GeDIG, Gesundheitsausschuss

GeDIG: Gesundheitsausschuss berät am 14. Oktober über Gesundheitsdaten

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 19:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Stellungnahmen zum Gesundheitsdatengesetz zeigen Zustimmung zu digitalen Angeboten, aber Streit über Forschung, Datenzugriff und Verbraucherschutz.

GeDIG: Kassen, Pharma und Verbraucherschützer fordern Änderungen
Ein heller, minimalistischer Krankenhausflur mit klaren Linien und natürlichem Lichteinfall ohne Personen oder Beschilderung. Illustration mit AI erstellt.

Am 14. Oktober 2026 befasst sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Anhörung mit dem Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen haben gesetzliche Krankenkassen, forschende Pharmaunternehmen, die Apothekerschaft und Verbraucherschützer weitreichende Stellungnahmen mit teils gegensätzlichen Schwerpunkten vorgelegt.

Kassen begrüßen Versorgungseinstieg per App

Der AOK-Bundesverband bewertet den geplanten digitalen Versorgungseinstieg über Kassenanwendungen positiv. Dessen Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann bezeichnete die Neuerung als mögliche Sprunginnovation.

Das GeDIG schaffe erstmals einen verbindlichen Rahmen für eine strukturierte digitale Bedarfseinschätzung, die von der Ersteinschätzung über elektronische Überweisungen bis hin zur Terminbuchung in Apps der elektronischen Patientenakte (ePA) reiche.

Der Verband fordert jedoch, die gesetzlichen Krankenkassen neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung angemessen an der technischen Umsetzung zu beteiligen.

Zudem begrüßt die Kassenvertretung die erweiterte Datennutzung für die Risiko- und Präventionsansprache, wie sie bisher über Paragraf 25b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch geregelt ist, beispielsweise mit Blick auf HPV-Impfquoten.

Die AOK verlangt, sogenannte Reallabore auch für Arbeitsgemeinschaften mehrerer Kassen zu öffnen und Datenpooling zu Trainingszwecken gesetzlich zu regeln. Kritik übt der Verband hingegen an zusätzlichen Abrechnungsverfahren für GKV-Sachleistungen sowie an erweiterten Funktionen der Digitalagentur gematik, da diese Doppelstrukturen schaffen würden.

Industrie verlangt besseren Datenzugang für Forschung

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Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) fordert vor der Anhörung eine stärkere Berücksichtigung der medizinischen Forschung sowie einfache und verlässliche Zugangsverfahren. Dennis Geisthardt, Leiter des digital.hub im vfa, betonte, dass sich der Erfolg des Gesetzes daran messe, ob Forschung am Standort Deutschland schneller in neue Therapien übersetzt werde.

Der Verband verlangt eine strukturierte Einbindung der forschenden Industrie in die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sowie die Wiedereinführung der Zugangsstelle für die industrielle Gesundheitswirtschaft, wie sie noch im Referentenentwurf vorgesehen war.

Zudem solle die geplante Forschungskennziffer auf Basis des unveränderlichen Teils der Krankenversichertennummer so weiterentwickelt werden, dass auch Daten bereits abgeschlossener Studien verknüpfbar werden. Aus Sicht des Verbandes sollten Kassen Daten zudem zur Früherkennung weiterer chronischer Krankheiten einsetzen und Versicherte über die ePA auf passende klinische Studien aufmerksam machen dürfen.

Kritik von Verbraucherschützern und Apothekern

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Vorbehalte kommen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Organisation weist darauf hin, dass Kassen schon heute Abrechnungsdaten wie Diagnosen, Behandlungen und Arzneimittel ohne ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen, um auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Dies betrifft bisher unter anderem seltene Erkrankungen, Krebs, schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen, Wechselwirkungen, STIKO-Impfempfehlungen oder unentdeckte Pflegebedürftigkeit.

Laut einer forsa-Telefonbefragung im Auftrag des vzbv, die vom 22. bis 24. September 2026 unter 1.024 gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren durchgeführt wurde (Fehlertoleranz maximal plus/minus 3 Prozentpunkte), wussten 71 Prozent der Versicherten nichts von dieser Praxis; 57 Prozent bewerteten das Vorgehen als eher oder vollkommen falsch. vzbv-Gesundheitsexperte Lucas Auer forderte, dass Versicherte selbst über ihre Daten bestimmen und Kassen aktiv um Erlaubnis bitten müssten.

Da das GeDIG künftig auch die Abfrage von ePA-Daten und Wearables wie Smartwatches durch Kassen ermöglichen soll, fordert der Verband vorab eine unabhängige Evaluation des Nutzens und Transparenzpflichten.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert im Rahmen des Gesetzes unter anderem eine Klarstellung gegen den Zuzahlungsverzicht auf verschreibungspflichtige Medikamente durch Versandapotheken, die diesen gezielt als Marketinginstrument einsetzten.

Nach Paragraf 43c Absatz 1 Satz 1 SGB V seien alle Leistungserbringer zum Einzug der Zuzahlungen verpflichtet. Zudem bezeichnete die ABDA die Paritätische Stelle als dysfunktional, sah trotz bestehender Haftungsregelungen hohe rechtliche Risiken und verlangte staatliche Sanktionsmöglichkeiten sowie Nachbesserungen bei ePA-Zugriffen und Retaxationen.

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