumen von etwa 100 Mio. Euro pro Jahr, wobei ein Honorardeckel eingeführt wird. Ausnahmen sind hier für die Behandlung von Kindern und Schwerstkranken vorgesehen. Im Bereich der Hilfsmittel ist eine pauschale Kürzung der Vergütung um 3 Prozent vorgesehen. Zudem wird der Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie abgeschwächt.

Bewertung durch Verbände und Fachleute

Das Gesetz stieß bereits im Vorfeld und unmittelbar nach der Verabschiedung auf Kritik aus verschiedenen Branchen. Vertreter der Ärzteschaft äußerten die Sorge, dass die Maßnahmen zu handwerklichen Fehlern führten und Nachbesserungen erforderlich seien.

Eine Fachärztin für Frauenheilkunde warnte beispielsweise davor, dass die extrabudgetäre Vergütung für Krebs- und Schwangerschaftsvorsorge gefährdet sein könnte. Ein Gesundheitsökonom wies darauf hin, dass die Gefahr bestehe, Patientenbehandlungen in nachfolgende Quartale zu verschieben.

Gewerkschaften wie ver.di kritisierten das Vorhaben als harte Belastung für Beschäftigte und Versicherte. Aus dem Handwerk wurde moniert, dass die Entlastungen unzureichend seien. Bereits während der ersten Bundestagsdebatte im Juni 2026 hatte die Opposition das Vorgehen scharf kritisiert und mit Begriffen wie „Rasenmähermethode“ oder „Kettensägenreform“ belegt.

Zuvor hatte der Bundesrat bereits im Spätherbst 2025 ein früheres Sparpaket abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss überwiesen, da eine Benachteiligung der Krankenhäuser befürchtet wurde.

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