GeDIG-Anhörung: Bundesärztekammer warnt vor Datenauswertung durch Kassen
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 12:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Berlin hat eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf für das Gesundheitsdatennutzungs- und Digitalisierungsgesetz (GeDIG) stattgefunden. Im Zentrum der parlamentarischen Beratung stand dabei eine deutliche Warnung der Bundesärztekammer (BÄK) vor den geplanten Befugnissen zur Datenauswertung für gesetzliche Krankenkassen.
BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betonte, dass die Bewertung individueller Gesundheitsrisiken und daraus resultierende medizinische Handlungsempfehlungen in die ärztliche Verantwortung gehörten und nicht zu den Krankenkassen.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenkassen Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen dürfen, um individuelle Risiken zu identifizieren und Versicherte direkt zu informieren – ohne dass behandelnde Ärzte zwingend einbezogen werden. Zudem ist geplant, personenbezogene Daten zum Rauchverhalten, zur Ernährung und zum Alkoholkonsum zu erheben.
Bedenken hinsichtlich Reallaboren und Schweigepflicht
Besondere Kritik äußerte die Bundesärztekammer an Plänen für sogenannte Reallabore, die exklusiv ohne ein zwingendes Einverständnis der Versicherten getestet werden sollen. Die BÄK befürwortet eine Datenanalyse zwar grundsätzlich, sieht diese aber ausschließlich unter ärztlicher Kontrolle als vertretbar an.
Als Konsequenzen der derzeitigen Vorhaben der Kassen warnte der Verband vor einer Verunsicherung der Versicherten, einer Gefährdung des Arztgeheimnisses sowie vor zusätzlichen Belastungen für die Praxen.
Die Bundesärztekammer forderte daher, die erweiterten Datennutzungsbefugnisse der Kassen aus dem Entwurf zu streichen, Reallabore im Verantwortungsbereich der Ärzteschaft anzusiedeln und ein zwingendes Widerspruchsrecht für Versicherte zu verankern. Den BÄK-Ausschuss Digitalisierung leiten Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, und PD Dr. Peter Bobbert aus Berlin. Bodendieck vertrat diese Haltung auch bei der Anhörung.
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Umfrageergebnisse und Vorbehalte der Verbraucherschützer
Rückendeckung für Vorbehalte gegenüber der Datennutzung liefert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv, die vom 22. bis 24. September 2026 unter 1.024 gesetzlich Versicherten erhoben wurde (Fehlertoleranz ±3 Prozentpunkte), ergab: 71 Prozent der Befragten wissen nicht, dass Abrechnungsdaten bereits ohne Zustimmung ausgewertet werden dürfen.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (GDNG, § 25b SGB V) erlaubt eine solche Auswertung bereits in Bezug auf seltene Erkrankungen, Krebs, Wechselwirkungen, Impflücken und Pflegebedürftigkeit. Gleichzeitig gaben 57 Prozent der gesetzlich Versicherten an, die Auswertung von Abrechnungsdaten ohne explizite Zustimmung eher oder vollkommen falsch zu finden.
Lucas Auer vom vzbv betonte ebenfalls, dass die Risikobewertung in ärztliche Hände gehöre. Der Verband fordert in einem Positionspapier feingranulare Zugriffsrechte für die ePA, einen digitalen Impfpass, Risikoerkennung nur mit informierter Zustimmung sowie eine neutrale und unabhängige Evaluierung der gesundheitlichen Effekte.
Auch die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände lehnt Reallabore der Kassen sowie die erweiterte ePA-Datenverarbeitung ab und plädiert für eine leistungserbringergeprägte Versorgung. Zudem fordern die Apotheker unter anderem eine Verlängerung des ePA-Zugriffs für Apotheken zur Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen nach § 129 Abs. 5e SGB V von 7 auf 90 Tage sowie Einsicht- und Eintragsrechte für Laborbefunde.
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Krankenkassen verteidigen digitale Prävention
Aufseiten der Kostenträger stoßen die Pläne auf Zustimmung. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, hob hervor, dass das Gesetz erstmals einen verbindlichen Rahmen für eine strukturierte digitale Bedarfseinschätzung schaffe. Es ermögliche einen digitalen Versorgungseinstieg über Kassen-Apps mit Ersteinschätzung, elektronischer Überweisung und Terminbuchung.
Reimann knüpfte dies an die Bedingung, dass Kassenärztliche Bundesvereinigung und gesetzliche Kassen angemessen an der Umsetzung beteiligt werden. Bisherige Auswertungen nach § 25b SGB V hätten bereits Erfolge gezeigt, etwa bei den HPV-Impfquoten.
Der BKK Dachverband begrüßte die vorgesehene Ausweitung der Risikoerkennung auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Pflegebedürftigkeit und forderte, auch Muskel- und Skeletterkrankungen einzubeziehen. Zudem verlangte der Verband, dass Analyseergebnisse direkt in der ePA verfügbar sein müssen.
Anne-Kathrin Klemm vom BKK Dachverband forderte ferner, Werk- und Betriebsärzte gleichberechtigt am Opt-out-Verfahren zu beteiligen, wenn die ePA ab 2028 als digitaler Zugangspunkt für Terminvermittlung und Überweisungen fungiert.
Kritik äußerten Kassenvertreter allerdings an möglichen Doppelstrukturen durch erweiterte gematik-Funktionen. Aus der Medizintechnikbranche meldete sich zudem der BVMed zu Wort: Digitalexpertin Natalie Gladkov forderte eine verbindliche elektronische Hilfsmittelverordnung bereits zum 1. Juli 2028 statt 2030, um Effizienzpotenziale nicht zu verzögern.
