GKV-Defizit, Krankenkassen

GKV-Defizit: Krankenkassen erwarten 15 Milliarden Euro Minus für 2027

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 04:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Reformagenda umfasst ein neues Primärversorgungssystem; für 2027 wird ein GKV-Defizit von rund 15 Milliarden Euro erwartet.

GKV-Reformen 2026: Primärversorgung, Sparpläne und Defizitprognosen
Moderner, heller Flur in einer medizinischen Einrichtung mit klaren architektonischen Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Auf dem Kassengipfel in Berlin hat Staatssekretärin Christiane Schenderlein aus dem Bundesgesundheitsministerium die anstehenden Spar- und Reformvorhaben für das Gesundheitssystem skizziert. Die seit Juli 2026 amtierende CDU-Politikerin bezeichnete das Jahr 2026 als das Jahr der Entscheidungen.

Das Ministerium arbeitet parallel an mehreren Vorhaben, darunter einer Pflegereform, Digitalisierungsschritten und der Neuordnung eines Primärversorgungssystems. Zugleich werden im parlamentarischen Verfahren nachträgliche Anpassungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erörtert, um die Beitragssätze verlässlich zu stabilisieren.

Weichenstellungen für ein neues Primärversorgungssystem

Ein zentraler Baustein der Reformagenda ist ein Referentenentwurf zur Einführung eines Primärversorgungssystems, der im November 2026 erwartet wird. Nach dem parlamentarischen Verfahren im Jahr 2027 soll das System zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Ziel ist es, die Patientensteuerung zu optimieren und Wartezeiten auf Facharzttermine für gesetzlich Versicherte zu verkürzen. Als Vorbild dient dem Ministerium das Konzept des Hausärztlichen Primärversorgungszentrums (HÄPPI), wobei Fragen zu Verbindlichkeit, Ausnahmen und der Vergütung für die Koordination noch offen sind.

Das Ministerium beabsichtigt, die Primärversorgung sowohl in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als auch im Kollektivvertrag zu verankern. Vorgesehene Zugangswege sind die Hausarztpraxis, die Rufnummer 116117 sowie eine digitale Ersteinschätzung. Nach Angaben des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands nehmen bundesweit rund 11 Millionen Versicherte an der HZV teil.

Vorgesehene Honorarabschläge für neu eingeschriebene HZV-Versicherte will die Regierungskoalition im Gesetzgebungsverfahren nach aktuellem Stand wieder streichen. Begleitend dazu wurde am 8. Oktober 2026 ein Digitalgesetz erstmals im Bundestag beraten, das unter anderem vorsieht, die elektronische Überweisung schrittweise bis September 2029 einzuführen.

Zur personellen Basis der Primärversorgung liegen Auswertungen vor: Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Grundlage von AOK-Abrechnungsdaten für den Zeitraum von 2015 bis 2024 zeigt, dass die Zahl der Hausarztpraxen mit Nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPA) oder Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) von rund 7.000 im Jahr 2015 auf über 11.000 im Jahr 2024 angestiegen ist. Dies entspricht einem Zuwachs von 60 Prozent in zehn Jahren, wenngleich 63 Prozent der Hausarztpraxen noch kein solches Personal beschäftigen.

Die Verbreitung liegt in ländlichen Regionen bei 47 Prozent gegenüber 27 Prozent im städtischen Raum. Praxen mit NäPA oder VERAH boten zu 84 Prozent Hausbesuche durch qualifizierte Fachberufe an, verglichen mit 36 Prozent in Praxen ohne dieses Personal.

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WIdO-Geschäftsführer Dr. David Scheller-Kreinsen betonte daher das Ausbaupotenzial und forderte, größere Praxen und Hausbesuchskapazitäten in der Reform zu berücksichtigen. AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann unterstrich, die Reform müsse nicht bei null anfangen, benötige jedoch klare Definitionen von Rollen und eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung.

Finanzielle Defizite und langfristige Projektionen

Hintergrund der Reformbemühungen ist die angespannte Haushaltslage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im ersten Quartal 2026 stiegen die Ausgaben laut Ministerium um 7,6 Prozent, während die Beitragseinnahmen lediglich um 4,1 Prozent zulegten; der Überschuss von 1,3 Milliarden Euro diente vor allem der Auffüllung gesetzlicher Mindestreserven.

Für das Jahr 2027 wird ein Kassen-Defizit von rund 15 Milliarden Euro prognostiziert. Von einem durch die Finanzkommission Gesundheit ermittelten Einsparpotenzial von 42 Milliarden Euro sind nach aktuellen Berechnungen lediglich rund 16 Milliarden Euro verblieben, womit die Entlastungswirkung spätestens 2029 erschöpft sein dürfte.

Zum Jahresende 2026 soll die Finanzkommission ihren zweiten Bericht vorlegen, der sich schwerpunktmäßig dem ambulanten Sektor, der Notfallversorgung und der Digitalisierung widmet.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 vorgesehen ist, soll den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabilisieren. Derzeit liegt der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz bei etwa 17,7 Prozent nach 15,3 Prozent im Jahr 2015. Gleichzeitig wird für 2027 durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro eine Mehrbelastung von Betrieben und Beschäftigten mit bis zu 4,5 Milliarden Euro erwartet.

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Langfristige Szenarien zeichnet die Deloitte-Studie »Gesundheitsfinanzen am Scheideweg« mit Datenstand September 2026. Ohne strukturelle Reformen projiziert die Untersuchung einen Anstieg des GKV-Defizits von erwarteten 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf rund 117 Milliarden Euro im Jahr 2035. Unter Einbezug medizinischer Innovationen wie Gen- und Zelltherapien könnte das Defizit bis 2035 auf 142 Milliarden Euro und bis 2050 auf knapp 554 Milliarden Euro steigen. Dr. Gregor-Konstantin Elbel von Deloitte verwies darauf, dass die dämpfenden Effekte des Beitragsstabilisierungsgesetzes bis 2030 ausliefen.

Konflikte um Notfallreform und ambulante Strukturen

Im parlamentarischen Raum sorgen begleitende Regelungen für Diskussionen. Ein Änderungsantrag der Koalition zum Notfallreform-Gesetz sieht vor, dass Vertragsärzte 2027 mehr Termine an Terminservicestellen melden müssen, deren Umfang die Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 1. März 2027 im Einvernehmen mit den Kassen festlegen sollen.

Spifa-Chef Dirk Heinrich äußerte daran deutliche Kritik. Weitere Vorgaben des Antrags umfassen eine Erhöhung der Zuzahlung für die medizinische Notfallrettung von 10 auf 15 Euro sowie Einschränkungen bei der Arzneimittelabgabe in Integrierten Notfallzentren außerhalb regulärer Apothekenöffnungszeiten.

Gleichzeitig fordern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, eingeleitete Schritte zur Ambulantisierung nicht zurückzudrehen. Hintergrund sind Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD zum Beitragsstabilisierungsgesetz, welche die Abschaffung der 2024 eingeführten Hybrid-DRG vorsehen.

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen forderte, das Instrument beizubehalten, da das Einsparpotenzial durch ambulantes Operieren auf jährlich acht Milliarden Euro beziffert wird. Die stellvertretende GKV-Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis sprach sich dafür aus, überhöhte Vergütungen zu korrigieren, anstatt die sektorenübergreifende Versorgung auszubremsen.

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