Gesundheits-Abos: Verbraucherzentrale warnt vor 240-Euro-Rechnungen
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ende Juli 2026 haben mehrere Verbraucherschutzorganisationen detaillierte Warnungen vor unberechtigten Rechnungen im Bereich digitaler Gesundheits- und Fitness-Abonnements veröffentlicht. Im Fokus der Kritik stehen verschiedene Plattformen, die Dienstleistungen wie Ernährungscoachings, Menstruationsberatung oder Horoskope anbieten. Betroffene berichten von Zahlungsaufforderungen für Verträge, die sie nach eigenen Angaben nie wissentlich abgeschlossen haben.
Systematik der unberechtigten Forderungen bei Gesundheitsabos
In Berichten vom 27. Juli 2026 sowie den darauffolgenden Tagen wiesen die Verbraucherzentralen darauf hin, dass die Marken Astrolonova, Fitnovaness und Bongochat vermehrt Rechnungen für angebliche Jahresabonnements versenden. Die Dienstleistungen decken ein breites Spektrum ab, das von KI-basierten Chatbots bis hin zu spezialisierten Coaching-Programmen reicht.
Hinter all diesen Angeboten steht laut den Erkenntnissen der Verbraucherschützer die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong. Das Unternehmen tritt als Betreiber der verschiedenen Portale auf und ist für die Rechnungsstellung verantwortlich. Neben den bereits genannten Diensten werden in Warnmeldungen vom 28. Juli 2026 auch die Plattformen Novavitalia sowie NovaMenstruHilfe explizit als Teil dieses Netzwerks aufgeführt.
Analyse der finanziellen Forderungen und Druckmittel
Die geforderten Beträge sind erheblich. So wurde im Zusammenhang mit dem Dienst Novavitalia am 28. Juli 2026 über Rechnungen in Höhe von 240 Euro berichtet. Den Schilderungen der Verbraucherschützer zufolge gehen die Betreiber dabei strategisch vor: Wenn Nutzer der ursprünglichen Rechnung schriftlich widersprechen, fordern die Verantwortlichen oft einen sogenannten Wertersatz. In dokumentierten Fällen belief sich diese Forderung auf 110 Euro.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erläuterte in diesem Zusammenhang, dass die Hintermänner der Schreiben häufig vermeintliche Beweise für einen rechtmäßigen Vertragsabschluss vorlegen, um die Forderungen zu untermauern. Diese Taktik dient dazu, die Betroffenen zur Zahlung zu bewegen, auch wenn rechtlich oft keine Grundlage für einen Vertragsschluss besteht.
Handlungsempfehlungen der Verbraucherschutzorganisationen
Die Experten der Verbraucherzentralen betonen, dass Betroffene in den meisten Fällen nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Es wird dringend dazu geraten, unberechtigten Rechnungen nicht ohne Prüfung nachzugeben. Stattdessen sollten die Empfänger der Forderungen schriftlich widersprechen. Hierfür eigne sich ein Einschreiben oder eine E-Mail mit Lesebestätigung, um den Widerspruch im Zweifelsfall nachweisen zu können.
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Ein zentraler Aspekt der Warnungen betrifft den Umgang mit Mahnungen und Inkassoverfahren. Die Verbraucherschützer empfehlen, auch bei Einschaltung von Inkassodiensten hartnäckig zu bleiben und Zahlungen nur zu leisten, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung zweifelsfrei belegt ist. Da die Beweislast für den Abschluss eines gültigen Vertrages beim Anbieter liegt, reicht die bloße Behauptung oder das Vorlegen zweifelhafter Protokolle oft nicht aus, um eine Zahlungspflicht zu begründen.
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