Generika-Reform: Schweiz erleichtert Parallelimporte um 500 Mio. zu sparen
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 06:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Schweizer Parlament stellt die Weichen für eine Reform bei der Beschaffung von Nachahmermedikamenten. Mit der Annahme der Motion von Mauro Poggia (MCG/GE) durch den Nationalrat hat sich nach der kleinen Kammer auch die grosse Kammer für erleichterte Parallelimporte von Generika ausgesprochen.
Wie Medienberichte vom 14. September 2026 darlegen, votierte der Nationalrat mit 109 zu 81 Stimmen bei 7 Enthaltungen für das Vorhaben. Der Ständerat hatte dem Anliegen bereits im März zugestimmt, womit der parlamentarische Auftrag nun definitiv erteilt ist.
Direkter Bezug für Fachkreise und hohes Sparpotenzial
Kern des Vorstosses ist eine grundlegende Vereinfachung der Beschaffungswege im Schweizer Gesundheitswesen. Künftig sollen Apotheken, Spitäler und Ärzte die Möglichkeit erhalten, Generika direkt aus dem Ausland zu importieren, ohne dass dafür ein Verfahren über das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic durchlaufen werden muss.
Der Reformbedarf wird massgeblich mit den ausgeprägten Preisunterschieden zwischen dem Inland und den umliegenden Märkten begründet: Generika sind in der Schweiz 40 bis 70 Prozent teurer als im Ausland.
Durch den Abbau bürokratischer Hürden beim Parallelimport und die Öffnung des Marktes stehen erhebliche finanzielle Entlastungen im Raum. Demnach könnten durch die Neuregelung Einsparungen von bis zu 500 Millionen Franken realisiert werden, was den Kostendruck in der Grundversorgung und bei den Prämienzahlern spürbar verringern soll.
Der Nationalrat hat die Motion Poggia angenommen — Apotheken, Spitäler und Ärzte sollen Generika künftig direkt aus dem Ausland beziehen können, ohne Verfahren über Swissmedic. Der Bundesrat muss nun einen Umsetzungsvorschlag vorlegen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Ihre Beschaffung darauf vorbereiten. Leitfaden Direktimport jetzt anfordern
Vorbehalte des Bundesrats und weitere Umsetzung
Trotz des deutlichen Votums im Parlament stiess der Vorstoss bei der Schweizer Landesregierung auf Widerstand. Der Bundesrat hatte sich im Vorfeld gegen die Motion ausgesprochen.
Aus den Reihen der Regierung wurde insbesondere vor unerwünschten Nebenwirkungen gewarnt: Erleichterte Parallelimporte könnten zu Marktrückzügen von Herstellern führen, was die Versorgungssicherheit im Land potenziell gefährden könnte. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt im Rahmen der Beratungen zudem fest, dass derartige Importe bereits nach heutiger Rechtslage möglich seien.
Generika sind in der Schweiz 40 bis 70 Prozent teurer als im Ausland — bei bis zu 500 Millionen Franken möglichem Einsparvolumen. Bevor der Bundesrat die Gesetzesanpassung ausarbeitet, lohnt sich der Blick auf Ihre eigene Lieferkette: Unsere Checkliste führt Sie durch die Qualifizierung ausländischer Bezugsquellen. Checkliste Lieferantenqualifizierung sichern
Mit der Zustimmung beider Parlamentskammern ist der politische Grundsatzentscheid dennoch gefallen. Der Bundesrat ist nun verpflichtet, die Vorgaben der Motion Poggia aufzunehmen und dem Parlament einen konkreten Umsetzungsvorschlag zur Gesetzesanpassung vorzulegen.
Bei der Ausarbeitung der Vorlage wird die Exekutive prüfen müssen, wie der direkte Import für medizinische Einrichtungen und Apotheken praxistauglich ausgestaltet werden kann, ohne bestehende Versorgungsstrukturen zu schwächen.
