Gewaltopfer: Kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung an jedem Gericht
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Strafprozess kann für Betroffene gravierender Straftaten mit erheblichen Belastungen verbunden sein. In Deutschland haben Opfer schwerer Gewalt- und Sexualdelikte einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Diese Unterstützung kann an jedem Gericht beantragt werden und soll sicherstellen, dass schutzbedürftige Personen im gesamten Verlauf eines Strafverfahrens fundierte Begleitung erhalten.
Unterstützung vor, während und nach dem Verfahren
Die psychosoziale Prozessbegleitung setzt nicht erst im Gerichtssaal an. Die Prozessbegleiter unterstützen die Betroffenen vor, während und nach dem Strafverfahren.
Zu den zentralen Aufgaben zählt die gezielte Vorbereitung auf Vernehmungen bei der Polizei oder vor Gericht. Da die juristischen Schritte für Beteiligte oft komplex wirken, erklären die Prozessbegleiter zudem die formalen Verfahrensabläufe. Auf diese Weise sollen Unsicherheiten abgebaut und Betroffene befähigt werden, die Belastungssituationen im Rahmen der juristischen Aufarbeitung besser zu bewältigen.
Abgrenzung zu Rechtsberatung und Psychotherapie
Trotz der engen Betreuung unterliegt die psychosoziale Prozessbegleitung klaren fachlichen Grenzen. Die Leistung beinhaltet ausdrücklich keine Rechtsberatung und ersetzt auch keine psychotherapeutische Behandlung.
Ein Strafprozess belastet – doch Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualdelikte haben einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Der Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie die Begleitung an jedem Gericht beantragen und sich auf Vernehmungen vorbereiten. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Die Prozessbegleiter nehmen keine juristische Bewertung des Tatgeschehens vor und geben keine verfahrensrechtlichen Empfehlungen ab. Ebenso wenig dient die Begleitung der therapeutischen Aufarbeitung erlebter Traumata; ihr Zweck beschränkt sich auf die verfahrensbezogene, emotionale und praktische Unterstützung im Umfeld der Justiz.
Zusätzlicher Anspruch auf juristischen Beistand
Um die rechtlichen Interessen der Betroffenen abzusichern, greifen ergänzende Bestimmungen. Häufig besteht für die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualdelikte zusätzlich der Anspruch auf die kostenlose Beiordnung eines Anwalts.
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie vor, während und nach dem Verfahren Anspruch auf kostenlose Begleitung haben – und oft zusätzlich auf einen beigeordneten Anwalt. Dieser Leitfaden erklärt die Antragstellung und grenzt Begleitung klar von Rechtsberatung und Therapie ab. Schritt-für-Schritt-Leitfaden sichern
Während die psychosoziale Prozessbegleitung die persönliche Orientierung und Entlastung im Verfahren sicherstellt, übernimmt der juristische Beistand die Durchsetzung der Rechte im Strafprozess. Beide Unterstützungsformen stehen Geschädigten nebeneinander zur Verfügung.
Mehr zum Thema bei Handelsblatt: „Nicht allein vor Gericht: Prozessbegleitung für Gewaltopfer: Was leistet sie?“
