Gesundheits-Digital-Gesetz, EU-Kommission

Gesundheits-Digital-Gesetz: EU-Kommission warnt vor Nachteilen für Plattformen

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 18:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Brüssel sieht mögliche Wettbewerbsnachteile für private Terminplattformen und einen Interessenkonflikt bei der geplanten Regelsetzung.
Ein leerer Schreibtisch in einer modernen Arztpraxis mit einem Stethoskop bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat in einem Schreiben an die Bundesregierung deutliche Bedenken gegen den Entwurf des Gesundheits-Digital-Gesetzes angemeldet. Im Zentrum der Kritik steht die geplante zentrale Terminvergabe über die elektronische Patientenakte. Die Brüsseler Behörde befürchtet erhebliche Wettbewerbsnachteile für private Plattformen.

Nach den bisherigen Plänen des Kabinettsentwurfs sollen Patienten Arzttermine künftig direkt über die App der elektronischen Patientenakte im Rahmen eines sogenannten Digitalen Versorgungseinstiegs buchen können.

Technisch soll dies vollständig über das System der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgewickelt werden. Private Anbieter digitaler Terminservices finden in dem Gesetzentwurf, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet, hingegen keine Erwähnung.

Verdacht auf Interessenkonflikte bei Vergaberegeln

Die EU-Kommission beanstandet insbesondere die vorgesehene Rollenverteilung. Dem Entwurf zufolge sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung die Vorgaben und Spielregeln für externe Plattformen wie Doctolib und Jameda festlegen.

Da die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem Betrieb der Servicenummer 116117 jedoch selbst aktiv im Markt der Terminvermittlung agiert, sieht die Behörde in Brüssel die Gefahr eines strukturellen Interessenkonflikts.

Die Marktpositionen der Beteiligten weisen erhebliche Unterschiede auf. Während die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach eigenen Angaben im Vorjahr rund 2 Millionen Termine über die 116117 vermittelte, verweist der französische Plattformbetreiber Doctolib auf 30 Millionen Nutzer in Deutschland. Ab 2028 sollen im ambulanten Sektor überdies nur noch bestimmte Terminverwaltungssysteme zulässig sein.

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Notfallreform verschärft Druck auf Arztpraxen

Der Konflikt um die Digitalstrategie fällt in eine Phase grundlegender gesundheitspolitischer Veränderungen. Am 15. Oktober 2026 beschloss der Bundestag die Notfallreform, die die Pflichten für Vertragsarztpraxen weiter verschärft.

Demnach müssen niedergelassene Mediziner den Terminservicestellen künftig ein festes Kontingent melden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen müssen den genauen Umfang bis zum 1. März 2027 vereinbaren; gelingt keine Einigung, entscheidet das Schiedsamt.

Zugleich wird die 116117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt und digital mit dem Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 vernetzt. Der Bund kalkuliert langfristig mit geschätzten jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro.

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Die Vertreter der Selbstverwaltung bewerten die Eingriffe gegensätzlich. Der GKV-Spitzenverband bezeichnete längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte als massive Ungerechtigkeit und fordert eine tagesaktuelle Vergabe unabhängig vom Versicherungsstatus.

Gestützt wird diese Position vom Sozialverband VdK, der Zahlen zur Ungleichbehandlung vorlegte. Dagegen wandte sich der Verband der Ersatzkassen gegen Befürchtungen der Ärzteseite und verwies auf 57,3 Milliarden Euro an Kassenausgaben für die ärztliche Versorgung in diesem Jahr.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor den Folgen der starren Meldepflichten. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Bundesvereinigung, erklärte, dass gesetzlich Versicherte ab 2027 länger auf Termine warten müssten, da starre Kontingente die Abläufe blockierten.

Nach Berechnungen der Vereinigung habe die Politik durch vorangegangene Reformen wie den Wegfall der Neupatientenregelung rechnerisch mehr als 50 Millionen Termine gestrichen und der Ärzteschaft rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr an Honoraren entzogen.

Patientenvertreter wie Eugen Brysch warfen den Kassenärzten hingegen eine künstliche Verknappung vor. Das parlamentarische Ringen um das Gesetzespaket wird durch den europäischen Einwand nun um eine wettbewerbsrechtliche Dimension erweitert.

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