Gesundheits-Digital-Gesetz: 445 Millionen Euro für ePA-Ausbau beschlossen
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) wollen die elektronische Patientenakte (ePA) besser in den Praxisalltag integrieren. Eine entsprechende Absichtserklärung haben beide Organisationen unterzeichnet. Ziel ist eine effizientere Anbindung der ePA an die Warenwirtschaftssysteme der rund 16.000 Apotheken, die der DAV vertritt. Die ADAS fungiert dabei als zentrale Schnittstelle zu den sieben wichtigsten Software-Herstellern.
Schnellere Daten, mehr Zeit für Beratung
Der Fokus liegt auf der Arzneimitteltherapiesicherheit. Gerade Patienten mit komplexen Medikationsplänen sollen von einer lückenlosen digitalen Dokumentation profitieren. Die Apotheker erhoffen sich einen zeitsparenderen Umgang mit den Medikationsdaten – und damit mehr Kapazität für die pharmazeutische Beratung.
Bereits Mitte Juli 2026 startete die Pilotierung der nächsten ePA-Ausbaustufe. Im Zentrum stehen der elektronische Medikationsplan (eMP) und die erweiterte elektronische Medikationsliste (eML).
Das kann die neue ePA
Die digitale Akte soll künftig eine vollständige Historie aller verordneten und abgegebenen Medikamente abbilden. Das minimiert Wechselwirkungsrisiken und Medikationsfehler. Konkret sind folgende Neuerungen vorgesehen:
- Apotheken können künftig nicht nur verschreibungspflichtige Arzneien, sondern auch rezeptfreie Präparate (OTC) und Betäubungsmittel (BtM) in der ePA erfassen.
- Bei Lieferengpässen lassen sich Dosierungsänderungen automatisch ins System übernehmen.
- Die elektronische Medikationsliste führt E-Rezepte der vergangenen zwölf Monate auf.
- Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) bindet den Medikationsplan direkt in die Rezeptbelieferung ein.
Der Zugriff auf die ePA-Daten ist nach dem Stecken der Gesundheitskarte für drei Kalendertage möglich. Jeder Zugriff wird protokolliert und bleibt für die Versicherten einsehbar.
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Gesetzliche Grundlage steht
Das Bundeskabinett hat Mitte Juli 2026 den Entwurf des Gesundheits-Digital-Gesetzes (GeDIG) beschlossen. Es soll das Gesundheitswesen jährlich um rund 445 Millionen Euro entlasten. Neben der ePA-Stärkung treibt das Gesetz auch die Digitalisierung von Überweisungen und die Terminvergabe voran.
Der Fahrplan für weitere Funktionen steht bereits:
- Anfang 2027: Volltextsuche in der Akte
- Mitte 2027: digitale Impfübersicht
- Anfang 2027: Speicherung von Impf- und Blutentnahmeleistungen
- 1. September 2029: vollständig digitale Überweisungen
Vernetzung schreitet voran
Der aktuelle TI-Atlas 2026 zeigt: Rund 50 Prozent der Pflegeeinrichtungen sind bereits an die Telematikinfrastruktur angebunden. Ein neues Gateway soll die Stabilität der digitalen Anwendungen weiter erhöhen.
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Die neue ePA folgt dem Opt-out-Prinzip. Bestehende Akten werden automatisch in die neue Struktur überführt – es sei denn, der Patient widerspricht. Die Apotheken sollen die Versicherten aktiv bei der Nutzung unterstützen. Denn nur wer die Vorteile versteht, wird die digitale Patientenakte auch wirklich nutzen.
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