GKV-Reform, Zuzahlungen

GKV-Reform: Zuzahlungen für Arzneimittel und Zahnersatz ab Januar

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 08:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundestag beschließt umfassende GKV-Reform: Ab 2027 steigen Zuzahlungen für Medikamente und Klinikaufenthalte, die schriftliche Erhöhungswarnung entfällt.

GKV-Reform 2027: Höhere Zuzahlungen und neue Regeln für Versicherte
Stethoskop auf Finanzunterlagen und Taschenrechner als Symbol für steigende Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundestag hat am 10. Juli eine umfassende GKV-Reform beschlossen. Ab Januar 2027 steigen Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte und Zahnersatz. Gleichzeitig entfällt die Pflicht der Kassen, Mitglieder schriftlich über Beitragserhöhungen zu informieren.

33 Kassen erhöhen Zusatzbeitrag – bis zu 62 Euro mehr für Selbstständige

Schon 2026 hat sich der Trend abgezeichnet: 33 Krankenkassen hoben ihre Zusatzbeiträge an, 28 Millionen Versicherte sind betroffen. Nur die Knappschaft senkte den Beitrag minimal um 0,1 Prozentpunkte. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 3,13 Prozent.

Besonders stark stiegen die Beiträge bei der BKK exklusiv (plus 1,1 Prozentpunkte), der energie BKK (plus 1,0) und der VIACTIV (plus 0,92). Für Arbeitnehmer bedeutet das bis zu 31 Euro mehr im Monat, Selbstständige zahlen bis zu 62 Euro extra. Die IKK Classic erhöhte zum 1. August auf 3,85 Prozent – betroffen sind rund 2,86 Millionen Versicherte.

Höhere Zuzahlungen, geringere Leistungen

Die Reform bringt ab Januar 2027 spürbare Mehrbelastungen. Der Eigenanteil bei Arzneimitteln steigt von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Krankenhausaufenthalte kosten künftig 15 statt 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage lang.

Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Cannabisblüten und homöopathische Arzneimittel fallen komplett aus dem Leistungskatalog. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro monatlich – ein Schlag vor allem für Gutverdiener.

Bereits 2025 gaben Versicherte 1,13 Milliarden Euro für höherwertige Hilfsmittel aus. Der Schnitt lag bei 158 Euro Eigenbeteiligung. Bei Hörhilfen waren es sogar über 1.650 Euro.

Aus für Informationspflicht: Kassen müssen nicht mehr schriftlich warnen

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Ein umstrittener Punkt: Ab 2027 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr per Brief über Beitragserhöhungen informieren. Bisher war das einen Monat vor der Anpassung Pflicht, verbunden mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

Der GKV-Spitzenverband verspricht Einsparungen von rund 100 Millionen Euro bei den Verwaltungskosten. Verbraucherschützer und der VdK laufen Sturm: „Das ist ein massiver Abbau von Patientenrechten“, heißt es.

Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar bestehen, muss aber bis zum Monatsende der Erhöhung ausgeübt werden. Ohne persönliche Benachrichtigung müssen Versicherte künftig auf Webseiten oder Mitgliedermagazine achten. Einige Kassen wie die TK und die Viactiv wollen freiwillig weiter informieren.

Parallel setzt sich der Konzentrationsprozess fort: Die vivida BKK und die BKK Scheufelen fusionieren zum 1. Januar 2027. Entstehen soll eine bundesweit geöffnete Kasse mit rund 376.000 Versicherten. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der gesetzlichen Kassen von 420 auf 93 geschrumpft.

Milliardenloch und neue Telefonbefugnisse

Die finanzielle Lage der GKV bleibt angespannt. 2024 betrug das Defizit 6,2 Milliarden Euro, die Reserven lagen bei nur noch 2 Milliarden – das reicht für zwei Betriebstage. Experten weisen zudem auf eine jährliche Lücke von rund 10 Milliarden Euro bei den Beiträgen für Bürgergeldempfänger hin, da die Bundes-Pauschalen nicht kostendeckend sind.

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Das Gesundheitsministerium unter Nina Warken kündigte bereits 2025 ein Sparpaket über 2 Milliarden Euro an. Es betrifft Verwaltungskosten, den Innovationsfonds und den Krankenhaussektor. Für 2027 steht die Wiedereinführung einer Praxisgebühr im Raum.

Eine weitere Neuerung: Ab Januar 2027 dürfen Kassen Versicherte beim Bezug von Krankengeld ohne vorherige schriftliche Einwilligung telefonisch kontaktieren – sofern über das Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde. Ziel ist, den Genesungsprozess aktiv zu begleiten.

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