Geerbte Immobilien: 430.000 Fälle jährlich, doch Kosten überfordern Erben
09.06.2026 - 12:52:04 | boerse-global.de
Aktuell sind es jährlich rund 430.000 Fälle – bis 2040 sollen es über 500.000 sein. Für Erben wird das oft zur finanziellen Zerreißprobe.
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Was kostet eine geerbte Immobilie wirklich?
Der Erhalt eines geerbten Objekts ist teuer. Fachleute rechnen mit 2.000 bis 4.000 Euro laufenden Kosten pro Jahr. Hinzu kommen Modernisierungen: Eine neue Heizung schlägt mit 15.000 bis 30.000 Euro zu Buche, die Dachsanierung kostet 20.000 bis 40.000 Euro. Komplettmodernisierungen können mehrere zehntausend Euro verschlingen.
Erben haben drei Optionen: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Wer die Kosten scheut, kann das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Bei Vermietung gilt: Ein BGH-Urteil vom 20. Mai 2026 stellt klar, dass Grundsteuer-Nachforderungen auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist möglich sind – wenn ein Einspruchsverfahren gegen den Grundlagenbescheid läuft.
Steuern sparen – aber richtig
Die Freibeträge sind klar geregelt. Ehepartner erhalten bis zu 500.000 Euro steuerfrei, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Geschwister nur 20.000 Euro. Wer die Zehnjahresfrist einhält, kann die Freibeträge mehrfach nutzen.
Beliebte Modelle zur Steuerreduzierung: Nießbrauch oder Kettenschenkung. Ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG kann die Bemessungsgrundlage senken. Vorsicht bei Ferienwohnungen: Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass die Steuerbefreiung nur für den Lebensmittelpunkt gilt. In einem Fall führte die Schenkung einer Ferienimmobilie (Wert: 1,2 Millionen Euro) zu einer Steuer von über 285.000 Euro.
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Der BFH bestätigte zudem am 14. Januar 2026: Der gesetzliche Zinssatz von 5,5 Prozent für die Kapitalwertberechnung von Renten ist verfassungsgemäß. Auch wenn in Niedrigzinsphasen Kritik laut wurde.
Wenn Aktien und Schmuck vererbt werden
Neben Immobilien wächst die Bedeutung von Kapitalvermögen. 2023 wurden Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro veranlagt – ein Plus von 20 Prozent zum Vorjahr. Auch bei Wertpapierdepots kommt der Nießbrauch zum Einsatz: Das Nutzungsrecht wird vom Depotwert abgezogen, die Schenkungsteuer sinkt.
Bei Schmuck und Antiquitäten zeigt sich ein anderes Bild: Während Rubinringe oder signierte Jugendstil-Objekte fünfstellige Preise erzielen, bleiben viele Alltagsstücke unverkauft. Experten raten zu realistischen Erwartungen.
Erbe als Hindernis für Sozialleistungen
Wer Sozialleistungen bezieht und erbt, hat ein Problem. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte im Juni 2026: Bürgergeld gibt es nicht, wenn verwertbares Vermögen aus einer Erbschaft das Schonvermögen von 40.000 Euro übersteigt. Im konkreten Fall besaß eine Miterbin Immobilien und Aktien im Wert von über 1,2 Millionen Euro.
Besonders brisant wird das bei steigenden Pflegekosten. Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Heimplatz liegt 2026 bei monatlich 3.245 Euro. Das Schonvermögen für Pflegebedürftige beträgt seit Januar 2023 nur 10.000 Euro. Schenkungen können bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückgefordert werden, wenn die Pflegekosten nicht gedeckt sind. In der Politik wird diskutiert, das Eigenheim stärker für die Pflegefinanzierung heranzuziehen.
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