Getränkeabgabe: 200 zusätzliche Zollstellen und 89 Millionen Euro Kosten
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 18:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Pläne der Bundesregierung für eine nationale Abgabe auf gesüßte Erfrischungsgetränke stoßen auf wachsenden Widerstand in der Wirtschaft. Sechs führende Spitzenverbände der deutschen Getränkewirtschaft – darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), der Verband der deutschen Milchwirtschaft (VDM), der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF), der Deutsche Brauer-Bund (DBB) sowie die Privaten Brauereien – fordern die Bundesregierung auf, das Vorhaben endgültig aufzugeben. Die Branchenvertreter warnen vor einem massiven bürokratischen Mehraufwand und erheblichen Belastungen für Betriebe wie Verbraucher.
Zeitplan und Umsetzbarkeit in der Kritik
Als zentralen Streitpunkt nennt die Getränkewirtschaft den für den 1. Juli 2027 vorgesehenen Starttermin. Die Verbände halten diesen Zeitplan für nicht verantwortbar. Betroffenen Betrieben sowie der Zollverwaltung fehle die nötige Vorlaufzeit, um Tausende Produkte steuerlich zu überprüfen, IT-Systeme umzuprogrammieren und Verträge, Etiketten sowie Preislisten fristgerecht anzupassen.
Nach Schätzungen der Branchenverbände müsste der Zoll für die Umsetzung mindestens 200 zusätzliche Stellen schaffen. Zwischen 2026 und 2029 entstünden für Zoll und Informationstechnik staatliche Kosten in Höhe von rund 89 Millionen Euro. Auch eine im Gesetzentwurf vorgesehene Befreiung für unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktion von höchstens 70.000 Litern zuckerhaltiger Getränke bezeichnen die Wirtschaftsverbände als wirkungslos.
Geplante Staffelungen und Preiswirkungen
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen eines Sparpakets für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf die Einführung der Sonderabgabe verständigt, deren Höhe sich nach dem Zuckergehalt richten soll. Der jüngste Entwurf sieht drei Stufen ab einem Schwellenwert von fünf Gramm zugesetztem Zucker je 100 Milliliter vor:
- 5 bis unter 7 Gramm: 26 Cent pro Liter,
- 7 bis unter 10 Gramm: 32 Cent pro Liter,
- ab 10 Gramm: 38 Cent pro Liter.
Berechnungen der Getränkewirtschaft zufolge führt dies für Verbraucher zu spürbaren Verteuerungen. Bei einem klassischen Kasten Limonade oder Cola entstünden Mehrkosten von über 5 Euro. Für eine 1,5-Liter-Flasche in der höchsten Abgabenstufe ergäbe sich inklusive Mehrwertsteuer ein Preisaufschlag von rund 68 Cent.
Der Gesetzentwurf sieht drei Abgabenstufen von 26 bis 38 Cent pro Liter vor — bei einem Kasten Limonade oder Cola summiert sich das auf über 5 Euro Mehrkosten. Wer seine Produkte, Etiketten und Preislisten bis Juli 2027 anpassen muss, findet hier die wichtigsten Kalkulations- und Einstufungsschritte. Kostenlosen Leitfaden zur Abgaben-Einstufung anfordern
Steuerfrei bleiben sollen Getränke mit Süßungsmitteln, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und Wein. Zudem sind Ausnahmen für Produkte mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Volumenprozent vorgesehen, worunter auch alkoholfreie Biermischgetränke fallen. Die bisherige Ausnahme für Nahrungsergänzungsmittel soll hingegen entfallen.
Konflikte innerhalb der Koalition und Verbändeallianzen
Aus Reihen des Bundesfinanzministeriums wird mit erheblichen Einnahmen gerechnet. Am 7. Oktober 2026 bezifferte das Ministerium das Aufkommen auf 945 Millionen Euro im ersten Jahr und 1,155 Milliarden Euro im zweiten Jahr, mit einem Anstieg auf bis zu 1,18 Milliarden Euro bis 2031. Alternative Berechnungen aus dem Ministerium gingen zuvor von 925 Millionen Euro im zweiten Halbjahr 2027 und 1,14 Milliarden Euro für das Gesamtjahr 2028 aus.
Das Bundeskanzleramt legte jedoch Anfang Oktober ein Veto gegen den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ein. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Entwurf von früheren Empfehlungen einer Expertenkommission abweiche. Widerstand formiert sich zudem im Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Digitalministerium, wo teils eine Verschiebung auf frühestens Januar 2028 ins Gespräch gebracht wurde.
Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) übt deutliche Kritik und stuft die Maßnahme als symbolische Steuerpolitik ein, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belastbar belegt sei. Auf der anderen Seite befürworten Verbraucherorganisationen und Ärzteverbände die Einführung ausdrücklich.
Für die Umsetzung der geplanten Abgabe müsste der Zoll nach Branchenschätzung mindestens 200 zusätzliche Stellen schaffen; für Zoll und IT werden 2026 bis 2029 rund 89 Millionen Euro veranschlagt. Hersteller mit vielen Produkten sollten ihre Systeme und Nachweispflichten frühzeitig prüfen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Zoll-Anpassungen jetzt vorzubereiten sind. Leitfaden für Zoll-Anpassungen jetzt sichern
Zuletzt demonstrierten rund 200 Beschäftigte der alkoholfreien Getränkeindustrie und der Zuckerindustrie bei einer Kundgebung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemeinsam mit Arbeitgebern vor dem Bundesfinanzministerium.
Nachdem Beratungen im Kabinett vertagt wurden, steht eine Befassung der Bundesregierung für den 14. Oktober an. Der Bundestag soll die Regelung laut bisherigen Planungen im November im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes beschließen.

