GeDIG-Gesetz Herbst 2026: Ärzte warnen vor Aushöhlung des Arztgeheimnisses
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 15:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund ein Jahr nach der Einführung der verpflichtenden elektronischen Patientenakte (ePA) am 1. Oktober 2025 fällt das Resümee bei ärztlichen Standesvertretern und Fachverbänden verhalten aus.
In einer aktuellen Bestandsaufnahme kritisiert der MEDI GENO Deutschland e. V. sowohl die technische Umsetzung als auch tiefgreifende Mängel beim Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht. Die Analyse zeigt, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens zwar voranschreitet, jedoch erhebliche rechtliche und infrastrukturelle Hürden bestehen bleiben.
Strukturelle Störungen und Defizite in der Datenqualität
Die technische Infrastruktur der ePA ist weiterhin Gegenstand intensiver Debatten. Der Chef der Gematik, Fuhrmann, räumte strukturelle Störungen in der Telematikinfrastruktur (TI) ein und verwies auf ein neues TI-Konzept, das sich derzeit in der Entwicklung befinde.
Vonseiten der Apothekerschaft wird die aktuelle Lage als problematisch eingestuft. ABDA-Vizepräsidentin Lucas bezeichnete die Ausfälle als relativ dramatisch und wies darauf hin, dass die ePA momentan lediglich die elektronische Medikationsliste (eML) aus Daten des E-Rezepts enthalte.
Zusätzlich fordert die Apothekerschaft strengere Validierungsprozesse. Bisher würden häufig formale Mängel und unplausible Datensätze die Apotheken erreichen. Es bestehe die Notwendigkeit, nur formal gültige E-Rezepte über die TI zuzulassen und harte Validierungen sowohl in den Praxisverwaltungssystemen als auch im E-Rezept-Fachdienst zu implementieren.
Geplante Reformen und die Gefährdung des Arztgeheimnisses
Ein zentraler Kritikpunkt der ärztlichen Organisationen betrifft das für den Herbst 2026 geplante Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (GeDIG). Dieses sieht einen Ausbau der ePA sowie die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke vor.
Kritiker des GeDIG warnen vor der Erstellung von Risikoprofilen durch Krankenkassen und einem wachsenden Machtgefälle. Es bestehe die Gefahr einer Kategorisierung der Patienten, wodurch das Arztgeheimnis als geschützter Raum verloren gehen könnte.
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Parallel dazu sorgt die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts (BT-Drs. 21/7868) für Unmut. Der MEDI GENO Deutschland e. V. unterstützt hierbei die Forderungen der Bundesärztekammer (BÄK) nach einem absoluten Schutz für Mediziner. BÄK-Präsident Reinhardt mahnte an, dass die Vertraulichkeit zwischen Arzt und Patient sowohl im GeDIG als auch im Nachrichtendienstrecht gewahrt bleiben müsse.
In dem vorliegenden Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts werden Seelsorger, Verteidiger und Abgeordnete gemäß § 32 Abs. 1 BVSchG absolut geschützt. Ärzte und Psychotherapeuten finden sich jedoch lediglich in Absatz 2 wieder, was eine Abwägung im Einzelfall ermöglicht.
Zudem werde die Arztbeziehung im § 22 des BND-Gesetzes nicht explizit genannt. Reinhardt schließe eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Reform nicht aus. Bereits im Jahr 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 966/09) Ärzte dem Bereich des höchstpersönlichen Vertrauens zugeordnet und eine rechtliche Unterscheidung als problematisch eingestuft.
Erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden
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Die Reformbestrebungen der Bundesregierung sehen weitreichende Befugnisse für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst (BND) vor. Dazu gehören die Überwachung von Praxisräumen, das Abhören, das heimliche Betreten von Räumlichkeiten sowie der Zugriff auf IT-Systeme und Patientenakten.
Ein neu einzuführender Verstrickungstatbestand könnte zudem die Dauerüberwachung ganzer Arztpraxen ermöglichen. Der MEDI GENO Deutschland e. V. warnt in diesem Zusammenhang vor einer Aushöhlung der Schweigepflicht.
Digitaler Nutzen und versorgungsrelevante Daten
Trotz der Kritik werden auch potenzielle Vorteile einer funktionierenden digitalen Dokumentation benannt. Die IKK Südwest berichtet von jährlich etwa 250 bis 300 Erstgesprächen bei vermuteten Behandlungsfehlern.
In mindestens 15 Fällen pro Jahr bestätigen Gutachten eine unzureichende Dekubitusprophylaxe. Da Haftungsansprüche in rund 7 von 10 Fällen zunächst abgelehnt werden, fordert IKK-Chef Loth eine zentrale Erfassungsstelle und den Zugang zu Befunden über die ePA, um die Aufarbeitung zu erleichtern.
Wissenschaftlich flankiert wurde die Debatte unter anderem auf dem Zi-Congress Versorgungsforschung Mitte September 2026 in Berlin. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung thematisierte dort digitale Resilienz und Telemedizin.
Eine Zi-Studie aus dem Jahr 2024 hatte bereits darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Anzahl der Arztkontakte in Abrechnungsdaten häufig unterschätzt wird, was die Relevanz präziser digitaler Datensätze unterstreicht.
