Genschere, Crispr

Genschere Crispr: EU hebt Kennzeichnungspflicht für Pflanzen auf

18.06.2026 - 11:02:46 | boerse-global.de

Das EU-Parlament beschließt ein zweistufiges System für neue Genomtechniken. Crispr-Pflanzen der Kategorie NGT1 werden künftig konventionellen Sorten gleichgestellt.

EU-Parlament lockert Crispr-Regeln: Neue Ära für Gen-Pflanzen
Genschere - Nahaufnahme eines Pflanzenblattes mit subtilen, leuchtenden genetischen Strängen, die NGT-Technologie darstellen, im Hintergrund ein Labor. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 eine Neuausrichtung der Regeln für Neue Genomische Techniken (NGT) beschlossen. Im Zentrum steht die Genschere Crispr-Cas.

Die Verordnung schafft ein zweistufiges System für genomische Verfahren. Künftig gibt es zwei Kategorien: NGT1 und NGT2.

Weniger Auflagen für Crispr-Pflanzen

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Pflanzen der Kategorie NGT1 werden konventionell gezüchteten Sorten gleichgestellt. Das betrifft Gewächse mit begrenzten genetischen Veränderungen – ohne artfremdes Erbgut.

Für diese Produkte entfallen die Kennzeichnungspflicht für Endverbraucher und die verpflichtende Umweltprüfung. Die Industrie sieht darin eine längst überfällige Modernisierung.

Anders sieht es bei NGT2 aus: Hier bleibt die klassische Transgenese mit artfremden Genen streng reguliert. Diese Verfahren unterliegen weiterhin den alten GVO-Regeln.

Patentstreit spaltet die Branche

Ein zentraler Konfliktpunkt: Das Parlament lehnte ein Patentverbot für NGT-Sorten ab. Industrieverbände feiern das als Signal für den Innovationsstandort Europa.

Bauernverband und Bio-Spitzenverbände schlagen Alarm. Sie befürchten eine Marktkonzentration auf wenige Großkonzerne. Lizenzgebühren könnten Saatgut verteuern und Landwirte abhängig machen.

Die Verordnung sieht zwar Transparenzregeln und eine öffentliche Datenbank vor. Ob das reicht, um den Zugang für mittelständische Züchter zu sichern, ist fraglich.

Öko-Landbau unter Druck

Für die Biobranche wird die Lage kompliziert. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) spricht von einem Bruch mit dem Vorsorgeprinzip.

Das Problem: Ohne Kennzeichnungspflicht für NGT1-Produkte liegt die Nachweislast für Gentechnikfreiheit bei den Öko-Akteuren. Ein 60-seitiges BÖLW-Gutachten stuft die Verordnung als rechtswidrig ein.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) prüft bereits rechtliche Schritte.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Die praktische Umsetzung startet erst Mitte 2028. Bis dahin gelten die alten Regeln weiter.

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Wer NGT-Produkte vermeiden will, orientiert sich weiterhin an etablierten Labels: Bio-Siegel oder „Ohne Gentechnik“. Die Wahlfreiheit bleibt vorerst erhalten.

Bundesumweltminister Schneider kritisiert die Entscheidung scharf. Befürworter versprechen sich dagegen robustere Sorten für den Klimawandel.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die kommenden zwei Jahre entscheiden über die technischen Durchführungsbestimmungen.

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